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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 was darf man - was nicht ...Genehmigungen

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Avatar  was darf man - was nicht ...Genehmigungen  (Gelesen 3727 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#15
27. Februar 2018, um 01:10:20 Uhr

Vielen Dank erst mal für die hilfreichen Tipps. Da habe ich sicher für die kalten Tage, bis mein neues Equipment kommt, noch einiges zum Lesen. Weil das Thema ereähnt wurde; ich habe bis jetzt gar nicht vor gehabt nach Bodendekmälern zu suchen. Da stellt sich mir jetzt nur die Frage, wie geht man vor FALLS man auf so was trifft? Aber vielleicht finde ich dazu auch Infos im Denkmalschutzgesetz.

“Was nicht verboten ist, ist erlaubt“ habe ich deswegen nicht kommentiert, weil das logisch ist. Meine Frage war ja WAS verboten ist   Zwinkernd

@rollenheini:
Mit den “Vordrucken“ meinte ich, falls ich was Schriftliches vom Bauern bräuchte. Ich habe keine Erfahrungen, aber es könnte doch sein, das ich ne mündliche Zusage habe und wenn ich was richtig Gutes finden sollte, sagt der Bauer am Ende, er hätte von nichts gewusst. Wenn es dafür schon was gibt, in dem alle Eventualitäten mit drin sind, wäre das nett wenn mir jemand so was schicken könnte. ...natürlich immer schlechte Erfahrungen vorausgesetzt...   Smiley

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(versteckt)
#16
27. Februar 2018, um 01:47:28 Uhr

Der bauer wird dir nichts schriftliches geben,denn wenn du was findest, gehört das   und nicht dem bauer

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#17
27. Februar 2018, um 08:43:25 Uhr

Mit ein bisschen Eigeninitiative wäre dieser Fred nicht notwendig gewesen- lässt sich alles nachlesen, ist doch logisch Zwinkernd

Hier z.B.

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#18
27. Februar 2018, um 14:30:10 Uhr

du darfst mit deinem detektor jeden wald und jedes feld betreten, ohne dass dich jemand verweisen darf.

hatte vor drei wochen so eine schöne begegnung mit einem jäger und der bundespolizei....
die wurde von dem jäger gerufen, weil ich mein Auto am Waldrand geparkt hatte und er der meinung war 
es seien wilderer im revier....

wir haben uns dann vernünftig unterhalten, obwohl er der Meinung war, mich des waldes verweisen zu können.
das ist ein irrtum, dem auch die polizei unterlag denn:

1. der jäger hat nur das Jagdrecht gepachtet und damit hat sichs

2. selbst der eigner des waldes kann keinen verweis aussprechen,
    da in allen östlichen Bundesländern auch private wälder für jeden zugänglich sind.

3. Grabungen sind in allen wäldern untersagt...wenn du dagegen etwas findest ohne gegraben zu haben
    verstößt du zwar nicht gegen das grabungsverbot hast aber nicht das aneignungsrecht.

    das wiederum hat nur der Eigentümer.
    also müsstest du die rostigen militarias wieder in den wald zurückbringen.
    das sieht stark nach gewollter umweltverschmutzung aus...
    wir waren uns dann einig, dass ich das zeug mitnehmen kann und zu hause wegschmeißen sollte...ok..

    aneignungsrecht legitimiert noch lange kein Besitzrecht - bei archäologisch wertvollen stücken kommt dann das
    schatzregal des Bundeslandes zur Geltung....selbst du auf deinem privatgrundstück musst dich dem öffentlichen
    geschichtsinteresse beugen.. 

    abschließende Bemerkung: es gibt in den wäldern oder auch in der nähe von gemeinden und dörfern gesperrte
    gebiete. darauf machen schilder aufmerksam
                                                                          und die musst du einfach beachten!
 Winken

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#19
27. Februar 2018, um 21:18:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Mit ein bisschen Eigeninitiative wäre dieser Fred nicht notwendig gewesen- lässt sich alles nachlesen, ist doch logisch ZwinkerndHier z.B.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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... alles gesagt..

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#20
27. Februar 2018, um 21:56:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von feinder-man
Viel Glück beim Suchen !

Lies Dich mal rein ins Gesetz, da kommst Du nicht drum rum. Denn Du weisst ja: Unwissenheit schützt...
Und wenn Du einen Begriff nicht checkst, dann google ihn.
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VG
Feinder-man


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(versteckt)Themen Schreiber
#21
28. Februar 2018, um 00:40:26 Uhr

DANKE, ich meine ich hätte jetzt soweit die wichtigsten Infos zusammen. 
Nehmt es einem Neuling wie mir bitte nicht übel, aber ich wollte mir lieber Rat bei erfahrenen Sondlern holen, als plötzlich vor so einer solchen Situation zu stehen, wie sie   elgar   beschrieben hatte. 

Ich bin mir sicher, dass dieser Fred auch den noch kommenden Usern nützlich sein wird.

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#22
28. Februar 2018, um 00:49:46 Uhr

Ich bin mir sicher, dass dieser Fred auch den noch kommenden Usern nützlich sein wird.
[/quote]



Und die vielen anderen auch  Zwinkernd

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#23
28. Februar 2018, um 01:43:46 Uhr

Geschrieben von Zitat von elgar
du darfst mit deinem detektor jeden wald und jedes feld betreten, ohne dass dich jemand verweisen darf.


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(versteckt)Themen Schreiber
#24
09. März 2018, um 12:38:10 Uhr

Was doch so ein bisschen nachlesen alles ausmacht...  Zwinkernd

Was ich bisher aber noch nirgendwo rauskriegen konnte, wieviel diese Genehmigung kostet.  Ich lese immer nur was von “Gebührenbescheid“ finde aber nie ne SUMME  Schockiert

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