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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 NFG in Niedersachsen

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Avatar  NFG in Niedersachsen  (Gelesen 2097 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. August 2017, um 12:58:54 Uhr

Tach,
soweit ich hier gelesen und verstanden habe benötige ich keine NFG wenn es sich um Münzen und WK krams handelt oder? Das mit den Denkmälern und oder Ruhestätten versteht sich von selbst.

Desweiteren hat mir ein Landwirt sein Okay für ein 3000m² Grundstück gegeben auf dem WK1 Bunkeranlagen stehen.
Auch hier dürfte mich keiner Ärgern wollen hoffe ich.


Gruß aus dem Norden

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(versteckt)
#1
11. August 2017, um 07:19:00 Uhr

Wenn du so eine, für dich festgelegte Meinung hast, was soll man dann noch sagen - tu was du für richtig hälst, das Ergebnis zählt...

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
11. August 2017, um 07:33:14 Uhr

Guten Morgen,
so habe ich es hier im Forum gelesen. Sehr gerne lasse ich mich eines besseren belehren!



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(versteckt)
#3
11. August 2017, um 10:35:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von naniels
Guten Morgen,
so habe ich es hier im Forum gelesen. Sehr gerne lasse ich mich eines besseren belehren!


Fragt doch einfach beim für euch zuständigen Amt nach?
In so einer Sache würde ich mich nie auf irgendwelche Aussagen im Internet verlassen!
Aber das muss jeder für sich selber entscheiden.

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(versteckt)
#4
11. August 2017, um 10:41:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von naniels
Guten Morgen,
so habe ich es hier im Forum gelesen. Sehr gerne lasse ich mich eines besseren belehren!
Da hast bestimmt den Text von Ernte AG gelesen. Zwinkernd
Viele, incl. Archäologen sehen das anders, deswegen wirst du hier keine verbindliche Aussage hören. Der eine Sondler sieht es so, der andere so. Eine Rechtsberatung kannst hier nicht erwarten.

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(versteckt)
#5
11. August 2017, um 15:08:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von naniels
Tach,
soweit ich hier gelesen und verstanden habe benötige ich keine NFG wenn es sich um Münzen und WK krams handelt oder? Das mit den Denkmälern und oder Ruhestätten versteht sich von selbst.

Desweiteren hat mir ein Landwirt sein Okay für ein 3000m² Grundstück gegeben auf dem WK1 Bunkeranlagen stehen.
Auch hier dürfte mich keiner Ärgern wollen hoffe ich.


Gruß aus dem Norden

Du willst Kampfmittel suchen :oDa brauchst Du ganz besondere Genehmigungen und vor allen Dingen Ausbildung.....

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
11. August 2017, um 15:27:46 Uhr

Nein keine Kampfmittel❗️noch einmal zurück zum Thema:

Hier im Forum habe ich es so gelesen das für die Suche nach Opas alten Kram sowie ältere Münzen keine NFG benötigt wird.

Da ich in der Vergangenheit (vor 10-12 Jahren) schon einmal sondeln war aber eher mäßig bis schlecht vorbereitet frage ich hier.

Ich suche keine Rechtsberatung oder ähnliches!Auch Kampfmittel liegen mir fern.

Ja ich habe die Möglichkeit auf einem sehr großen Areal zu suchen welches so gut wie Jungfräulich ist aber es liegt mir fern mich sowie andere Personen in Gefahr zu bringen! Das Gelände wird erst begangen sobald ich mir entsprechende Informationen über zB.mögliche Restmunition eingeholt habe. Falls zu Gefährlich da bleibt es halt so wie es ist!



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#7
11. August 2017, um 16:56:09 Uhr

Hallo,

in NDS benötigst du eine Genehmigung, ohne darfst du zwar sondeln aber nicht graben !
( du weißt ja nicht was du unter der Spule hast und das könnte ja ein noch unbekanntes Dodendenkmal sein )
Mein Archi jedenfals zeigt alle " Schwarzsondler " an und das wird teuer !
Hier mal der link zu einem Antrag zum sondeln   Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.archaeologie-row.de/wp-content/uploads/Antrag-auf-Suchgenehmigung1.pdf


Aber wie das jeder einzelne händelt muß jeder für sich entscheiden....


Gruß aus dem Harz

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
11. August 2017, um 17:26:37 Uhr

Vielen Dank für die Antwort dann werd ich wohl eine NFG beantragen!

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(versteckt)
#9
11. August 2017, um 17:59:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von naniels
Vielen Dank für die Antwort dann werd ich wohl eine NFG beantragen!
Dann melde dich mal erst beim dem Wochenendlehrgang an, ohne den gibt's nämlich keine NFG.

Geschrieben von Zitat von Rüdiger
Mein Archi jedenfals zeigt alle " Schwarzsondler " an und das wird teuer !
Hast du aus Niedersachsen ein Beispiel, möglichst aus der Zeitung, wo ein Sondler tatsächlich verknackt wurde ?

« Letzte Änderung: 11. August 2017, um 18:01:20 Uhr von (versteckt) »

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