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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Gesetz SH

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Avatar  Gesetz SH  (Gelesen 3850 mal) 0
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#15
28. Dezember 2015, um 02:50:01 Uhr

Hallo,
Als Anfänger bin ich:
früher, damals, sehr lange her, usw.
einfach Sondeln gegangen.
Komme aber aus einer Großstadt, die ich nicht hier nennen möchte ( für alle unsichtbar: Berlin)

Aber: An der Küste,Strand gibt es besondere Regelungen wie ich schon oft gelesen habe.
Einfach Sondeln, würde ich Da nicht machen.

Mein Tip:
- Sondel erst mal im eigenen Garten und beim Nachbar mit nachfragen ( Um das Gerät kennen zu lernen )-


Mfg.SondelClaus

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#16
28. Dezember 2015, um 08:04:45 Uhr

sage mal Kollege SondelClaus, mal nebenbei erwähnt: Schreibfaul bist du ja nun gar nicht - willst du deinen Zähler in Rekordzeit nach oben bekommen ?? Leider finde ich persönlich einen Teil deiner Beiträge ziemlich fragwürdig. Manchmal ist weniger auch mehr....

« Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, um 08:05:42 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
28. Dezember 2015, um 08:25:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von SondelClaus
Aber: An der Küste,Strand gibt es besondere Regelungen wie ich schon oft gelesen habe.Einfach Sondeln, würde ich Da nicht machen.

Nicht nur Küste oder Strand,
Wenn Du es genau nimmst, darfst du nicht mal im eigenen Garten Sondeln. Sondeln ja, aber nicht graben.
Ich könnte natürlich auch sagen wo kein Kläger da kein Richter. Aber immer mit der Angst im Nacken unterwegs zu sein
Nee, aus dem Alter bin ich raus Grinsend

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#18
28. Dezember 2015, um 13:34:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von ikognito
Moin
was wie wann wo warum Kurs. Würde da gern mehr drüber erfahren. EvtLink zum nachlesen?

Gibts sowas auch in anderen BuLa?


Moin,

in Hessen gint es einen "Grundkurs" Geländebegehung und über das Jahr verteilt gibt es viele Kurse für die Du Dich anmelden kannst. Auch hier gibt es zu viele Teilnehmerwünsche, aber wenn Du Dich nicht nur für einen Kurs einträgst, dann versucht das LfDH es so einzurichten, dass Du jedes Jahr min. einen Kurs besuchen kannst.

Viele Grüße

Walter

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#19
28. Dezember 2015, um 14:02:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von spezie40
Nicht nur Küste oder Strand,
Wenn Du es genau nimmst, darfst du nicht mal im eigenen Garten Sondeln. Sondeln ja, aber nicht graben.
Ich könnte natürlich auch sagen wo kein Kläger da kein Richter. Aber immer mit der Angst im Nacken unterwegs zu sein
Nee, aus dem Alter bin ich raus Grinsend



in SH ist der Metalldetektor als Gerät verboten ! Auch ist der Betrieb und das Suchen mit dem Detektor ( ohne Genehmigung) keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern gleich eine Straftat.
Eine Genehmigung für den Strandbereich ist aber recht unkompliziert zu bekommen.

Gut Fund

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(versteckt)Themen Schreiber
#20
28. Dezember 2015, um 15:51:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von sternenstahl
in SH ist der Metalldetektor als Gerät verboten !


Quelle ?

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#21
28. Dezember 2015, um 16:17:22 Uhr

Nicht der Detektor sondern die Suche mit ihm. Zählt als Straftat nicht als Ordnungswidrigkeit. Wurde erst dieses Jahr geändert.
Quelle: Denkmalschutzgesetz

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(versteckt)
#22
28. Dezember 2015, um 16:23:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von spezie40
Quelle ?


Denkmalschutzgesetz Schleswig- Holstein !

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/;jsessionid=363332B8765A94117028C8FC4F1676F2.jp27?quelle=jlink&query=DSchG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-DSchGSH2015rahmen


§ 12 und § 19

Ein Metalldetektor( technisches Gerät ) ist auch ein Gerät mit dem Bodendenkmale gefunden werden können !

Hinzugefügt 28. Dezember 2015, um 16:25:19 Uhr:

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Nicht der Detektor sondern die Suche mit ihm. Zählt als Straftat nicht als Ordnungswidrigkeit. Wurde erst dieses Jahr geändert.
Quelle: Denkmalschutzgesetz


Falsch !

mal das Denkmalschutzgesetz richtig lesen.

« Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, um 16:25:19 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)Themen Schreiber
#23
28. Dezember 2015, um 16:40:35 Uhr

Wenn ich das richtig Lese, Ist das besitzen eines Detektors erlaubt. Nur das benutzen nicht.
§ 12 (2) abs. 5
das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein

« Letzte Änderung: 28. Dezember 2015, um 16:41:51 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#24
28. Dezember 2015, um 16:48:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von spezie40
Wenn ich das richtig Lese, Ist das besitzen eines Detektors erlaubt. Nur das benutzen nicht.
§ 12 (2) abs. 5
das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein

ja der Kauf und der Besitz ist legal ! Nur die Nutzung ist verboten. Es sei den es liegt eine Strandsondelgenehmigung vor, oder auch eine Nachforschungsgenehmigung NFG.

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
28. Dezember 2015, um 17:22:59 Uhr

Da warte ich doch lieber mit dem Kauf einer Sonde,bis ich eine Strandgenehmigung habe.
Wenn Ich in meiner Stube ausprobieren will ob die Technisch ok ist, und Ich den Einschaltknopf betätige = Straftat  Applaus
§ 19
Straftaten


(1) 2
 
   die in § 12 Absatz 2 Nummer 4 bis 7 genannten Handlungen vornimmt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu haben,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.



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#26
28. Dezember 2015, um 17:55:27 Uhr

Geschrieben von Zitat von spezie40
Da warte ich doch lieber mit dem Kauf einer Sonde,bis ich eine Strandgenehmigung habe.
Wenn Ich in meiner Stube ausprobieren will ob die Technisch ok ist, und Ich den Einschaltknopf betätige = Straftat Applaus
§ 19
Straftaten


(1) 2
 
 die in § 12 Absatz 2 Nummer 4 bis 7 genannten Handlungen vornimmt, ohne die dafür erforderliche Genehmigung zu haben,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.



Streng genommen ist es so ! Aber wer sollte dich Zuhause Anzeigen? Ja ist wohl besser auf die Genehmigung zu warten. Soll ja recht schnell gehen ( Strandgenehmigung )

Die Änderung des DSCHG führe ich auf eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zurück, wo es um die Erteilung einer Genehmigung und was ein Bodendenkmal ist oder nicht ist ging. Die Urteile findest du hier im Forum. ( das Urteil , das Urteil davor )

Leider wird auf die Gesetzeslage in SH, in keinem Forum bei Neuanmeldung hingewiesen. Auch beim Kauf wird nur darauf hingewiesen, dass die Denkmalschutzrichtlinien im eigenen Bundesland zu beachten sind. Wenn dieser Hinweis überhaupt gemacht wird. Klar ist wenn dort steht " Achtung der Betrieb eines Metalldetektors ist in Schleswig- Holstein ohne Genehmigung verboten " werden dort wohl weniger Detektoren verkauft.
Am Ende bleibt: Jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich.

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#27
28. Dezember 2015, um 19:01:39 Uhr

Die Genehmigung kriegst sehr schnell für den Strand, also besorg dir ruhig schon eine Zwinkernd

Gruß SH-Sucher

P.S. lass dich nicht unterkriegen mit diesen Paragraphen kram  Lächelnd

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#28
28. Dezember 2015, um 20:07:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von SH-Sucher
Die Genehmigung kriegst sehr schnell für den Strand, also besorg dir ruhig schon eine Zwinkernd

Gruß SH-Sucher

P.S. lass dich nicht unterkriegen mit diesen Paragraphen kram Lächelnd



den Paragraphen kram , sollte ein Sondengänger schon kennen wenn er in SH suchen möchte. Eine Straftat ist deutlich etwas anderes als wie eine Ordnungswidrigkeit. Natürlich wird keiner der zum ersten mal erwischt wird in den Bau gehen. Aber eine Geldstrafe mit Bewährungsauflage wird hier schon deutlich mehr weh tun. Auch werden die Tatwerkzeuge sichergestellt und sind so mit weg.
Um so mehr in ein Hobby einsteigen und nicht Wissen was sie tun, um so schneller wird der Staat hier für eine Regelung als Gesetz umsetzen. Siehe auch Drohnen für den Hobbybereich. In einigen Städten verboten in anderen Städten bedarf es einer Haftpflichtversicherung für Drohnen.

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#29
28. Dezember 2015, um 21:14:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von behreberlin
sage mal Kollege SondelClaus, mal nebenbei erwähnt: Schreibfaul bist du ja nun gar nicht - willst du deinen Zähler in Rekordzeit nach oben bekommen ?? Leider finde ich persönlich einen Teil deiner Beiträge ziemlich fragwürdig. Manchmal ist weniger auch mehr....

Hallo behreberlin,

Das Forum lebt von Beiträge, wenn niemand was Schreibt währs ja langweilig.
Wenn Du nichts lernen möchtest, dann lese meine Beiträge nicht.

PS. Bei Antworten kann man ja auch mal Hallo und am ende Gruß schreiben.

Mfg.SondelClaus






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