[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Darf ich jemanden mitnehmen ?

Gehe zu:  
Avatar  Darf ich jemanden mitnehmen ?  (Gelesen 1649 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. August 2012, um 03:19:50 Uhr

Hallo  Winken,


mit der Nachforschung/Grabungsgenehmigung darf ich einen Sondengänger auf meinem Suchgebiet mitnehmen ? 


danke im Voraus

Grüß
Bart

« Letzte Änderung: 22. August 2012, um 03:25:08 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#1
22. August 2012, um 11:01:21 Uhr

Moin,

Du kannst soviele Leute mitnehmen, wie Du möchtest, sie dürfen nur nicht mit einem MD herumlaufen. Eine NFG ist personengebunden.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#2
22. August 2012, um 11:07:55 Uhr

So ein Spatensklave ist doch was Praktisches... Narr

Offline
(versteckt)
#3
22. August 2012, um 11:17:21 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Du kannst soviele Leute mitnehmen, wie Du möchtest, sie dürfen nur nicht mit einem MD herumlaufen.
Echt? Ich dachte immer, die Problematik sei eher das Graben. Wenn also der Zusätzliche den Genehmigten immer hinzuruft, wenn er ein Signal hat und nur der Genehmigte gräbt, ginge das auch nicht?

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#4
22. August 2012, um 11:26:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Echt? Ich dachte immer, die Problematik sei eher das Graben. Wenn also der Zusätzliche den Genehmigten immer hinzuruft, wenn er ein Signal hat und nur der Genehmigte gräbt, ginge das auch nicht?

Viele Grüße,
Günter

Moin,

kommt wohl auf das Bundesland an, mit einer NFG kannst Du jemanden graben lassen, aber nicht suchen - sprich nachforschen lassen.

Viele Grüße

Walter


Offline
(versteckt)
#5
22. August 2012, um 11:31:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
kommt wohl auf das Bundesland an, mit einer NFG kannst Du jemanden graben lassen, aber nicht suchen - sprich nachforschen lassen.
Das ist ja alles seltsam und auch mMn schon am Sinnvollen vorbei, denn der Zusätzliche würde ja - rein suchend und nicht bergend - so praktisch nur zu einem "Werkzeug" des Genehmigten.

Naja, irgendwer "da oben" wird sich schon was dabei gedacht haben! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#6
22. August 2012, um 11:35:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Das ist ja alles seltsam und auch mMn schon am Sinnvollen vorbei, denn der Zusätzliche würde ja - rein suchend und nicht bergend - so praktisch nur zu einem "Werkzeug" des Genehmigten.

Naja, irgendwer "da oben" wird sich schon was dabei gedacht haben! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter
Werkzeuge müssen aber angemeldet werden. Zwinkernd Grinsend

Offline
(versteckt)
#7
22. August 2012, um 14:52:30 Uhr

Moin,

wer eine FE besitzt darf auch andere Personen mitnehmen, die dürfen das Autoradio bedienen oder die Klimaanlage, sie dürfen sogar während der Fahrt telefonieren  Grinsend nur selbst fahren dürfen sie nicht.

Ihr könnt also jemanden mitnehmen, der das GPS bedient und die Koordinaten aufschreibt, die Funde fotografiert und eintutet, die Getränke mitschleppt und im Bedarfsfall die Batterien im MD wechselt.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#8
22. August 2012, um 21:46:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
wer eine FE besitzt darf auch andere Personen mitnehmen, die dürfen das Autoradio bedienen oder die Klimaanlage, sie dürfen sogar während der Fahrt telefonieren  Grinsend nur selbst fahren dürfen sie nicht.
Auf Privatgrund schon! Zwinkernd

Viele Grüße,
Günter

Offline
(versteckt)
#9
23. August 2012, um 00:05:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Ihr könnt also jemanden mitnehmen, der das GPS bedient und die Koordinaten aufschreibt, die Funde fotografiert und eintutet, die Getränke mitschleppt und im Bedarfsfall die Batterien im MD wechselt.
Viele Grüße
Walter

Du hast eines vergessen.!
Einer der wärend der suche ununterbrochen sabbelt, so viel das dir schon nach ne' geschlagene Std. Ohren wachsen so groß wie Rababerblätter.  Platt  Grinsend


gruß....Markus

Offline
(versteckt)
#10
23. August 2012, um 00:31:44 Uhr

Mensch ist ja schon ein mords Teil so ne Suchgenehmigung, was da alles so geregelt ist, echt beeindruckend.
So was wichtiges möcht ich auch mal machen  Grinsend Grinsend Grinsend

Ne, da bin ich froh, das es in meinem BL keine gibt.
Wat is das Leben schön. auch mal mit anderen zusammen.....

« Letzte Änderung: 23. August 2012, um 00:32:11 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#11
23. August 2012, um 07:14:03 Uhr

Geschrieben von Zitat von 7eichen
Mensch ist ja schon ein mords Teil so ne Suchgenehmigung, was da alles so geregelt ist, echt beeindruckend.
So was wichtiges möcht ich auch mal machen  Grinsend Grinsend Grinsend

Ne, da bin ich froh, das es in meinem BL keine gibt.
Wat is das Leben schön. auch mal mit anderen zusammen.....

.... noch keine gibt, aber das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat dem Landtag ja bereits letztes Jahr in einem Schriftsatz - der auch hier im Forum diskutiert wurde - die Einführung einer NFG vorgelegt.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#12
23. August 2012, um 09:34:02 Uhr

Guten Morgen

"Der Inhaber einer Suchgenehmigung ist bei der Fundsuche auch für seine Begleiter verantwortlich.
 Die Suchgenehmigung ist unvermeidbar mit der Fundsuche in Begleitung anderer Personen, sofern diese für sich tätig
sind und keine gültige Suchgenehmigung besitzen."


So stehts in meiner Genehmigung.
Also darf ich andere Personen mitnehmen und die dürfen auch suchen.
Sie müßen die Funde nur, über mich, beim Amt vorlegen.

Gruß Arda

« Letzte Änderung: 23. August 2012, um 09:34:40 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#13
23. August 2012, um 22:27:07 Uhr

Vielen Dank für eure Meinungen und Antworten   Smiley

Grüß

« Letzte Änderung: 23. August 2012, um 22:27:48 Uhr von (versteckt) »

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor