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 BayernAtlas Bodendenkmäler und Ensembles

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Avatar  BayernAtlas Bodendenkmäler und Ensembles  (Gelesen 4550 mal) 0
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(versteckt)
#15
05. Dezember 2017, um 19:35:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von 777
nein, ich meine mich ordentlich informieren zu müssen.
Dann wäre doch der Weg zu der Stelle, die auch den Gesetzestext heraus bringt, der nächste?

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
05. Dezember 2017, um 19:41:57 Uhr

Darauf wirds hinaus laufen.
Dennoch kann es nicht schaden auch hier Standpunkte und Informationen einzuholen,
welches meine Hauptintention war, als ich mich hier angemeldet habe.
Dazu sind Foren doch da, oder?
Und mit Sicherheit besser, als blind drauf los zu sondeln...

MfG

« Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, um 19:42:56 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#17
05. Dezember 2017, um 20:03:03 Uhr

Smiley Ich würde meinen, dass einen großen Unterschied macht, ob der Bauer "seiner" Arbeit nachgeht und das Feld bewirtschaftet und vielleicht "zufällig" Oberflächenfunde macht oder ob jemand bewusst zum Sondeln dort hin geht und nach Dingen sucht. Man kann ja schlecht einem Landwirt verbieten, sein Feld zu bewirtschaften. 

Außerdem gibts viele "rote" Bereiche wo sowieso nichts oder wenig zu finden ist, weil dort viele schon "wild gesondelt" haben. Denk dir markierte rote Flächen weiter, überlege wo welche Wege hin- oder weggeführt haben könnten und   Suchen nach Genehmigung des Grundstücksbesitzer dort. Geht gerade bei Handelswegen, die nur zum Teil erforscht und als Denkmal markiert worden sind ganz gut, wenn man sich den Weg weiterdenkt und dann ein paar Kilometer dahinter oder davor sucht. Zum Beispiel ein rot markierter Burgstall brauchte ja Zu- und Abfahrtswege.

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
05. Dezember 2017, um 21:30:23 Uhr

vom rein logischen Aspekt geht es beim Bodendenkmalschutz ja darum nichts zu zerstören,
was im Falle eines bewirtschafteten Feldes im Bezug auf einen Sondler ja im Grunde Quatsch ist,
da er/sie im Normalfall nicht tiefer graben wird als der Bauer pflügt.

Da in diesem Bereich sowieso alles "zerhackt" ist, wird ein rücksichtsvoller Sondler da auch nichts zerstören können.

nun weiss man ja, dass Bürokratie nicht immer unbedingt logisch ist -
dennoch, so finde ich, ist es interessant auszuloten was konkret möglich ist, und was nicht.

Selbstverständlich unter Einhaltung der bestehenden Gesetze.

friedliche Grüße & 

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#19
06. Dezember 2017, um 15:04:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von 777
Dennoch kann es nicht schaden auch hier Standpunkte und Informationen einzuholen,
Und die hast Du auch bekommen von " alten Hasen " od. denen, die mit dem Gesetz od. Selbsternannten
Denkmalpflegern schon zu tun hatten.

Darum gab Dir hier ein jeder Beitragsschreiber kurz u. bündig eine Sinnvolle Antwort.

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#20
06. Dezember 2017, um 15:26:13 Uhr

Hallo, ja das ist auch genau festgelegt!!!!
Auf der Seite vom bayerischen Landesamt für Denkmalpflege kannst du dir den genauen Gesetzes text zum Thema sondeln in Bayern runterladen oder ausdrucken!!!!!

Hier steht unter anderem.......das das sondeln und graben selbst im bereich von mehreren hundert Metern um das Bodendenkmal als strafbare Raubgräberei geahndet wird!!!

Also immer schön Abstand halten, dann gibts keine Probleme.....aber wie gesagt kann man alles nachlesen!!!


Gruß Fastmooker


Geschrieben von Zitat von 777
aber solch ein sensibles Thema muss doch irgendwo festgelegt sein.
ich würde gern noch weitere Meinungen einholen,
bzw. auch Hintergrundwissen / entsprechende Links etc.

wäre interessant wenn hier ein reger Austausch zu diesem Thema entsehen würde...

danke dir soweit -
MfG


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(versteckt)
#21
06. Dezember 2017, um 16:35:57 Uhr

Ensembles sind Mehrheiten von baulichen Anlagen nach Art.1 Abs.3 und Art.2 BayDSchG (Denkmalliste) deren Orts-, Platz- oder Straßenbild insgesamt erhaltungswürdig ist. Die Denkmaleigenschaft hängt nicht von der Kartierung und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art.1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art.6 und Art.7 BayDSchG notwendig.

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
06. Dezember 2017, um 17:00:14 Uhr

ich bat ja nun mehrfach um klare schriftliche Nachweise.
"Meinungen" sind ja schön und gut, aber die müssen nicht immer der Realität entsprechen.

und bislang waren die Aussagen diesbzgl. eher etwas schwammig im Sinne von:
"meiner Meinung nach" etc.

lediglich der gestrige Hinweis von XNY ging schonmal in die richtige Richtung. Dafür gabs auch ein "Danke" ;-)

und Danke auch an Kini für die handfeste [aktuelle] Antwort bzgl. der Ensembles. :-)

und Fastmooker, wärst du so nett mir den "genauen Gesetzes text zum Thema sondeln in Bayern"
hier zu verlinken? Das wäre Klasse! Bin das so aus anderen Foren gewohnt,
dass wenn jemand einen konkreten Hinweis hat, diesen auch belegen kann, bzw. dies dann auch tut.

Um ehrlich zu sein hatte ich einen solchen Hinweis schon gestern erwartet.

Edit: Habs eben selbst entdeckt, falls es sonst noch jemanden interessiert, hier bitteschön:

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http://www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf

 
wer weitere Informationen hat, immer her damit...

Wir kommen voran :-)
Danke an die Experten ;-)

freundliche Grüße
777



Edit: Gibt es auch einen Gesetzestext der die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen
welche als Bodendenkmäler deklariert sind regelt, bzw. erklärt?
Irgendwelche Informationen dazu?



Edit: ich lese aus o. verlinktem Gesetzestext heraus, dass demnach auch jeder Bauer,
der im "Denkmalbereich" pflügt, eine Erlaubnis dafür einholen müsste..[!?]
(Art. 7Abs. 1 DSchG)

und da liegt doch der Hund begraben -

oder haben bayerische Landwirte eine Sondergenehmigung?


« Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, um 17:47:12 Uhr von (versteckt) »

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#23
06. Dezember 2017, um 18:04:12 Uhr

In der Regel wird das Gebiet für Ausgrabungen gesperrt oder die max. Pflugtiefe bzw. zulässige Bodenbearbeitung wird vorgeschrieben (diese beträgt im übrigen heutzutage nicht mehr wie 30cm, ich bin in einem Agrarunternehmen mit 1200ha tätig). Im Zuge einer Flurbereinigung wird dann der Bauer/Unternehmer entschädigt. Aber es ist keinesfalls so dass das lda-lfd kommt und fordert, vielmehr bespricht man mögliche Optionen und findet dann Lösungen.

Hier mal für Bayern ein Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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der diese Thematik gesetzliche regelt.

Noch zwei weitere Links die sich mit dieser Thematik  befassen;

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« Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, um 18:14:00 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
06. Dezember 2017, um 21:53:33 Uhr

Vielen Dank.
Ein Haufen Info.  Super
werde mich da erstmal durcharbeiten müssen...

 Peace

Gute Nacht

« Letzte Änderung: 06. Dezember 2017, um 22:07:58 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#25
06. Dezember 2017, um 22:27:23 Uhr

Der Bauer pflügt maximal 40 - 50 cm tief in den Boden. Alles was unter 50 cm ist wird als ungestörter Boden bezeichnet und ist mit einem Grabungsverbot belegt. Das gilt auch für Sondeln im Wald ohne Bodendenkmäler. Mindestens halb Bayern ist mit Bodendenkmälern belegt, wenn die Bauern hier ihre Äcker nicht mehr bestellen dürften,  wäre denen die Existensgrundlage entzogen. Graben und Bodenbewirtschaftung ist halt zweierlei Ding.
Im Zweifelsfall lieber nicht Sondeln, das ist auf jeden Fall die Kostengünstigste Lösung bei Strafandrohung von zig tausenden Euros. Es gibt genügend freie Flächen auf denen man sich mit unserem Hobby vergnügen kann.
Ansonsten :  Polizei{alt}
Gruß
berni

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#26
06. Dezember 2017, um 22:36:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von berni
Alles was unter 50 cm ist wird als ungestörter Boden bezeichnet und ist mit einem Grabungsverbot belegt. Das gilt auch für Sondeln im Wald ohne Bodendenkmäler. 
Das mit dem ungestörtem Boden im Wald erzählen immer die Archäologen auf den Lehrgängen, in irgendwelchen Gesetzen habe ich das mit ungestörtem Boden noch nicht gelesen. Hast du da vielleicht einen Link.

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#27
07. Dezember 2017, um 08:24:05 Uhr

Ungestörter Boden im Wald ?   Narr Narr Narr

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(versteckt)Themen Schreiber
#28
18. Dezember 2017, um 17:41:00 Uhr

Hey ihr Sondelfreaks ;-)

Also, Bodendenkmäler sind Tabu und fertig!

Weshalb wir auch nur mit Genehmigung im "grünen" Bereich gesondelt haben.
Alles paletti, alles gut.

Hatte viel zu tun, deshalb hört ihr erst jetzt von mir.

Neben einem Haufen Eisenschrott, verschossenen Gewehrpatronen und anderem Krimskrams
durften wir uns auch über drei Münzen freuen, welche ich hier an entsprechender Stelle
im Laufe des Abends präsentieren möchte...

ich war übrigens mit einer netten Dame unterwegs, die sich auch für das Sondeln begeistern kann,
was ja nicht so oft vorkommt. Schön wars :-)

Also bis später -
Viele Grüße
777

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#29
18. Dezember 2017, um 21:16:45 Uhr

1. Wald im Privatbesitz ist besondelbar, wenn da keine Denkmalflächen sind. ABER die Archies raten tunlichst davon ab, eben wegen der Argumentation mit dem ungestörten Boden. Kann ich auch nachvollziehen. Da wird am ehesten mal ein Befund zerstört, wenn man nicht weiss, was man tut.

2. Ob rosa oder rot ist egal im Atlas. Die Argumentation geht dahin, das du ja auch nirgends buddeln darfst, wo DEN UMSTÄNDEN ENTSPRECHEND ein Bodendenkmal zu vermuten ist. Und wo ist es denn bitte schön eher zu vermuten, als z.B. auf einer paar Jahrhunderte alten Bauruine? Da wirste dich schlecht rausreden können, wenn das jemandem übel aufstösst und du erwischt wirst.
D.h. nur weil es ein "Ensemble" oder so ist, und nicht explizit ein Bodendenkmal....

3. Argumentieren die Archäologen auch damit, das Ackerwirtschaft heute oft nicht mehr so tief geht wie früher. Kann man von halten, was man will.

4. Wer es partout nicht lassen kann:
Graben und Sondeln auf bekannten Bodendenkmälern ist verboten. Feldbegehung mit den Augen(!) nicht. Alles was an die Oberfläche ausgeackert wurde, kann eingesammelt werden. ABER da wird natürlich besonders auf die Meldepflicht geguckt. Das würde ich also nur tun, wenn du auch bereit bist, dir die Arbeit zu machen, allen Kleinkrams  ordentlich einzumessen und zu melden.

Ansonsten ist es eh Quatsch. Meistens wurden bekannte Flächen schon seit Jahrhzehnten mehr oder weniger legal abgegrast. Und es gibt mehr als genug unentdecktes. Es bringt oft mehr, neue Fundstellen aufzutun, als olle Kamellen aufzuwärmen.

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