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 Wie erkenne ich BD / Suche ohne NFG

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Avatar  Wie erkenne ich BD / Suche ohne NFG  (Gelesen 822 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. Oktober 2010, um 10:42:00 Uhr

Liebe Mitsondler,

da ich neu bin und nicht gleich mit dem Gesetzt kollidieren will, hab ich einige Fragen.

Soweit ich hier im Forum gelesen habe ist es nur am Strand, auf Spielplätzen (Sandkasten) und auf leeren Kirmesplätzen erlaubt zu sondeln. Da ich das Pech habe im Saarland zu wohnen und bestenfalls hin und wieder im angrenzenden Rheinland-Pfalz sondeln dürfte (vorausgesetzt, dass ich die NFG beomme, die ich jetzt beantragt habe), würde mich sehr interessieren woran ich genau ein Bodendenkmal (BD) erkenne.
Gibt es Listen, Behörden, Verzeichnisse, die darüber Auskunft geben?

Und wie ist es, wenn ich einen Bauern kenne, der mir erlaubt auf seinem Acker zu sondeln? Darf ich das auch im Saarland? Angeblich ist hier ja alles verboten.

Danke für eure Infos.

VG
Michael


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(versteckt)
#1
10. Oktober 2010, um 18:32:30 Uhr

Hi,

die Chancen eine NFG zu bekommen sind in beiden Bundesländern gleich niedrig. Außer du hast Lust bei einem Archy den Rasen zu pflegen, und sonstige niedere Dienste zu verrichten.

Ansonsten gibt es keine Unterschiede ob Du nun im Saarland erwischt wirst oder in der Pfalz. Gezielte Nachforschungen jeglicher Art sind nicht erlaubt, und bedürfen einer NFG. Daher ist es egal wo ein Bodendenkmal ist oder nicht.

WaldWiese


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(versteckt)
#2
11. Oktober 2010, um 07:16:17 Uhr

Moin,

da kann ich WaldWiese nur zustimmen, allerdings sieht es in RP mit einer NFG nicht so düster aus und Du musst auch keinen Rasen pflegen. Die Denkmalschutzbehörde in Trier erteilt durchaus NFG.

Die Erlaubnis des Grundstückseigentümer benötigst Du zusätzlich zur NFG der Behörde. Der Eigentümer erlaubt Dir nach Privatrecht sein Grundstück zum Zwecke der Suche und Bergung zu betreten, die Denkmalschutzbehörde erteilt nach öffentlichen Recht (Denkmalschutzgesetz) die Genehmigung. Eine NFG alleine berechtigt Dich nicht ein privates oder öffentliches Grundstück zum Zwecke der Fundbergung zu betreten, die Erlaubnis des Eigentümers alleine berechtigt Dich nicht zur Suche nach BD.

Viel Erfolg

Walter

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#3
11. Oktober 2010, um 12:23:07 Uhr

Ach wär ich doch in Hessen geblieben, dann könnt ich eben mal nach Aschaffenburg (Bayern) fahren und hätte den ganzen Stress nicht. Weiß jemand wie lange die Pfälzer brauchen, um eine NFG auszustellen (gerüchteweise soll es bis zu Jahren dauern). Bis dahin ist mein Detektor selbst Schrott und verostet Schockiert

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(versteckt)
#4
11. Oktober 2010, um 15:42:59 Uhr

Hi,

kommt wie es scheint darauf an welche Funde Du vorlegst :-(

Soll die Sache enorm beschleunigen (hörensagen)

Kollege hat so die NFG erhalten, aber sein Fundkomplex ist seitdem im Amt verschollen :-(

WaldWiese



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