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 i need serious help

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#15
21. Juni 2017, um 06:12:46 Uhr

Moin Saijd,

die Lizenz für die Suche mit einem Metall-Detektor heißt Nachforschungsgenehmigung.

Die Abkürzung für Nachforschungsgenehmigung heißt NFG

Um eine NFG zu erhalten, musst Du einen Antrag stellen.

Der Antrag heißt „Antrag zur Erteilung einer Nachforschungsgenehmigung gemäß § 21 Hessisches Denkmalschutzgesetz“

Den Antrag musst Du mit einem Brief an eine Behörde senden.

Die Behörde heißt:

Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloß Biebrich / Ostflügel
65203 Wiesbaden-Biebrich

Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist Frau Fleschner
Frau Fleschner hat die Telefonnummer 0611-6906113

Bis dahin ist alles ganz einfach. Bevor Du eine NFG bekommst, musst Du einen Lehrgang machen, eine Ausbildung. Für den Lehrgang musst Du Deutsch können, sonst kannst Du nicht verstehen, was der Lehrer oder die Lehrerin sagt.

Du musst Mitglied sein in einem Heimatverein oder Geschichtsverein oder Archäologieverein.

Du musst ein Forschungsprojekt haben. Du musst erklären, warum Du Metalle suchen willst. Du musst erklären, wozu Du die Metalle für Deine Forschung nach der Geschichte Deiner neuen Heimat brauchst.

Aus welchem Land kommst Du? Tunesien, Syrien, Afghanistan?

Hast Du schon einen Kurs für deutsche Sprache besucht?

Ich hoffe, ich habe so geschrieben, dass ein Übersetzungsprogramm verständlich in Englisch übersetzt.


Viele Grüße

Walter


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#16
21. Juni 2017, um 09:42:36 Uhr

Na wenn dass nüscht wird Walter   Super

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#17
21. Juni 2017, um 11:48:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Du musst


muss man da nicht bissel viel ? Zwinkernd

Seit wann muss man Mitglied im Heimatverein etc sein ?

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#18
21. Juni 2017, um 12:05:52 Uhr

Heimatverein wäre mir auch neu. Von den Leuten die ich kenne und die eine haben, sind das die wenigsten.

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#19
21. Juni 2017, um 13:17:15 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter

Hast Du schon einen Kurs für deutsche Sprache besucht?




Viele Grüße

Walter



Auch das halte ich für das A und O!



Michel   Winken

Offline
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#20
21. Juni 2017, um 13:19:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tempelritter
muss man da nicht bissel viel ? Zwinkernd

Seit wann muss man Mitglied im Heimatverein etc sein ?


Moin,

seit 2000. Das LfDH hält sich an die Vorgaben des VG Wiesbaden. (Mythos-Urteil)

Voraussetzung für eine NFG ist ein wissenschaftliches Projekt (wegen Freiheit der Forschung) und Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verein.


Viele Grüße


Walter

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#21
21. Juni 2017, um 13:30:07 Uhr

Ja Walter dann bist du ja die richtige Hilfe für den Mann, nimm ihn unter deine Fittiche  Zwinkernd

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#22
21. Juni 2017, um 13:36:48 Uhr

Also in Darmstadt bekommst du NFG auch nur für konkrete Projekte, aber ich kenne mindestens 2 die eine bekommen haben letztes Jahr, ohne in irgendeinem Heimat- oder Geschichtsverein o.ä. Mitglied zu sein. Wobei Darmstadt dieser Tage sowieso recht "grosszügig" sein soll (Hörensagen).

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