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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Fundtiefe

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Avatar  Fundtiefe  (Gelesen 2411 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. Februar 2009, um 18:04:07 Uhr

Hallo zusammen, und (wieder mal) eine Anfängerfrage.

wie ist das jetzt eigentlich mit der Fundtiefe in Bundesländern ohne Schatzregal.
Ich hatte schon einmal was gelesen daß es da wegen des Eigentumrechtes irgend eine Regelung gibt.
Heute habe ich einen Bauern gefragt ob ich auf seinen Äckern  Suchen darf, der erzählte mir dann auch wieder etwas wegen der Fundtiefe. Ich war aber der Meinung daß das bei uns (Bayern) egal ist wie weit was in der Erde ist, oder habe ich mich da getäuscht?

Liebe Grüße
Gabi


Offline
(versteckt)
#1
02. Februar 2009, um 18:28:00 Uhr

Ich bin mir nicht ganz sicher , aber ich hatte mal was von 1 Meter gehört!
Mal schaun was die anderen sagen!

MFG Sherlok  Winken

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(versteckt)
#2
02. Februar 2009, um 19:38:28 Uhr

Hallo,

bei uns in NRW ist das ganz klar geregelt. Funde dürfen sowieso nur dem Boden bis zur Flugsohle entnommen werden. In Wäldern ist es gar nicht erlaubt zu suchen. Die Funde gehören zu gleichen Teil dem Finder und den Grundbesitzer.

Gruß,
Martin

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#3
02. Februar 2009, um 19:41:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von sondierer
Hallo,

bei uns in NRW ist das ganz klar geregelt. Funde dürfen sowieso nur dem Boden bis zur Flugsohle entnommen werden. In Wäldern ist es gar nicht erlaubt zu suchen. Die Funde gehören zu gleichen Teil dem Finder und den Grundbesitzer.

Gruß,
Martin

Also liege ich mit 1 Meter falsch?Ich hatte mal was von 1 Meter gehört!

MFG Sherlok

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(versteckt)
#4
02. Februar 2009, um 19:43:11 Uhr

Da ich bisher trotz Suche noch nichts darüber gefunden habe, kann ich nur das
wiedergeben, was mir ein in juristischen Dingen erfahrener Sondengänger gesagt hat.

Pflugtiefe.

Tiefer zu graben sei bespielsweise in Hessen nicht erlaubt.
Muss ich so hinnehmen.
Gruß, Günther

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(versteckt)
#5
02. Februar 2009, um 19:53:04 Uhr

Suche (mit Genehmigung) eh nur auf "gestörten" Böden= Äcker erlaubt. Hier gestörte Tiefe= normale Pflugtiefe= i.d.R. 40 cm, aber auch tiefgepflügte Äcker= 60 cm (eher seltener).

Gruß

Günni Weise

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#6
02. Februar 2009, um 20:31:48 Uhr

Hier werden jetzt zwei Dinge vermischt!

1. wie tief darf der Sucher gezielt graben - das ist meist die hier schon erwähnte Pflugtiefe.

2. Wie sieht es mit dem Eigentum aus? Hier ist mir für Bayern keine Tiefenbegrenzung bekannt. Wenn ich jetzt z.B. an einer Baustelle vorbeikomme, wo ein 3m tiefes Loch für einen Keller ausgehoben wurde und ich sehe ganz unten eine Goldmünze halb aus dem Kies blinken, dann gehört mMn mir die Hälfte ihres Wertes.

Viele Grüße,
Günter


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(versteckt)Themen Schreiber
#7
03. Februar 2009, um 08:55:23 Uhr

Da kann man wieder mal froh sein in Bayern zu sein  Prost Grinsend!

Und schon eine Frage die ich noch stellen möchte in Bezug auf die Fundtiefe,
auf verschiedenen Böden, z.B. Wiese, Wald, Acker -wie tief in der Erde sind die verschiedenen Funde.
Also wie unterschiedlich ist die Erosion auf unterschiedlichem Untergrund?



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(versteckt)
#8
03. Februar 2009, um 09:17:39 Uhr

Stay gezieht nach der tiefe bei legalen Nachforschungen gefragt hat
Geschrieben von Zitat von Drusus


2. Wie sieht es mit dem Eigentum aus? Hier ist mir für Bayern keine Tiefenbegrenzung bekannt. Wenn ich jetzt z.B. an einer Baustelle vorbeikomme, wo ein 3m tiefes Loch für einen Keller ausgehoben wurde und ich sehe ganz unten eine Goldmünze halb aus dem Kies blinken, dann gehört mMn mir die Hälfte ihres Wertes.

Viele Grüße,
Günter


Genauso ist es, in dem von Dir geschilderten Fall wäre das sogar ein Eigentumsdelikt und Haus- oder Landfriedensbruch, wenn es nicht meine eigene Baugrube ist. 1. unerlaubtes betreten eines Grundstückes 2. unerlaubtes entfernen von Gegenständen.

Ich denke mal das Stay nach  der erlaubten Tiefe beim genehmigten sondeln gefragt hat oder habe ich das fasch verstanden?
Funde die in  eigener Baugrube gemacht werden kann man natürlich behalten (gestörte Böden)

Gruß,
Martin


« Letzte Änderung: 03. Februar 2009, um 09:22:50 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#9
03. Februar 2009, um 10:28:49 Uhr

 ???Natürlich genehmigt!!! Cool

Wenn ich Illegales vorhätte, würde ich mir ein Brecheisen kaufen, keine Sonde Grinsend

Spass beiseite,
was ist jetzt mit der Fundtiefe?
Mittelalter kann ja nicht so tief im Boden sein wie Kelten. Wie unterschiedlich ist es bei Brachland?

LG
Gabi Winken

« Letzte Änderung: 03. Februar 2009, um 12:29:56 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#10
03. Februar 2009, um 10:42:28 Uhr

@Sondierer: ich habe nicht gesagt, dass ich die Baustelle betrete, oder die Münze mitnehme. Das Kellerloch ist natürlich genau neben dem Bauzaun und mit meinen guten Augen habe ich die Münze erspäht und sofort gemeldet ohne hier irgendwelche Delikte begangen zu haben Zwinkernd. Aber selbst wenn die beiden von Dir aufgeführten Tatbestände zuträfen, würde mir als Finder immer noch die Hälfte des Wertes der Münze gehören - ich bekäme dann halt schlimmstenfalls noch eine Anzeige dazu.

@Gabi: die Fundtiefe kann man leider nicht beantworten. Diese Diskussion ist bereits in mehreren Foren immer wieder erfolglos geführt worden. Zu viele Faktoren spielen hier mit. Dieses Bodenwachstum (ich glaube das waren 1cm Erde pro 100 Jahre) funktioniert wohl nur im Reagenzglas.

Viele Grüße,
Günter


« Letzte Änderung: 03. Februar 2009, um 10:47:20 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#11
03. Februar 2009, um 10:52:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von stay
???Natürlich genehmigt!!! Cool

Wenn ich illegales vorhätte, würde ich mir ein Brecheisen kaufen, keine Sonde Grinsend

Spass beiseite,
was ist jetzt mit der Fundtiefe?
Mittelalter kann ja nicht so tief im Boden sein wie Kelten. Wie unterschiedlich ist es bei Brachland?

LG
Gabi Winken

Die Frage lässt sich nun wirklich nicht abschliessend beantworten.
Im Prinzip isses auch egal, denn mit Deinem Piepshobel kommst du eh nicht tiefer wie ca. 40 cm bei normalen Funden, wenn es eine Stahltüre ist, auch bis 150 cm, aber wer buddelt schon so tief.

Gruß

Günni Grinsend

UUPS, da war Günter schneller.

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