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 Denkmalverzeichnis

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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Januar 2020, um 14:11:18 Uhr

Moin zusammen,

ich möchte gerne mit dem Sonderln anfangen und bin dabei auf

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/was_muss_man_beachten_um_in_niedersachsen_suchen_gehen_zu_konnen-t84075.0.html;msg842491#msg842491


gestoßen. Dabei wird ein Link angegeben zu Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.adabweb.info
. Auf dieser Seite finde ich aber keine Liste. Wenn ich oben auf "Niedersachsen" klicke, erhalte ich nur die Meldung: "Die Seite, die Sie angefordert haben, konnte leider nicht gefunden werden."

Kann mir jemand sagen, wo ich das offiziele Denkmalverzeichnis finde?

Vielen Dank.

Viele Grüße
Feli

Offline
(versteckt)
#1
12. Januar 2020, um 17:36:19 Uhr

Moin Feli,

das Denkmalverzeichnis wird Dir nicht viel nutzen, weil da in der Hauptsache Baudenkmäler verzeichnet sind. Ein Blick in das Denkmalschutzgesetz sagt Dir, dass Du immer dann eine NFG benötigst, wenn Du nach archäologischen Bodenfunden suchen möchtest. Laut DSchG ist das nahezu alles. Ohne NFG bleiben nur Sandkisten von Spielplätzen und Strände von Badeseen und Küsten, aber nicht in SH dort brauchst Du auch eine Strandsuchgenehmigung, die allerdings auf Antrag schnell erteilt wird.

Viele Grüße

Walter


Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
13. Januar 2020, um 11:01:32 Uhr

Hallo Walter,

in dem Text steht, dass auch Bodendenkmäler in dem Verzeichnis sind und dadurch sichergestellt werden kann, dass nicht an Orten gesucht wird, nicht nach archäologischen Bodenfunden zu suchen. Andere Möglichkeiten sehe ich auch nicht.

Wie ist Deine Erfahrung eine NFG zu erhalten? Ich sehe immer nur, dass das einige Jahre dauern kann. Dann dürfte ich ja erst in ein paar Jahren sondeln.

Vielen Dank.

Feli.

Offline
(versteckt)
#3
14. Januar 2020, um 19:02:04 Uhr

Moin Feli,

vermutlich möchtest Du darauf hinaus, dass Du nicht dort suchen willst, wo sich in die Denkmalliste eingetragene BD befinden, aber in § 5 steht:

(1) 1 Die Anwendbarkeit der Schutzvorschriften dieses Gesetzes ist nicht davon abhängig, dass Kulturdenkmale in das Verzeichnis nach § 4 eingetragen sind.

Es gibt in NI keine Gebiete in denen Du ohne NFG suchen kannst, weil alle Gegenstände die für eine Nachforschung interessant sind unter den Schutz des DschG stehen. Wie lange die Erteilung einer NFG dauert? Keine Ahnung, weil Du ja erst diesen Kurs besuchen musst.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#4
07. März 2020, um 11:31:32 Uhr

Schaut mal hier.
Haben die Kollegen doch wohl im Januar neu gestartet.
Sehr interessant. Der Viewer scheint aber noch nicht ganz zu funktionieren.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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https://denkmalatlas.niedersachsen.de/viewer/

Schönes Wochenende,
Ulrich

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