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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Darf man als Archäologe ohne NfG buddeln gehen? ^^

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Avatar  Darf man als Archäologe ohne NfG buddeln gehen? ^^  (Gelesen 3923 mal) 0
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#15
22. Juli 2013, um 18:27:21 Uhr

Hallo Doryphoros,

ich denke das, solange du nicht auf und nach Bodendenkmalen suchen willst, dich an Denkmal- Wald- und Naturschutzgesetze hälst ect., dir genauso wenig passieren kann wie jedem anderen hier.
Solltest du aber als Fachman ohne NFG nach und auf BD buddeln wollen, dann denke ich das du härter bestraft wirst als "normale Bürger", schon allein deshalb weil du dann vielleicht deinen Titel sozusagen an den Nagel hängen kannst.
Beim Fischereischein verhält es sich jedenfalls so, gehst du da ohne Erlaubnisschein irgendwo angeln oder machst verbotene Dinge, ist die Strafe weitaus höher, als wenn sie dich als totaler unwissender Schwarzangler erwischen.

mfG. und gut Fund, Bartel

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(versteckt)Themen Schreiber
#16
23. Juli 2013, um 01:33:55 Uhr

Vielen Dank für eure Beiträge. Und die Ironie. Und nein, das Thema Metalldetektoren wurde nicht wirklich oft angesprochen und als es angesprochen wurde, war man eher negativ hinsichtlich dessen. Zweitens, ich bin mir durchaus bewusst, dass es in allen Bundesländer verschiedene Gesetze diesbezüglich gelten, kann mich nicht wirklich daran erinnern erwähnt zu haben, dass mir das unbewusst sei. Ich habe dieses Thema, bzw. diese Anfängerfrage mal spontan gestellt, da es mir persönlich nicht allzu leicht fallen würde, dieselbe meinem Dozenten zu stellen. Falls es falsch ausgedrückt worden ist, würde ich es rektifizieren, insofern man mich freundlich darauf aufmerksam machen würde.

Mfg

Hinzugefügt 23. Juli 2013, um 01:40:50 Uhr:

Meine Frage wurde lediglich hinsichtlich einer mittels einer Sonde persönlich durchgeführten, Survey-ähnlichen Suchaktivität. Ich weiß demnach nicht wie ihr jetzt auf dem Gleichnis "Fahren ohne Führerschein" etc. kommt. Ich bin wirklich überrascht so viele feindlich gesinnte Beiträge gelesen zu haben.
 Smiley

« Letzte Änderung: 23. Juli 2013, um 01:42:23 Uhr von (versteckt) »

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#17
23. Juli 2013, um 02:01:44 Uhr

"Ich bin wirklich überrascht so viele feindlich gesinnte Beiträge gelesen zu haben".

Nun seid halt ein bischen freundlicher zu ihm, immerhin hat er sich als Archäologe geoutet. Vielleicht wird er ausnahmsweise ja mal einer von den Guten.

Allen, welche noch wach sind, eine gute Nacht!

Hans

« Letzte Änderung: 23. Juli 2013, um 02:05:10 Uhr von (versteckt) »

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#18
23. Juli 2013, um 02:02:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Doryphoros
Vielen Dank für eure Beiträge. Und die Ironie. Und nein, das Thema Metalldetektoren wurde nicht wirklich oft angesprochen ...

Aber Ihr werdet doch die verschiedenen Gesetzte und Dokumentaions- und Prospektionsmethoden durchgesprochen haben.
So ein Proseminar ist doch Pflicht an allen Uni`s.

D.h. doch, Du würdest als Archäologe nicht einfach blind in der Landschaft rumlaufen sondern hättest einen wissenschaftlichen Ansatz und ein Konzep,t dass auch alle erforderlichen Genehmigungen beinhalte.

Und wenn Du ohne all diese Dinge aufgegriffen wirst, wäre die OWI das geringere Problem Cool

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(versteckt)Themen Schreiber
#19
23. Juli 2013, um 02:10:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Aber Ihr werdet doch die verschiedenen Gesetzte und Dokumentaions- und Prospektionsmethoden durchgesprochen haben.
So ein Proseminar ist doch Pflicht an allen Uni`s.

D.h. doch, Du würdest als Archäologe nicht einfach blind in der Landschaft rumlaufen sondern hättest einen wissenschaftlichen Ansatz und ein Konzep,t dass auch alle erforderlichen Genehmigungen beinhalte.

Doch klar, natürlich ist das angesprochen worden, aber mit einem Bachelor kommt man selten an so etwas wie das von dir geschilderte ran. Zudem werden diese Konzepte nur an einem relativ sicher festgestellten Fundplatz angebracht, oder täusch ich mich? Als normaler Sondengänger zieht man doch <relativ> blind durch die Landschaft, dasselbe gilt eben auch für meine Frage, ob man die Gebiete, welche nicht auf Kulturgut abgesucht worden sind, stichprobenartig und hobbyzusammenhängend fachwissenschaftlich persönlich darauf absuchen und gegebenfalls dokumentieren darf Smiley

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#20
23. Juli 2013, um 02:15:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Aber Ihr werdet doch die verschiedenen Gesetzte und Dokumentaions- und Prospektionsmethoden durchgesprochen haben.
So ein Proseminar ist doch Pflicht an allen Uni`s.

D.h. doch, Du würdest als Archäologe nicht einfach blind in der Landschaft rumlaufen sondern hättest einen wissenschaftlichen Ansatz und ein Konzep,t dass auch alle erforderlichen Genehmigungen beinhalte.

Und wenn Du ohne all diese Dinge aufgegriffen wirst, wäre die OWI das geringere Problem Cool

Jepp, kurz und knapp auf den Punkt gebracht.

Und was die Freundlichkeit betrifft:
Eine der ersten Antworten auf deine Frage war von mir, und ich hatte das Thema Bundesland doch freundlich angesprochen (mit dem lustig gemeinten Kommentar zu den allseits diskutierten Bachelorstudiengängen - sollte jemand kein Spässle verstehen tut es mir leid, aber es war eindeutig) auch in der Hoffnung, einen Hinweis aufs entsprechende BL zu bekommen - dann kann man nämlich weit mehr zum Thema sagen.
Danach noch ein Tipp wie man nun vorgehen kann.
Also in meinen Augen war das nicht unfreundlich..   Nono


In freundlichem Sinne:
Gute Nacht!  Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#21
23. Juli 2013, um 02:21:15 Uhr

Auf deinen Beitrag hatte ich freundlicherweise auf derselben Humorebene geantwortet. Die restlichen schienen deinen Beitrag eher ernst genommen zu haben Smiley

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#22
23. Juli 2013, um 02:28:55 Uhr

Hallo Doryphoros,

mal ne Frage: Warst du schon mal mit deiner Sonde unterwegs?

Gruß Micha

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
23. Juli 2013, um 02:47:43 Uhr

Ja, zumeist auf Äcker.

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#24
23. Juli 2013, um 02:48:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Doryphoros

....Zudem werden diese Konzepte nur an einem relativ sicher festgestellten Fundplatz angebracht, oder täusch ich mich?...

Als normaler Sondengänger zieht man doch <relativ> blind durch die Landschaft, dasselbe gilt eben auch für meine Frage, ob man die Gebiete, welche nicht auf Kulturgut abgesucht worden sind, stichprobenartig und hobbyzusammenhängend fachwissenschaftlich persönlich darauf absuchen und gegebenfalls dokumentieren darf Smiley

Punkt 1, da täuscht Du dich gewaltig.

Punkt 2, blind in der Gegend rumlaufen ist nicht wissenschaftlich und Du bist zumindest schon mal Bachelor

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
23. Juli 2013, um 03:00:55 Uhr

Geschrieben von Zitat von insurgent
Punkt 1, da täuscht Du dich gewaltig.

Punkt 2, blind in der Gegend rumlaufen ist nicht wissenschaftlich und Du bist zumindest schon mal Bachelor
Punkt 1: Bei mir oder bei dir im Garten wirds nicht passieren. Außer du findest etwas wichtiges. Und auch dann, meistens nur wenn die Zeichen auf etwas wichtigen hindeuten.

Punkt 2: Surveys: z.B.: relativ "blind" rumlaufen und Äcker nach Keramikfragmente durchschuchen usw. (dies ist ja erlaubt) Oder meinst du/ihr was anderes?
Hinweis: bin Ausländer.

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#26
23. Juli 2013, um 03:20:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Doryphoros
Punkt 1: Bei mir oder bei dir im Garten wirds nicht passieren. Außer du findest etwas wichtiges. Und auch dann, meistens nur wenn die Zeichen auf etwas wichtigen hindeuten.

Punkt 2: Surveys: z.B.: relativ "blind" rumlaufen und Äcker nach Keramikfragmente durchschuchen usw. (dies ist ja erlaubt) Oder meinst du/ihr was anderes?
Hinweis: bin Ausländer.

Punkt 1: auch auf Deinem Grund brauchst Du eine Genehmigung, überall wo Du nach geschichtlichen und archäologischen Dingen suchen willst. Auch mit den Augen

Punkt 2: Auch Surveys sind überlegt. Wenn im Vorfeld eines linearen Projektes Surveys zu Festlegung von Voruntersuchungen durchgeführt werden, wurde die Flächen Aufgrund bestimmter Merkmale ausgewählt.

Sicher gehen einem dann auch Fundplätze verloren und eine völlig blinde Suche kann Überraschungen bringen, trotzdem hat man als (oder besser sollte) eine Idee im Kopf warum man eine Suche unternimmt Cool

Eine "böse" Frage habe ich noch an Dich. Hast Du klassische Archäologie studiert  :Smiley Und bitte nicht schlagen  Boxen

« Letzte Änderung: 23. Juli 2013, um 03:23:08 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#27
23. Juli 2013, um 03:33:20 Uhr

Bisschen mehr als nur das Smiley

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#28
23. Juli 2013, um 05:00:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von sascha
gut das du den satz net mit politikern und großen persönlichkeiten gebildet hast . da wäre der schuss nach hinten losgegangen . ergo die dürfen alles in deutschland .


Die dürfen uns nur aushorchen, ausplündern, anlügen und unser Geld verplempern.

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#29
23. Juli 2013, um 08:26:13 Uhr

Also,
wenn ich als Jurist wieder die Antworten von den einschlägigen Angst Machern lese, wird mir schlecht.
In 15 der 16 Bundesländern braucht man nur eine Genehmigung der Behörden, wenn man nach Bodendenkmalen sucht oder gräbt. 
Wenn Du also einfach so, ohne Verdacht dort ein BD zu finden, sondeln, kann Dir keiner was.

Und wenn jetzt wieder irgend wer mit bedingtem Vorsatz ankommt, gibt haue. Ist Quatsch. Das so oft von Denkmalpflegern benutzte Urteil war eine Einzelfallentscheidung und kann NICHT ohne weiteres auf andere Fälle angewandt werden!

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