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 mit was soll ich starten und was brauche ich sonst noch ?

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Avatar  mit was soll ich starten und was brauche ich sonst noch ?  (Gelesen 4889 mal) 0
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#15
02. Mai 2017, um 22:58:07 Uhr

Wenn das Budget begrenzt ist verzichte auf den Pinpointer, kam die ersten 1 1/2 Jahre prima ohne zurecht, jetzt möchte Ich auf den Schnickschnack allerdings auch nicht mehr verzichten.

Detektor, Schaufel, Rucksack & GPS hat Priorität, der Rest kommt mit der Zeit.

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#16
02. Mai 2017, um 23:46:56 Uhr

Für GPS tuts auch das Handy.
Muss ja nicht sofort alles auf den Millimeter genau katalogisiert werden Zwinkernd

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#17
03. Mai 2017, um 05:36:37 Uhr

Manche Smartphones liegen aber beim GPS bis zu hundert Meter weit entfernt vom eingemessenen Punkt. Habe das schon bei 2 Geräten erlebt. Deshalb hab ich immer mein garmin dabei. Den Fund lege ich aufs Display und mach dann ein Foto.
Hier im Forum verkauft einer seinen gebrauchten G2. Das wär ne tolle Maschine.
Gruß

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(versteckt)Themen Schreiber
#18
03. Mai 2017, um 14:32:10 Uhr

Danke für alle Antworten. 

Ich will hier ja auch keine Große Beratung, da ich mir einen Fisher f44 oder Garret ace 400i.
Bekomme beide mit Pipointer für zwischen 450€ und 510€ angeboten. denke das sind gute Preise.
Sondern ob mich wer mal in meiner Gegend mit nimmt oder einer ein gutes Geschäft in der Nähe kennt. 
Desweiteren wollte ich ja nur wissen was ihr sonst noch so alles mit euch rum tragt wenn ihr unterwegs seid. 

Ist da nun was wares dran mit Baden Württemberg?Huch?
Was kostet denn so eine Strafe dann? wenn es spaß macht ist es mir das vielleicht doch wert.
mfg

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#19
03. Mai 2017, um 14:58:01 Uhr

Wo wird denn was zum Thema B-Württemberg erzählt?

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#20
03. Mai 2017, um 15:03:59 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Wo wird denn was zum Thema B-Württemberg erzählt?








gleich im ersten Post, mein Bester

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#21
03. Mai 2017, um 15:09:02 Uhr

Bester Alfred, es geht mir ja drum, wo die Infos herkommen  Zwinkernd

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#22
03. Mai 2017, um 15:33:38 Uhr

Aus dem 2. Post. Grinsend

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#23
03. Mai 2017, um 15:36:23 Uhr

Nun, gut dass es so viele Schlaumeier gibt  Smiley

« Letzte Änderung: 03. Mai 2017, um 15:39:22 Uhr von (versteckt) »

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#24
03. Mai 2017, um 15:45:16 Uhr

War nur gut gemeint Andi! Angenehm

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#25
03. Mai 2017, um 15:52:04 Uhr

Angenehm 
Jep, ich als Senfexperte sehe wohl manchmal Gespenster, denn in einem anderen Forum gibts mal wieder
einen Fred zum Thema BW/ Strafe und Union

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#26
03. Mai 2017, um 15:54:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Mathias

Ist da nun was wares dran mit Baden Württemberg?Huch?
Was kostet denn so eine Strafe dann? wenn es spaß macht ist es mir das vielleicht doch wert.
mfg

Natürlich ist da etwas Wahres dran:

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https://www.denkmalpflege-bw.de/denkmale/projekte/archaeologische-denkmalpflege/raubgraeber-und-sondengaenger/


"Diese kann nach § 27 Abs. 2 DSchG mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 250.000 Euro geahndet werden."



« Letzte Änderung: 03. Mai 2017, um 15:56:36 Uhr von (versteckt) »

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#27
03. Mai 2017, um 22:54:16 Uhr

Was mir grad auffällt... Da ist von Grabungsschutzgebieten die Rede. Ich kenn mich in BaWü nicht aus, aber bezieht sich das echt nur darauf? Ich meine, wirkliche Grabungsschutzgebiete sind doch eigentlich eher spärlich gesäät. In denen darf ja nix gemacht werden, weder gebaut noch sonstwas. Auch kein Ackerbau etc.

Und das man ein Bodendenkmal sucht oder wo vermutet... Keine Ahnung wie die das nachweisen. Klärt mich auf wie das in BaWü läuft. Interessiert mich auch mal, ist ja auch nicht sooo weit weg. 

So wie in der Broschüre wird´s wohl kaum sein, oder ist die Problematik mit Hilfssherrif die gleich die Polizei bei jedem Sondler rufen da gegeben?

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#28
03. Mai 2017, um 23:05:38 Uhr

Geschrieben von Zitat von Falkenmond79
Was mir grad auffällt... Da ist von Grabungsschutzgebieten die Rede. Ich kenn mich in BaWü nicht aus, aber bezieht sich das echt nur darauf? Ich meine, wirkliche Grabungsschutzgebiete sind doch eigentlich eher spärlich gesäät. In denen darf ja nix gemacht werden, weder gebaut noch sonstwas. Auch kein Ackerbau etc.

Und das man ein Bodendenkmal sucht oder wo vermutet... Keine Ahnung wie die das nachweisen. Klärt mich auf wie das in BaWü läuft. Interessiert mich auch mal, ist ja auch nicht sooo weit weg. 

So wie in der Broschüre wird´s wohl kaum sein, oder ist die Problematik mit Hilfssherrif die gleich die Polizei bei jedem Sondler rufen da gegeben?

Sehe ich auch so, rechtlich wird es nicht anders sein als hier in Brandenburg und anderen Bundesländern. Eine Genehmigung braucht man nur, wenn man auch auf Bodendenkmälern und Grabungsschutzgebieten unterwegs sein will, ansonsten können die einem überhaupt nichts. Und einen Spaten und andere Ausrüstung dabei haben heißt noch lange nicht, dass man ein Raubgräber ist. Metallsuche ist ja an sich nichts Verbotenes und wer tatsächlich mal auf ein "Kulturdenkmal" stößt, muss es halt melden gehen.

Viele Grüße
Jacza

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#29
04. Mai 2017, um 09:39:54 Uhr

Nono Ist ein Sondengänger gleich ein Raubgräber   Irre   Ausrasten

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