[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Suchengehen in Baden-Württemberg

Gehe zu:  
Avatar  Suchengehen in Baden-Württemberg  (Gelesen 1569 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Februar 2017, um 19:50:06 Uhr

Guten Abend zusammen,
ich bin neu hier und habe gleich eine Frage über Suchen mit Sonde in BW.

Habe die Denkmalschutzgesätze in Bayern und BW gelesen und sehe da keinen Unterschied.
Bayern:
Art. 7

Ausgraben von Bodendenkmälern

(1) 1Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. 2Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

BW:
§ 21

Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.


Warum also kann man in Bayern suchen und BW nicht.

LG
JägerundSammler

Offline
(versteckt)
#1
21. Februar 2017, um 19:55:47 Uhr

Eventuell ist das hier erklärt  Nullahnung

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmin/media/publikationen_und_service/infobroschueren/Flyer_Raubgraeber.pdf


Offline
(versteckt)
#2
17. April 2018, um 18:01:42 Uhr

Hi

bin auch neu und hab mich intensiv informiert.

Sondeln in BaWü ist erlaubt !!!

Was der Denkmalschutz dazu sagt
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.archaeologie-online.de/nachrichten/suche-mit-metallsonden-in-baden-wuerttemberg-genehmigungspflichtig-3219/



Aber nicht gern gesehen. Das Denkmalamt macht mächtig druck und hat mit seinem Flayer klar gemacht was sie von den Sondlern hält.

Zu beachten ist
nicht im Wald und auf Wiesen
nicht bei oder in der nähe von Denkmäler
nicht in Grabungsschutzgebiete (Einsicht bei der unteren Denkmalbehörde) Wenn man höflich frägt und als Begründung angibt das man sich nicht ohne Einsicht starfbar machen kann klappt das schon.
immer die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einholen oder Pächter am besten von beiden
Funde die historisch interessant sind zeitnah dem Denkmalamt zu melden (Foto Koordinaten)


und Leute lasst die Finger von scharfen Munition.Meldet das der Polizei oder dem Räumungssprengdienst oder wie der heißt!?!
Schaut euch das Video an
Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.youtube.com/watch?v=knfunFiRfWE



Was wichtiges vergessen?
Wenn ja posten.

Gruß Caipi

« Letzte Änderung: 18. April 2018, um 10:11:39 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)
#3
17. April 2018, um 20:24:51 Uhr

Und warum nicht im Wald und auf Wiesen....?

Offline
(versteckt)
#4
17. April 2018, um 21:07:42 Uhr

Leervideo ist wohl die bessere Bezeichnung  Idiot

Offline
(versteckt)
#5
17. April 2018, um 21:53:31 Uhr

Dieser Volltrottel scheint Cousin von Benny zu sein. Sowas Billiges selten gesehen.

Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor