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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Ohne genehmigung in NRW

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Avatar  Ohne genehmigung in NRW  (Gelesen 5924 mal) 0
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#15
21. Januar 2020, um 09:17:38 Uhr

ich vergleiche mal die Frage mit: "Wo darf ich in NDW ohne Führerschein Auto Fahren? "

Man darf nicht enttäuscht sein, wenn da nicht viel überbleibt.... Und es wird dir niemand Straßen nennen oder eine Freigabe geben können. Zwinkernd

Entweder du machst "Führerschein" oder machst "begleitetes Fahren" indem Du mit jemanden mal mitgehst.  Grinsend

alles andere ist schwarzfahren

So ist das halt.

Gruss Bigfoot

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#16
21. Januar 2020, um 09:23:44 Uhr

Hm, etwas weit hergeholt mit dem Fahren, denn für den Führerschein ist das in ganz D einheitlich geregelt.

Fühlt man sich eigentlich sehr erhaben mit einer Genehmigung?

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(versteckt)Themen Schreiber
#17
21. Januar 2020, um 09:30:49 Uhr

Ok dann muss ich halt eine genehmigung beantragen 
Was für ein Programm benutzt ihr für die Karten

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#18
21. Januar 2020, um 10:00:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roman84
Ok dann muss ich halt eine genehmigung beantragen 
Was für ein Programm benutzt ihr für die Karten

Dafür gibt es in NRW das Tool "TIM Online 2.0".

Grüße

Lars

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#19
21. Januar 2020, um 10:02:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Entweder du machst "Führerschein" oder machst "begleitetes Fahren" indem Du mit jemanden mal mitgehst.

Gut beschrieben, genau so mach ich es jetzt. Da ich an einer Ländergrenze wohne, habe ich in einem Nachbarbundesland eine NFG beantragt, und da stehe ich zumindest auf einer Warteliste. In meinem Bundesland geht in Sachen NFG nämlich gar nichts... :-( 

Ob ich mich dann mit der NFG "erhaben" fühlen werde? Huch Ich weiß es nicht. Aber ohne NFG macht es auf Dauer auch keine Freude, immer schlechtes Gewissen haben und so. Die wenige Zeit, die mir aktuell zum Sondeln bleibt, gehe ich jetzt mit alteingessenen NFG-Inhabern mit. Muss zwar alles, was ich finde, sofort abgeben, weil die es melden, aber dafür ist alles legal und ich lerne eine Menge dazu. Es hat zwar schon manchmal weh getan, eine schöne Silbermünze abzugeben, mir wurde aber in Aussicht gestellt, dass ich die ein oder andere nach Meldung und Auswertung zurückbekomme. Mal sehen...

Wenn ich dann eine eigene NFG habe, kann ich mit vollem Erfahrungsschatz auf eigene Faust losziehen...

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#20
21. Januar 2020, um 10:55:33 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sempronius
Aber ohne NFG macht es auf Dauer auch keine Freude, immer schlechtes Gewissen haben und so.

Naja ich gehe so seit über 30 Jahren,kenne mittleiweile sehr viele Bauern wie Jäger oder Jagdpächter ect.
Persönlich finde ich das Thema auch etwas überbewertet und ja ich habe Freude auf Dauer.

Wäre es einfacher bzw. einheitlich geregelt um diese zu erlangen,wäre ich auch bereit dazu
aber so wie es momentan bei uns gehandhabt wird...neeee

Klar rennen bei uns auch welche mit "Schein"rum und sicherlich gibt es da den ein oder anderen
der nun denkt etwas "besseres" zu sein weil das ja alles soooo legal ist was er da macht...
jedem das seine Zwinkernd

« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, um 11:07:31 Uhr von (versteckt) »

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#21
21. Januar 2020, um 12:01:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Hm, etwas weit hergeholt mit dem Fahren, denn für den Führerschein ist das in ganz D einheitlich geregelt.

Fühlt man sich eigentlich sehr erhaben mit einer Genehmigung?

Was soll diese völlige sinnfreie Stichelei? Down Es war lediglich ein Vergleich, und nicht von oben herab. Aber wem der Schuh passt, der zieht ihn halt an. Zunge
Dennoch gebe ich Dir eine Antwort auf Deine Frage: Man fühlt sich nicht "erhaben", aber es sondelt sich mit Genehmigung deutlich entspannter und man darf bedeutende Funde melden (Das ist man als Sondler seiner Heimalgeschichte definitiv schuldig.) Und in vielen Landkreisen 99,9% der Funde auch ohne Gewissensbisse behalten. (ich musste in den letzten 13 Jahren nie etwas abgeben)

« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, um 12:14:40 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#22
21. Januar 2020, um 12:06:44 Uhr

Wer hat den keine NFG
aber geht trotzdem

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#23
21. Januar 2020, um 12:09:23 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roman84
Wer hat den keine NFG
aber geht trotzdem

Du glaubst doch nicht ernsthaft jetzt eine ehrliche Antwort zu bekommen oder? Irre

BTW "Never feed a Troll"

« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, um 12:18:39 Uhr von (versteckt) »

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#24
21. Januar 2020, um 12:59:21 Uhr

In einem umzäunten Privatgelände darf man übrigens ohne Führerschein fahren. Darf man sowo dann auch ohne NFG sondeln? Zwinkernd

Gruß,
Günter

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(versteckt)Themen Schreiber
#25
21. Januar 2020, um 19:16:24 Uhr

Sooooo nochmals sorry 

Komme aus NRW (Sankt Augustin)Rhein sieg Kreis ist in der Nähe Bonn

Wo muss ich mich als erstes melden (vorstellen) für eine NFG 
Ich möchte kein Ärger haben und legal sondengehen

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#26
21. Januar 2020, um 19:31:16 Uhr

Das wurde hier schon durchgesprochen: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detektorforum.de/smf/rechtliches/nfg-t125958.0.html


Es gibt in NRW eine landesweit geltende Broschüre, wo eigentlich alles drinsteht.
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://bodendenkmalpflege.lvr.de/media/bodendenkmalpflege/bodendenkmal/pdf_1/Sondeng.pdf




Grüße

Lars

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#27
22. Januar 2020, um 09:06:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Firestone
Kein plan ob du eine hast in Brandenburg oder beabsichtigst eine zu bekommen,
das prozedere ("einen Lehrgang") zieht sich über 2 jahre hin,ist mit vielen Aufwendungen verbunden
z.B. Anfahrtswege ,Kosten ,Wochenend lehrgängen Vormittags&Nachmittags,Prüfung ect.
Schulung bzw.Gespräch (Austausch) ist schon OK aber hier übertreibt man es.
Wiegesagt Ländersache und jeder darf da etwas "Gott"spielen
Wenn du das als "ohne weiteres" bezeichnest Irre

Hier solltest Du, wenn Du das schon anfuehrst, aber auch 
richtig machen, denn so wie Du das schreibst, liest sich das, 
als ob man jedes Wochenende zum Lehrgang fahren muss.
Die Lehrgangswochenenden fuer das Jahr 2020 sind:
21.Maerz
04.April
06.Juni
05.September
10. Oktober
und ja ich wuerde das als "ohne weiteres" bezeichnen. Immerhin 
wird hier auf die Sondengaenger zugegangen und jeder von ihnen 
hat in Brandenburg die Moeglichkeit sein Hobby zu entkriminalisieren.

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#28
22. Januar 2020, um 11:17:59 Uhr

Verrückt, dass man ein Hobby "entkriminalisieren" muss. Brauche ich etwa eine Genehmigung, um Fußball zu spielen, um ins Kino zu gehen, um zu singen, tanzen, malen etc.?

Bin ich froh, im einzig wahren Freistaat (mit Betonung auf "frei") zu leben!

Gruß,
Günter

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#29
22. Januar 2020, um 12:01:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchspule
Hier solltest Du, wenn Du das schon anfuehrst, aber auch
richtig machen, denn so wie Du das schreibst, liest sich das,
als ob man jedes Wochenende zum Lehrgang fahren muss.
Die Lehrgangswochenenden fuer das Jahr 2020 sind:
21.Maerz
04.April
06.Juni
05.September
10. Oktober
und ja ich wuerde das als "ohne weiteres" bezeichnen. Immerhin
wird hier auf die Sondengaenger zugegangen und jeder von ihnen
hat in Brandenburg die Moeglichkeit sein Hobby zu entkriminalisieren.
Ich bin kein Krimineller,auch wenn das manche gern so hinstellen würden !
Wenn überhaupt,dann begehe ich eine Ordungswiderigkeit und selbst das ist Auslegungssache !

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