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 An alle aus Bayern

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Avatar  An alle aus Bayern  (Gelesen 4744 mal) 0
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#15
04. November 2008, um 08:39:54 Uhr

Ja das ist eben die Frage, ist der Besitz an einer Sache auf

zwei oder mehr Personen teilbar?


Gruß

Burkhard

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#16
04. November 2008, um 08:46:59 Uhr

Hallo


sicher ist der Besitz auf mehr Personen Teilbar, gibts ja genug Beispiele ausm Leben.

Wenn ich nun etwas Historisches finde, sagen mir mal ein Schwert aus der Römerzeit, und ich finde es auf Staatsboden, bin ich und der Freistaat Bayern zu gleichen teilen Besitzer.

Nur ich muss es denen vom Amt nicht geben, nur wenn ich es veräußere, haben sie das Vorkaufsrecht.

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#17
04. November 2008, um 08:51:26 Uhr

 Idee

Es dürfte vielmehr so sein, dass der Finder Besitzer der Sache ist,

Eigentümer sind je nach Auslegung des geltenden Rechtes der GrundstücksEigentümer und der Finder.


Einen lieben Gruß

Burkhard



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#18
04. November 2008, um 08:52:16 Uhr

Übt nur eine Person die Sachherrschaft aus, hat sie Alleinbesitz. Tun dies mehrere Personen zusammen, so steht die Sache in ihrem Mitbesitz. Unter den Mitbesitzern findet Besitzschutz nur statt, wenn der eine den anderen ganz von der Sachherrschaft ausschließt, nicht aber, wenn nur die Grenzen des Gebrauchs der gemeinsam besessenen Sache streitig sind. Sperrt also einer von zwei Mitmietern den anderen aus, darf dieser Besitzschutz üben.

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#19
04. November 2008, um 08:55:26 Uhr

Klingt nach Mietrecht.  Nono

Hier geht es ja um bewegliche Sachen - wer die mit sich rumtragen kann, ist m. E. Besitzer.

Die Eigentümerschaft kann eine andere sein.


morgendliche Grüße

Burkhard

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#20
04. November 2008, um 08:56:10 Uhr

Eigentum ist die Verfügungsgewalt über eine Sache auf rechtlicher Grundlage. Dabei kann es sich wie beim geistigen Eigentum auch um immaterielle vermögenswerte Sachen handeln. Vom Besitz unterscheidet sich das Eigentum dadurch, dass es einen Rechtstitel voraussetzt; so kann beispielsweise ein gestohlener Gegenstand zwar im Besitz des Diebes sein, er ist aber nicht sein Eigentum.


Also, wenn ich etwas finde, bin ich zu 50% Eigentümer der Fundsache und zu 100 % Besitzer der Sache.

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#21
04. November 2008, um 09:04:40 Uhr

Genau so ist das,  Weise

dann hat deiner einer die Begrifflichkeiten oben durcheinander gewürfelt.

Zitat: Besitzer der Fundsache sind zu gleichen Teilen, sprich 50/50 der Grundstückseigentümer und der Finder  Schockiert



Einen lieben Gruß

Burkhard



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#22
04. November 2008, um 09:06:19 Uhr

Genau

Eigentümer meinte ich Applaus

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#23
04. November 2008, um 09:08:08 Uhr

Moin,

laut Blfd Bayern ist der Grundstücksbesitzer mit 50 % zu entschädigen und zwar nicht erst nach Verkauf des Fundes sondern sobald der Fund gemacht wurde. Vorraussetzung ist natürlich eh das Einverständnis des Grundstückbesitzers.

Wenn dieser auf seine 50 % verzichtet ( was ja meistens der Fall ist ) dann ist das ganze kein Problem. Findest du aber z.B. eine alte Münze mit 500 Euro wert hat der Grundstücksbesitzer ein Anrecht auf die Hälfte. Selbst wenn das im schlimmsten Fall heisst das man den Fund auch wenn mans gar nicht will, verkaufen muss. NATÜRLICH muss der Fund auch entsprechend vorher gemeldet werden.

Das was Patricus schreibt stimmt auch zu 100 %. Das Amt in Bayern "mag" so einen Tourismus gar nicht. Die schauen schon schief wenn du Funde vorlegst die nich aus deiner unmittelbaren Umgebung stammen ( ich bin z.B. geschäftlich viel unterwegs und meld auch schon mal nen Fund der 250 km von meinem Heimatort entfernt ist obwohl es immer noch Bayern ist ).

Zudem wirst du vor dem Problem stehen das Bayern gern als Fundort angegeben wird um den richtigen Fundort zu verschleiern und somit das Schatzregal zu umgehen. D.h. a) musst du schlüssig erklären warum du in Bayern suchst und da zählt das Argument das Bayern einfach die netteren Gesetze hat recht wenig und b) belegen können das die Funde auch wirklich aus Bayern stammen.



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(versteckt)Themen Schreiber
#24
04. November 2008, um 18:35:32 Uhr

Ich wohne 10 minuten autofahrt (9km) von der Grenze entfernt meint ihr dass das so ein Problem wäre?Huch
Simpson du sagst wenn mann was findet muß mann es aufjeden Fall melden versteh ich das richtig?Huch
Gruß Finderdan

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#25
04. November 2008, um 18:51:32 Uhr

Der "Finder" als solcher wird niemals Eigentümer!

Im § 984 BGB ist der "Entdecker" genannt, den Finder gibt es dort aus gutem Grunde nicht.
Bei einem Zufallsfund, wo Entdeckung und Fund in einer juristischen Sekunge zusammenfallen,
ist der Entdecker in Personalunion mit dem Finder.
Wenn zwischen Entdeckung und Fund zeitliche Unterschiede liegen (verschiedene Personen), dann zählt einzig und allein für die Zuweisung des Eigentums die Entdeckung.

Was ich entdeckt habe, darf ein anderer ruhig finden.
Die Entdeckung ist die durch Dritte (auch Finder = Inbesitznehmer) nicht mehr zerstörbare Anwartschaft auf das Eigentum.

Siehe auch "Münchner Kommentare" zum BGB.

Gruß

masterTHief

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
04. November 2008, um 19:01:08 Uhr

Damit ich euch richtig verstehe wenn ich einen Bauern aus Bayern kenne oder Frage und der mir erlaubt auf dessen Feld zu suchen könnte ich Probleme kriegen beim abgeben des Fundes weil ich 8 km von meinem Wohnort entfernt mit Erlaubniss gesucht habe?Huch
Ist meiner Meinung nach Irrsinn dann kann ich ja gleich in meinem Garten suchen und mit meinem Hobby ja nicht über die Grenze treten.
Wenn ich den Fund melde und die mich fragen warum Bayern kann ich doch sagen weil ich 8 km vor der Grenze wohne wäre was anderes wenn ich dann sagen müsste 100 oder 200 km ,dann wäre ich ein Touristensondler oder wie sieht ihr dass???

Gruß Finderdan

Ps:Meint ihr da könnte mann mal Nachfragen oder soll ich das bleiben lassen????Wenn ja könnt ihr mir da weiterhelfen???
Auf solche  kurzen Kommentare und ohne Erklährung wie von Patricius kann ich verzichten nach dem Motto ich wohne in Bayern und darf, aber du nunmahl nicht?Nicht falsch verstehen ist halt meine Meinung und musste ich loswerden wäre netter gewesen du hättest es mir erklährt und vieleicht ein paar Ratschläge gegeben (siehe MR:Simpson).Bin halt noch Anfänger und wenn einem dieses Hobby gefällt und es legal aussüben möchte dass aber schwierig ist sucht mann halt nach Lösungen und Ratschläge.Würde mich interessieren wie dass die anderen machen wo nicht aus Bayern sind??

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#27
04. November 2008, um 20:07:54 Uhr

Hi,

Probleme sicher nicht da du dich rechtlich auf der sicheren Seite bewegst auch wenn du ins Nachbarland zum suchen gehst und du das ok des Bauern hast. ABER es wird eben nicht gerne gesehen, in der Hauptsache weil eben viele zur Fundortverschleierung denselben nach Bayern verlegen.

Theoretisch muss alles gemeldet werden, in der Praxis siehts aber so aus der dir der zuständige vom Amt schon sagt das er auf die 238te Musketenkugel oder den 4029en Kaiserreichpfennig das nächste mal verzichtet. Es geht aber a) darum das dass der Archi entscheidet und nicht der Sucher was fürs Amt interessant sein kann und b) hat das auch was zu tun mit Vertrauensbildung.

Dazu muss man aber auch sagen das selbst in Bayern die Melderei trotz der Gesetzeslage nicht ganz ohne ist. Auch hier gibts noch genug Betonköpfe älterer Art in den Ämtern. Am besten einfach mal Kontakt aufnehmen mit dem für die Gegend zuständigen Archis. Die meisten beissen nicht  Smiley

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#28
04. November 2008, um 21:15:09 Uhr

Hallo Finderdan


lass dich nicht verückt machen, geh suchen und habe Fun dabei Super

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