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 Sondeln in NRW ja oder nein??

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Avatar  Sondeln in NRW ja oder nein??  (Gelesen 3106 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
27. Mai 2010, um 13:59:43 Uhr

Hallo
muss man unbedingt eine genehmigung haben für sondeln in NRW?
wenn ja wo bekomme ich sie her? und was muss ich dafür machen??
oder wenn keine genehmigung was muss ich beachten???
Danke für die Antworten in vorraus


Offline
(versteckt)
#1
27. Mai 2010, um 16:47:21 Uhr

Moin,

diese §§ des DSchG NW sind für Dich wichtig.


§ 2 Abs. 1 Denkmäler

Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die
Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.


§ 2 Abs. 5 Bodendenkmäler
Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen oder pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.

§ 9 Erlaubnispflichtige Maßnahmen

   1. Der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde bedarf, wer
            c) bewegliche Denkmäler beseitigen oder verändern will.

§ 13 Ausgrabungen
1.   Wer nach Bodendenkmälem graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung des Landes, des Landschaftsverbandes oder der Stadt Köln (§ 22 Abs. 5) stattfinden.
2.   Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.
3.   Die Erlaubnis kann mit Auflagen und unter Bedingungen erteilt werden, die die Planung und Ausführung der Grabung oder Bergung, die Leitung durch vorgebildete Fachkräfte, die Behandlung und Sicherung der Bodenfunde, die Berichterstattung und die abschließende Herrichtung der Grabungsstätte betreffen. Sie kann auch unter Bedingungen erteilt werden, daß die Ausführung nach einem von der Oberen Denkmalbehörde gebilligten Plan erfolgt.

Viele Grüße

Walter

(versteckt)Themen Schreiber
#2
27. Mai 2010, um 16:58:51 Uhr

brauch ich fürs suchen allg. keine genehmigung?
nur wenn halt was denkmal bezogenes ist richtig?
was ist mit orden, und sachen halt aus dem 2 WK ( ausgeschlossen waffen und munition)Huch
Mfg Marvin

Offline
(versteckt)
#3
27. Mai 2010, um 17:47:34 Uhr

Moin,

ich sehe nicht, wo sich Orden und Ausrüstungsgegenstände im DSchG widerspiegeln.

Um Missverständnisse zu vermeiden würde ich mich bei der unteren DSchB vorstellen und erklären, dass ich nach Relikten aus dem WK II suche.

Funde die sich im o. a. DSchG widerspiegeln, also archäologische Funde sind unverzüglich zu melden.

Eine Nachforschung die nicht mit der DSchB abgestimmt ist, könnte zu Problemen führen, da man Dir unterstellen könnte billigend in Kauf zu nehmen BD zu entdecken oder Dir sogar ein bedingter Vorsatz unterstellt werden könnte, BD entdecken zu wollen.

Viele Grüße

Walter

Als beste Antwort ausgewählt von 19. Mai 2024, um 00:14:08 Uhr
(versteckt)Themen Schreiber
#4
28. Mai 2010, um 13:07:58 Uhr
Beste Antwort entfernen

wo muss ich mich vorstellen welche behörde? und welche kommt für mich in frage ( ich komme aus Duisburg)
aber ich darf in öffentlichen wäldern (naturschutz freie, und privat freie grundstücke) sondeln und buddeln das habe ich richtig verstanden oder?
also orden und andere wk 2 sachen sind ohne probleme zu bergen?

Offline
(versteckt)
#5
29. Mai 2010, um 06:58:37 Uhr

Moin,

wo sich die untere Denkmalschutzbehörde befindet musst Du für Duisburg bei der Stadtverwaltung erfragen, für einen Landkreis die Kreisverwaltung, ob es bei Euch im Ruhrgebiet überhaupt Landkreise gibt oder kreisfreie Stadt an kreisfreie Stadt angrenzt, wirst Du besser wissen als ich.

Eine Nachforschung mit dem Detektor kannst Du zwar durchführen, aber wenn Du auch ein Loch in den Boden machen möchtest um einen Fund zu entnehmen, musst Du das vorher mit dem Grundstückseigentümer klären, da er hälftiger Eigentümer an allen Deinen Funden ist und Du ohne seine Erlaubnis nichts aus dem Boden entfernen darfst.

Ein öffentlicher Eigentümer wird allerdings ohne eine NFG seinen Segen nicht erteilen, egal nach was Du suchen willst.

Viele Grüße

Walter

(versteckt)Themen Schreiber
#6
29. Mai 2010, um 18:51:12 Uhr

also ich war heute bei der Polizei Duisburg und habe sie gefragt ob ich ohne genehmigung im wald sondeln und buddeln darf
die meinten nur ähm für sowas gibt es ein gesetzt? keine ahnung und die meinten in nrw sind sehr viele wälder verpachtet also nicht mehr in städtische hände
von daher muss man den pächter fragen so wie du das sagtes der polizist meinte auch das man sich bei den forst gesetzen  durchschauen sollte um dort eine reglung zufinden
erwüsste nur das man bei denkmäler gräber usw nicht sondeln darf und halt munition und waffen nicht bergen darf

Offline
(versteckt)
Gesperrt
#7
29. Mai 2010, um 19:34:09 Uhr

man muss auch nicht die polizei fragen Lächelnd sondern die denkmalbehörde seines kreises.
{alt}
 Sondeln in NRW ja oder nein??
 Chabbs Neuanmeldung
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#8
30. Mai 2010, um 10:47:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lons
also ich war heute bei der Polizei Duisburg und habe sie gefragt ob ich ohne genehmigung im wald sondeln und buddeln darf
die meinten nur ähm für sowas gibt es ein gesetzt? keine ahnung und die meinten in nrw sind sehr viele wälder verpachtet also nicht mehr in städtische hände
von daher muss man den pächter fragen so wie du das sagtes der polizist meinte auch das man sich bei den forst gesetzen  durchschauen sollte um dort eine reglung zufinden
erwüsste nur das man bei denkmäler gräber usw nicht sondeln darf und halt munition und waffen nicht bergen darf

Moin,

ein Pächter pachtet ein Gelände zum Zwecke einer bestimmten Nutzung, z. B. um dort Holz zu ernten oder als Jagdrevier. Der Pachtvertrag wird in den meisten Fällen nicht die Eigentumsverhältnisse an den Bodenfunden erfassen, was bedeutet, dass nicht der Pächter entscheiden kann, ob Du auf dem von ihm zu einer besonderen Verwendung gepachteten Gelände Funde bergen darfst, sondern das muss der Grundstückseigentümer entscheiden. Mit ihm ist auch eine Reglung zu treffen, für welche Funde er auf seinen hälftigen Anteil verzichtet und bei welchen nicht.

Viele Landwirte sagen, das Zeug interessiert micht nicht, außer Du findest Goldmünzen. Das ist dann eine klare Aussage, sie verzichten auf ihren hälftigen Fundanspruch bei allen Funden außer bei Goldmünzen, von denen wollen sie auf ihren Anteil nicht verzichten.

Bei öffentlichen Grundstückseigentümer sieht das meistens anderes aus, der zuständige Sachbearbeiter kann Dir zwar eine Erlaubnis erteilen auf dem Grundstück zu suchen und auch Funde zu bergen, aber da in diesem Fall der Eigentümer die öffentliche Hand ist, kann er nicht auf das Eigentumsrecht an den Funden verzichten. Im Normalfall wird die Gemeinde, Kreis, Land oder Bund bei der Vorlage der Fundsachen entscheiden, dass die meisten Funde keinen Wert haben und Du sie behalten kannst.

Viele Grüße

Walter

(versteckt)Themen Schreiber
#9
31. Mai 2010, um 18:43:20 Uhr

Danke also gehe ich einfach sondeln schaue vorher im internet ob in den stadteil (wald) ob da irgend wo ein denkmal schutz gibt und wenn mach ich ein bogen drum rum ich glaube das ist das beste oder?

Offline
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#10
01. Juni 2010, um 05:39:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Lons
Danke also gehe ich einfach sondeln schaue vorher im internet ob in den stadteil (wald) ob da irgend wo ein denkmal schutz gibt und wenn mach ich ein bogen drum rum ich glaube das ist das beste oder?

Moin Lons,

ist es nicht. Vielleicht solltest Du einfach alles noch mal von vorne durchlesen.

Viele Grüße

Walter

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