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 BayernAtlas Bodendenkmäler und Ensembles

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Avatar  BayernAtlas Bodendenkmäler und Ensembles  (Gelesen 4540 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Dezember 2017, um 16:07:19 Uhr

Hallo Leute,

bin ganz neu hier und habe da eine Frage, die mir bestenfalls bitte jemand beantwortet
der wirklich Ahnung, bzw. noch besser, Wissen hat.  Belehren

Es geht um den BayernAtlas, bzw. die darauf verzeichneten Bodendenkmäler [rot],
die ja bekanntlich tabu sind, insbesondere aber um die "Ensembles" [rosa].

Wie verhält es sich mit diesen?
Ist das sondeln und graben dort erlaubt,
oder sind sie rechtlich mit den Bodendenkmälern gleich zu setzen?

Freue mich über konkrete Antworten.
Danke
777

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(versteckt)
#1
05. Dezember 2017, um 16:13:10 Uhr

Lass die Finger davon, betrachte es einfach als Bodendenkmal u. Du kannst ruhiger deinem Hobby nachgehen

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
05. Dezember 2017, um 16:17:49 Uhr

das Sondeln ist dort also rechtlich untersagt?
gibts das irgendwo zum nachlesen?

danke

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(versteckt)
#3
05. Dezember 2017, um 16:19:50 Uhr

Es gibt keine konkreten Niederschriften schwarz auf weiss.

Die einen sagen so die anderen so, Recht hat am Schluss immer das Denkmalamt .

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
05. Dezember 2017, um 16:25:35 Uhr

aber solch ein sensibles Thema muss doch irgendwo festgelegt sein.
ich würde gern noch weitere Meinungen einholen,
bzw. auch Hintergrundwissen / entsprechende Links etc.

wäre interessant wenn hier ein reger Austausch zu diesem Thema entsehen würde...

danke dir soweit -
MfG

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(versteckt)
#5
05. Dezember 2017, um 16:36:45 Uhr

Vom Denkmalamt geschützte Flächen sind geschützte Flächen, wie die nun heißen ist egal. Ist zumindest meine Meinung.
Am besten du rufst mal beim Denkmalamt an.

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
05. Dezember 2017, um 16:49:13 Uhr

hm, ok.
ich las bislang immer nur von Bodendenkmälern.

da diese ja im BA separat "zuschaltbar" sind,
und die Ensambles eben auch, unabhängig von den Bodendenkmälern,
rührt daher mein Interesse an diesem Thema..

Ausserdem wäre da noch eine weitere Frage meinerseits:

Nun gibt es ja Äcker in Bayern die im roten [Bodendenkmal-]Bereich liegen,
aber dennoch bewirtschaftet und gepflügt werden,
d.h. der Bauer "mischt" das ganze Feld beim pflügen ca. 1m tief durch.

Wie ist das möglich, wenn es sich doch um ein Bodendenkmal handelt?
Und wie verhält es sich wenn ich von besagtem Bauern eine Sondelgenehmigung
für eben dieses Feld erhalten habe?

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(versteckt)
#7
05. Dezember 2017, um 17:41:37 Uhr

Geh einfach nicht auf die roten Bereiche sondeln, das erspart dir eine Menge Stress und ist doch auch nicht schwer... egal ob dort Acker ist oder Wald und 1m pflügt man auch nicht tief.

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
05. Dezember 2017, um 18:02:14 Uhr

danke für die bisherigen Antworten.
allerdings bin ich immer noch auf der Suche nach fundiertem Wissen,
bzw. auch schriftlichen Nachweisen mit Quellenangabe etc.

es ist für mich bislang nicht ersichtlich, wieso ich nicht auf einem gepflügten Acker inkl. Genehmigung des Besitzers sondeln [bis max 30cm] dürfte,
wenn doch der Bauer mindestens 1x im Jahr mit schweren Gerätschaften da drüber brettert und das sicherlich tiefer.

Versteht mich bitte nicht falsch, wir bewegen und hier absolut im theoretischen Bereich
und dabei bleibt es von meiner Seite auch, bis die Sachlage absolut klar ist.
Denn wie heisst es so schön, "wer nicht fragt bleibt dumm" ;-)

Ich wäre dankbar über eine ausführliche Antwort die über persönliche "Meinungen" hinaus geht,
bestenfalls auch rechtlich und wissenschaftlich belegt werden kann.

Vielen Dank

« Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, um 18:04:06 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#9
05. Dezember 2017, um 18:09:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Geh einfach nicht auf die roten Bereiche sondeln, das erspart dir eine Menge Stress und ist doch auch nicht schwer... egal ob dort Acker ist oder Wald und 1m pflügt man auch nicht tief.
 

Da gibt es nichts hinzuzufügen Zwinkernd 



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(versteckt)
#10
05. Dezember 2017, um 18:43:11 Uhr

Hallo 777,
sieh Dir einmal den folgenden Link an, dort findest Du die rechtlichen Grundlagen.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.blfd.bayern.de/download_area/index.php

Gruß XNY

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(versteckt)
#11
05. Dezember 2017, um 19:19:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von 777
danke für die bisherigen Antworten.
allerdings bin ich immer noch auf der Suche nach fundiertem Wissen,
bzw. auch schriftlichen Nachweisen mit Quellenangabe etc.


Schon mal überlegt dich an das BLFD zu wenden?
Hier scheint ja keine passende Antwort für dich dabei zu sein.

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(versteckt)Themen Schreiber
#12
05. Dezember 2017, um 19:29:53 Uhr

xny hat mir schonmal weitergeholfen. Smiley 
Danke

Zitat:
Art. 7
Ausgraben von Bodendenkmälern, Verordnungsermächtigung
(1) 1Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

Demnach müsste ja jeder bayerische Bauer der einen Acker bewirtschaftet, welcher als Bodendenkmal klassifiziert ist, die Erlaubnis dazu haben und demnach das Recht diesen Boden zu bearbeiten.
 [zumindest bis zu einer gewissen Tiefe]

und ja, der Weg ist das Ziel..
werde mich weiterhin informieren.

gerne auch weitere Meinungen...


MfG

« Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, um 19:31:13 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#13
05. Dezember 2017, um 19:31:54 Uhr

Ach und Du meinst jetzt, das Rad neu zu erfinden?
Na dann viel Spaß.

PS: Meteoritensuche eröffnet auch noch Möglichkeiten   Ironie

« Letzte Änderung: 05. Dezember 2017, um 19:34:18 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
05. Dezember 2017, um 19:33:38 Uhr

nein, ich meine mich ordentlich informieren zu müssen.

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