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 Jeden Tag etwas mehr theoretisches Halbwissen

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Avatar  Jeden Tag etwas mehr theoretisches Halbwissen  (Gelesen 4302 mal) 0
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Als beste Antwort ausgewählt von Tasse1981 09. August 2017, um 11:38:11 Uhr
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(versteckt)
#15
09. August 2017, um 17:19:26 Uhr

Moin Tasse1981,


Du hast mich per PN angeschrieben, aber die Antwort interessiert auch andere Neueinsteiger aus Hessen, deshalb antworte ich hier.

In Hessen ist nur die Suche nach archäologischen Bodenfunden genehmigungspflichtig, im Gegensatz zu Schleswig-Holstein, wo bereits die Verwendung eines Detektors genehmigungspflichtig ist. Im Umkehrschluss heißt das, dass Du keine Genehmigung brauchst, wenn Du nicht nach archäologischen Bodenfunden suchst.

Genehmigung bezeichnet hier ausschließlich öffentliches Recht (hier Denkmalschutzrecht), für die aktive Suche auf einem Grundstück brauchst Du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers und das ist privates Recht (BGB), d. h. Du brauchst eine Genehmigung und (nicht oder) eine Erlaubnis zur Suche.

Früher hatte das hessische DSchG eine Zeitgrenze, d. h. die Suche nach Gegenständen die nach 1648 in den Boden gelangten war ohne NFG möglich. Klar, dass die meisten SG behaupteten, sie würden nur nach Gegenständen suchen – z. B. aus dem KW II – die nach 1648 in den Boden gelangten. Das war zum Teil richtig, denn ca. 50% der SG suchen tatsächlich nach Relikten aus dem WK II, bei den anderen 50% SG war es schlicht eine Lüge.

Die Behörden und der Gesetzgeber haben darauf reagiert – was ja auch klar war. Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt 2011 ein Schatzregal (SR) eingeführt, wodurch die strafrechtliche Verfolgung von SG einfacher wurde, da viele archäologische Funde unter das SR fallen, in einem zweiten Schritt 2016 wurde die Zeitgrenze abgeschafft.

Die Behörde, also das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) hat ebenfalls reagiert und ebenso das Hessische Landeskriminalamt (HLKA). Beim HLKA ist KHK Eckhard Laufer für den Kulturgüterschutz zuständig, er ist auch ehrenamtlicher Kreisarchäologe des Hochtaunuskreises. (Das dürfte der Bereich sein in dem Du wohnst)

Wie sieht die Reaktion von LfDH und HLKA nun aus?

Gegen jeden SG der ohne eine NFG angetroffen wird, wird ein polizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet. Folge davon ist eine Hausdurchsuchung mit Sicherstellung aller Suchgeräte, aller Landkarten, aller Geschichts- und Archäologiebücher, aller Funde, aller Rechner und aller Kontoauszüge.

Dann folgt eine etwa 2-jährige Auseinandersetzung zwischen dem SG und seinem Rechtsanwalt und der Staatsanwaltschaft sowie der unteren DSchBehörde. Letztere versucht eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen, die Staatsanwaltschaft versucht eine Unterschlagung nachzuweisen. Gibt es keine archäologischen Funde, weil der SG wirklich nur WK II Relikte suchte, wurde das Verfahren vorläufig eingestellt und alles zurückgegeben – nach 2 Jahren. Das war aber nur das Verfahren, als es noch eine Zeitgrenze im HDSchG gab. Aktuelle Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, daher habe ich keine Ahnung, wie die jetzt ausgehen.

Wenn Du mir Deine E-Mail per PN übermittelst, dann kann ich Dir einen Antrag auf Erteilung einer NFG zusenden. 

Wer bin ich eigentlich? Ich bin Vorsitzender des Geschichtsforschungsvereins ARGUS e. V. Wiesbaden, habe 1999, mit anderen, erfolgreich gegen das LfDH auf Erteilung einer NFG vor dem Verwaltungsgericht geklagt und war von 2000 bis 2002 Mitglied im Beirat Nachforschung beim LfDH. 

Viele Grüße


Walter


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(versteckt)Themen Schreiber
#16
09. August 2017, um 19:47:40 Uhr

Danke Walter für deine ausführliche Antwort.

Nun ist es klar....Ist zwar total lächerlich, weil Unterschlagung ist durch so einen Fetzen Papier nicht ausgeschlossen aber wenn das die Regeln sind muss man sich daran halten! 

Wie ist das mit dem ersten Jahr Scherben sammeln, wird das streng verfolg oder sind die da etwas flexibel und man kann doch parallel mit der Sonde suchen?

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(versteckt)
#17
09. August 2017, um 23:03:28 Uhr

Wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommt, würde ich auf jeden Fall eine Verfassungsbeschwerde einlegen, denn viele der Durchsuchungen sind illegal, weil nicht verhältnismäßig : Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.taz.de/!5108848/


Viele Grüße
Jacza

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#18
09. August 2017, um 23:18:02 Uhr

Ganz ehrlich,
ich möchte niemanden einen Grund geben uneingeladen in meine Bude zu kommen und sich wie zu Hause zu fühlen.
Auch nicht wenn ich danach dagegen vorgehen kann.

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(versteckt)
#19
20. Januar 2018, um 20:14:08 Uhr

Morsche Tasse1981,
ist zwar schon ne Zeit her, aber hast du deine NFG jetzt, hat alles geklappt?

Grüßle
Holger

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(versteckt)
#20
21. Januar 2018, um 12:38:34 Uhr

Hallo Tasse1981,

das würde mich auch mal interssieren ob du eine NFG mit MD bekommen hast.

Gruß Thom

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#21
21. Januar 2018, um 13:21:12 Uhr

Leider kann ich Euch noch keine positive oder negative Antwort geben.

Aktuell befinde ich mich noch in der Grauzone.

Ich bin leider etwas hin und her gerissen zwischen NFG und Entmündigung.

Ich möchte mich nicht einschränken lassen und auf den Feldern suchen wo ich möchte, ausgenommen natürlich Wälder und Denkmäler, soweit reicht meine Vernunft aus, auch das ich nicht in unendlicher Tiefe suche umd rum wühle.
Ich sehe aber auch nicht ein erstmal nur Scherben zu sammeln.

Ich möchte aber auch der Archäologie meine Funde nicht vorenthalten, schon allein wegen der Hilfe bei der Fundbestimmung, man bekommt ja theoretisch eh das meiste zurück.

Aber es geht langsam voran.....

Letztes Jahr bin ich einem Geschichtsverein beigetreten.

Meine Funde (Nicht jeden Reichspfennig) ,unter anderem auch Scherben,
lese ich schon aus eigenem Interesse mit dem GPS ein.
Aber zum Thema habe ich einen frankfurter Anwalt gefunden, der spezialisiert ist auf unser Hobby, bei dem ich mal ein paar Infos einholen möchte.

Auch wie es aussieht,
jetzt werden wahrscheinlich auch einige Stimmen laut, mit dem Verkauf von Funden!

Es gibt einfach Dinge die Mich nicht interessieren Andere aber sammeln und warum sollte ich diese dann für mich behalten!

Wie gesagt ich möchte der Archäologie nichts vorenthalten und solange meine Fragen nicht geklärt sind werde ich mich hüten etwas zu veräußern.

Wie ist das mit dem Verkauf von gefundenen Dingen, kann/möchte jemand etwas dazu sagen?

Hat vielleicht jemand einen netten, vernünftigen Kontakt beim Amt der unser Hobby versteht?






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(versteckt)
#22
21. Januar 2018, um 13:38:19 Uhr

Warum verkaufen   Grübeln
Das Zeug was mich nicht interessiert (   Frums!  )    Belehren das verschenke ich   Engel 
Man muss doch nicht zwangsläufig Kapital aus dem Hobby schlagen, der Spaß steht doch an erster Stelle   Zwinkernd
 
  

« Letzte Änderung: 21. Januar 2018, um 13:40:15 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#23
21. Januar 2018, um 14:06:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Tasse1981


Ich möchte aber auch der Archäologie meine Funde nicht vorenthalten, schon allein wegen der Hilfe bei der Fundbestimmung, man bekommt ja theoretisch eh das meiste zurück.





Wozu, hast doch dieses wunderbare Forum hier. Zwinkernd 



Michel   Winken

Hinzugefügt 21. Januar 2018, um 14:08:37 Uhr:

Geschrieben von Zitat von Tasse1981

Aber zum Thema habe ich einen frankfurter Anwalt gefunden, der spezialisiert ist auf unser Hobby, bei dem ich mal ein paar Infos einholen möchte.





Kannst uns dies betreffend auf dem Laufenden halten?




Michel   Winken

« Letzte Änderung: 21. Januar 2018, um 14:08:37 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#24
21. Januar 2018, um 14:13:18 Uhr

Klar, Spaß macht es ja trotzdem.......

Aber wieso sollte man sich sein Hobby nicht so finanzieren?

Natürlich kann man auch Sachen verschenken,
an der Ostseeküste habe ich meine gufundenen Euros auch in die Parkuhr gesteckt (Hobby finanziert) und dem kleinen Mädchen das mir eine halbe Stunde lang die Löcher gebuddelt hat habe ich meine Funde überlassen (verschenkt), also alles dabei!

Ich will ja nicht zwangsläufig kapital erwirtschaftet, ober nen neuen PinPointer davon zu bezahlen.......warum nicht.


Hinzugefügt 21. Januar 2018, um 14:45:52 Uhr:

Thema Fundbestimmung,
ich möchte hier definitiv keine Kompetenzen untergraben, aber bei manchen Dingen kann einem halt nur ein Spezi weiterhelfen.

Ich will z.B. nicht glauben das mein“Bronzefläschchen mit Inhalt“
ein abgebrochener Fenstergriff ist.

« Letzte Änderung: 21. Januar 2018, um 14:45:52 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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