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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Erfahrungen mit niedersächsischen Behörden

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Avatar  Erfahrungen mit niedersächsischen Behörden  (Gelesen 2381 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
05. Mai 2019, um 10:27:35 Uhr

Hallo Sondengängergemeinde, vor ein paar Tagen habe ich mit dem zuständigen Archäologen unseres Landkreises Gifhorn Kontakt aufgenommen, so wie es im "Merkblatt zur Qualifizierung von Sondengänger/innen in Niedersachsen"
empfohlen wird. In diesem Blatt wird auch von einem Gespräch zwischen dem Archäologen und dem Bewerber berichtet,
bei dem über die Zusammenarbeit im Sinne des Denkmalschutzes gesprochen werden soll. Nach positivem Ergebnis soll dann der Bewerber zum Theoriekurs zugelassen werden.
Liebe nidersächsische Sondengänger und -innen, wie lief es bei Euch bis zur Genehmigung ab? Habt ihr die gleichen oder ähnliche Erfahrugen machen dürfen?

Ich freue mich auf eure Antworten.

VG,

Mathias

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(versteckt)
#1
05. Mai 2019, um 12:41:00 Uhr

Das man von seinem Archäologen zum Lehrgang angemeldet wird, hab ich schon öfter gehört. Solche Gespräche gibt's eigentlich in vielen Bundesländern, ist wohl eher der Normalfall.

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(versteckt)
#2
05. Mai 2019, um 12:59:56 Uhr

Moin,

wo finde ich denn die Rechtsgrundlage für dieses Verfahren. Habe dazu noch nichts finden können.

Viele Grüße und gut Fund aus Ostfriesland 

Walter

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(versteckt)
#3
05. Mai 2019, um 15:20:36 Uhr

Weise
Vorweg: Schlechte Erfahrung.
Alle Voraussetzungen erfülle ich für eine Ausstellung einer
Suchgenehmigung.:
 Lehrgang, Mitarbeit in einer Gruppe für
"Römer im südlichen Emsland", Mitglied einer archäologischen Gruppe,
Mitglied im "FAN" Freunde der Archäologie Niedersachsen, Mitarbeit bei Detektorsuche für
Denkmalschutz Oldenburg, Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde Hannover
mit Leihgabe und Bestimmung der Funde
und persönliches Gespräch mit der Leiterin der archäologischen Abteilung
des Landkreises Emsland.
Trotz der Voraussetzungen lehnt die Leiterin der Archäologie des Landkreises Emsland
die Genehmigung ab
und verweigert auch eine Zusammenarbeit, nicht nur bei mir,
sondern bei allen Interessierten.
Zwei Antragsschreiben, eins per Einschreiben wurden nicht!! beantwortet.
Auf eine  fiktive Genehmigung wird nicht reagiert.
SAF

Hinzugefügt 05. Mai 2019, um 18:11:08 Uhr:

Weise
Es ist nicht so, dass ich noch eine Suchgenehmigung möchte.
Meine Beziehungen zu verschiedenen Archäologieämtern sind so,
dass ich meine Funde dort zeigen und bewerten lassen kann.
Nur der hiesige Landkreis wird übergangen.
Da ist die Archäologie wie ein kalter Ofen.

« Letzte Änderung: 05. Mai 2019, um 18:11:08 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
26. Mai 2019, um 09:35:27 Uhr

Hallo SAF, bitte entschuldige, wenn ich ewrst jetzt antworte, die Arbeit hat gerufen, ich war auf einer DIenstreise.

Deine Bemühungen für die Erteilung einer Genehmigung waren wirklich umfangreich. Sind Dir diese Mitgliedschaften in den diversen archäologischen Gruppen vorgegeben worden?

Ich habe inzwischen eine Mail von unserem Kreisarchäologen mit der Info bekommen, dass ich die Nummer Drei auf seiner (wohl kurzen) Warteliste bin.,

Mal sehen, wie es weitergeht...

Viele Grüße ins Emsland,

Mathias

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(versteckt)
#5
26. Mai 2019, um 11:09:53 Uhr

Weise
Vorgegeben war mir nichts.
Meine Aktivitäten und Mitgliedschaften sind freiwillig 
und aus Interesse gemacht.
An einer Genehmigung bin ich nicht mehr interessiert
Hast Du es auch mit dem Landkreis EL zu tun?
SAF

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
26. Mai 2019, um 17:54:10 Uhr

Nein, ich habe es mit dem LK Gifhorn zu tun. Allerdings fand ich im Forum einen interessanten Artikel vom Mitglied Ernte AK(?). Darin hat er genau beschrieben, wann man eine NFG braucht, nämlich dann, wenn man in Bereichen suchen will, in denen mit archäologischen Funden zu rechnen sein kann. Ich suche den Artikel mal rwqus und lasse ihn Dir zukommen.
Danach war mir einiges klarer. Ich glaube, wir haben das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt. So wie ich das jetzt sehe, haben wir uns als "Assis" oder Helfer für den Archäologen angeboten. Die Genehmigung dom Archäologen braucht man aber nur, wenn man in Erde buddelt, in der der Nibelungenschatz, das Grab von König Artus oder ähnliches vermutet wird.
Ich halte Dich auf dem Laufenden.

Viele Geüße ins Emsland von

Mathias

Hinzugefügt 26. Mai 2019, um 18:13:47 Uhr:

Hallo SAF, ich habe den Artikel gefunden. Geschrieben wurde er von ERNTE AG (sorry für das K) am 07.12.2014. Zu finden ist er unter "Rechtliches" mit dem Titel " Was muss man beachten, um in Niedersachsen suchen gehen zu können?"
Er ist im Listing der 5. Artikel von oben.
  Suchen


Ich glaube, nach diesem Artikel wird Dir einiges klarer.
VG,

Mathias

« Letzte Änderung: 26. Mai 2019, um 18:13:47 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#7
10. August 2019, um 22:33:55 Uhr

Aloha,

ist schon älter aber bestimmt immer interessant.
Habe mich bei unserem Kreisarchäologen vorgestellt und ein kurzes Gespräch über meine Motivation gehabt.
Daraufhin wurde ich zum Kurs angemeldet und musste leider ein paar Monate warten. Habe dann den 2-tägigen Kurs in Hannover gemacht und erstmal eine Genehmigung für sechs Monate bekommen. Allerdings in sehr engem Raum in meiner Gemarkung. Dadurch ist der Suchradius halt etwas kleiner als beim "illegalen sondeln", aber das Gefühl ist dann doch besser!! Kann ich empfehlen! Münzen etc. kannst alle behalten. Wenns was wirklich interessantes ist, gibst es ab, bekommst es aber wieder. Bei Funden von archäologischer Wichtigkeit kann das "Schatzregal" greifen... bekommst aber eine "Belohnung". Dazu muss ich aber sagen, dass so wichtige Funde wirklich der Wissenschaft und damit der Allgemeinheit dienen und vorgezeigt werden sollen!!!

« Letzte Änderung: 11. August 2019, um 09:59:47 Uhr von (versteckt) »

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