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 Welche Größe von einem Gebiet bekommt man mit einer NFG?

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Avatar  Welche Größe von einem Gebiet bekommt man mit einer NFG?  (Gelesen 1433 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
22. Mai 2019, um 17:48:12 Uhr

Guten Abend,

ich habe mich mit dem Tema NFG beschäftig und zwar für RLP.
Anders als in den anderen Bundesländern, wo man nur einzelne Flurstücke zugesprochen bekommt, wird in RLP einem ein Gebiet einer Verbandsgemeinde zugesprochen, wo man dann Sondeln darf.
Ist das so korrekt?

Frage das so, weil man mir heute etwas anderes erzählen wollte. Ein Gebiet einer Verbandsgemeinde ist ja je nachdem wo, ein riesiges Gebiet!!??


Hat da wer Ahnung?

« Letzte Änderung: 22. Mai 2019, um 17:51:58 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
28. Mai 2019, um 13:39:34 Uhr

Moin,
also ich habe eine NFG in Koblenz beantrag, welche vom zuständigen Archäologen auch genemigt wurde. Als letztes muss noch die Verbandsgemeinde ihr ok geben, was diese auch zu 99% macht.
Dann kannst du im gesammten Gebiet der Verbandsgemeinde auf staatlichen Boden suchen. Auch auf privaten Boden..aber dafür musste dir eine Erlaubnis des Eigentümers geben lassen.

In NRW bekommste dagegen nur 2-3 Flurstücke, die dann auch noch 75 Euronen im Jahr kosten.

ach ja, du musst natürlich in der Verbandsgemeinde wohnen, wo du suchen willst. Ausnahmen gibt es da nur sehr sehr wenige. Und man teilt dir auch direkt mit, wieviele Sondler für diese Gebiet eine NFG haben.
Bist du der einzigste, hat kein anderer da zu sondeln (offiziel jedenfalls).
Sollte dir ein anderer ohne NFG über den Weg laufen, sollste sogar die Grünen rufen.... finde das aber schon echt überspitzt.

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(versteckt)
#2
28. Mai 2019, um 20:31:57 Uhr

Ich bleib mal sachlich trotz deines Beitrages .....

Scheint von Ort zu Ort unterschiedlich zu sein.
Eine Begrenzung auf 2-3 Flurstücke ist definitiv keine Regel in NRW!

Und wohnen muss man da auch nicht.

Und von einer Empfehlung die Polizei zu rufen hab ich auch noch nie gehört.


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(versteckt)
#3
29. Mai 2019, um 05:21:31 Uhr

Ant, 2-3 Flurstücke ist wohl nicht so ganz richtig. Zumindest bei mir war es so, dass ich locker 20 hätte beantragen und genehmigen lassen können. Und das bei der ersten NFG.

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#4
29. Mai 2019, um 06:48:34 Uhr

Geschrieben von Zitat von Stefan
Ant, 2-3 Flurstücke ist wohl nicht so ganz richtig. Zumindest bei mir war es so, dass ich locker 20 hätte beantragen und genehmigen lassen können. Und das bei der ersten NFG.

Das ist individuell und liegt im Ermessen des Archäologen. Je nach Kenntnissen und Erfahrung, angestrebtem Forschungszweck, Länge/Dauer der Zusammenarbeit und Qualität der Fundmeldungen kann die Größe des in RLP Nord zugewiesenen Suchgebiets variieren.

Viele Grüße
Elgonzo

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#5
29. Mai 2019, um 07:47:19 Uhr

Mein Suchgebiet ist so groß, das ich dafür ein zweites Leben bräuchte. Das Suchgebiet habe ich mir gewünscht und auch bekommen. LG Mike

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(versteckt)
#6
29. Mai 2019, um 08:24:48 Uhr

Moin, ich gebe exakt das weiter, was die jeweiligen Denkmalschutzbehörden mir gesagt haben.
In NRW hätte ich max. 3 Flurstücke 1/2 Jahr bekommen..sprich 6 Flurstücke im Jahr... das ganze dann für jeweils 75 Euronen. (Untere Denkmalschutzbehörde Siegen). Mag durchaus sein, es es überall anders ist. Auch das man mir in NRW gesagt hat, das man ausschliesslich auf bewegten Böden suchen darf. Sprich keine Wiesen und generell keine Wälder. In RLP sieht das Gott sei Dank anders aus.

Und nun zu RLP...
Ich habe mein Gebiet bekommen, welches ich haben wollte. Auch wenn ich nicht!! in dieser Verbandsgemeinde wohne. Habe da eine Sondergenemigung erhalten, wo ich laut Dr. Henrich, der einzigste bin, der für dieses Gebiet eine Genehmigung hat.


Und in RLP ist es definitiv so, das man in der Verbandsgemeinde wohnen muss, wo man suchen will. Ich wüsste nicht, warum der Dr. Henrich (Leiter Außenstelle Koblenz) mir und den anderen 6 Teilnehmern, da nen Bären aufbinden sollte.



Und das mit der Polizei, wurde uns so gesagt. Naja, ich muss ja keinen illegalen Sondler in meinem Suchgebiet dulden... wenn man es genau nimmt...




Geschrieben von Zitat von buddelmike
Mein Suchgebiet ist so groß, das ich dafür ein zweites Leben bräuchte. Das Suchgebiet habe ich mir gewünscht und auch bekommen. LG Mike
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jo das habe ich bei der Zuteilung auch gesagt, dabei ging es mir nur um eine kleine Ecke von vielleicht 2-3 km²   -- jetzt muss ich mir ne Buslinie da einrichten



gerade mal mit einem Bekannten telefoniert, der aus der Ecke von Zweibrücken (südl. RLP) kommt.

Anscheinend ticken da die Uhren auch anders, als im Rest von RLP.

Er muss keine sogenannten Bildungsnachweise, in Form von 2x Museum 1x Vortrag, abliefern. Nur eine genaue Fundmeldung wird erwaret und einmal im Jahr den Fund zum zuständigen Amt schicken. Das wars....

« Letzte Änderung: 29. Mai 2019, um 09:22:18 Uhr von (versteckt) »

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