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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Rechts konforme und sinnvolle Vorgehensweise bei einem Schatzfund

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Avatar  Rechts konforme und sinnvolle Vorgehensweise bei einem Schatzfund  (Gelesen 604 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
21. Februar 2014, um 18:43:28 Uhr

Guten Abend,

Leider ist mir der Thread über den Fund von Benny mittlerweile zu lang um da noch alles lesen zu können bzw. zu wollen.

Jedoch versuche ich gerade etwas zu polarisieren.

Wie wäre denn das "Richtige", "Sinnvolle" und rechts konforme Vorgehen bei einem Schatzfund in Deutschland, am besten als Beispiel ein Bundesland mit Schatzregal, gerne auch Hessen.

Wenn ich einen solchen Fund, mit wie heißt es so schön "außergewöhnlichem Wissenschaftlichen Wert" machen würde.

Dann dürfte ich ihn nicht selbst ausgraben, müsste umgehend eine Meldung ans Landesamt oder an meinen Archäologen absenden, so weit schon mal verstanden.

Das wäre wohl noch alles zu verkraften, aber die frage die mich dann doch noch beschäftigt, trete ich mit der Meldung jeglichen Rechtsanspruch auf den Fund dem Land ab?

Habe ich ein Anrecht auf einen Finderlohn und wenn ja, wie hoch fällt dieser aus (in Prozent) ?

Und wie schaut es aus, wenn der Fund z.B. im Wald gemacht wurde, man aber nur eine NFG für nicht bewaldetes Gebiet hat, oder nicht im Besitz einer NFG ist?

Was für Möglichkeiten hat man in einem solchen Fall, welcher sicherlich nicht so abwegig ist, trotz Meldung nicht als Raubgräber abgestempelt oder toleriert zu werden?



Für den Fall, dass mein Thread jetzt nicht selbsterklärend ist, möchte ich noch einmal erwähnen worum es mir geht.

Ich möchte für mich und am besten auch für andere Sondler einen Nutzen aus dem aktuellen Fall ziehen.

Zumindest mir erscheint es momentan so, dass wenn man die ganzen Emotionen raus lässt, viele eher verunsichert scheinen, wie "man" sich in einem solchen wohl eher seltenen Fall zu verhalten hat oder verhalten sollte.

Bitte habt Verständnis, dass ich nach Möglichkeit nur rechtlich vertretbare Antworten oder Ausführungen haben möchte.

Und bitte lasst die hoch gekochten Emotionen in dem anderen Thread.  Zwinkernd


Liebe Grüße

Patrick

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(versteckt)
#1
21. Februar 2014, um 18:57:34 Uhr

Du sprichst Fragen an, auf die es keine gesicherten Antworten gibt.

Niemand kann sagen, wie die zuständigen Stellen im konkreten Fall handeln werden. Im Fall SPB ist es wohl so hochgekocht, weil er kein unbeschriebenes Blatt ist.

Wie das ganze in anderen Fällen ausgeht, kommt ganz darauf an, wie man sich verhält und welchen Ruf man bisher hat. Grundsätzlich währt Ehrlichkeit am längsten.

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(versteckt)
#2
21. Februar 2014, um 19:15:23 Uhr

ob du einen Fund von besonderem wissenschaftlichen Wert gemacht hast
weiß du wahrscheinlich meistens nicht sofort.
Der Fundzusammenhang ist eigentlich bei allen Funden wichtig
Natürlich nicht bei einzelnen Reichspfennigen und ähnlichem.
Auch ein großer antiker Münzhort muß nicht automatisch von besonderem wissenschaftlichem Wert sen.
Ein einzelner Gegenstand kann es aber wohl sein.
Es kommt immer drauf an.
Wenn man sich nicht sicher ist, informiert man die zuständige Behörde.die werden einem dann schon sagen wie man sich verhalten soll.
Ist der Fund akkut gefährdet bleibt noch die Möglichkeit einer Notbergung.
Das kann auf einer Baustelle sein aber auch, wenn man keinen Zuständigen erreicht und der Fund an einer von Sondlern stark frequentierten Stelle liegt.
Zeitnahes melden ist selbstverständlich.
Das mal in Kürze.
Du arbeitest doch eng mit den Archäologen zusammen, die werden dir das doch aus ihrer Sicht am besten erklären können.

Gruß Arda


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(versteckt)
#3
21. Februar 2014, um 22:02:35 Uhr

Ich rufe da immer Willi an. (BDA)
Er sagt dann bergen und sende es mir
mit der Post ! Oder schicke mir die
Koordinaten dann kommt PROF. K. und schaut
sich das an. So und dann nach einer gewissen Zeit
kommt Post oder ein Telefongespräch mit einer Mitteilung!
Zweimal ging das Telefon.  Halloo Klaus!
Was du uns da gesendet oder Mitgeteilt hast, ist eine Riesen
Sensation, du hast das Älteste derzeit bekannteTeil mit dem man ....... gefunden.
Blah blah usw.  Aber eine Frage haben wir noch? Möchtest du uns das Teil
überlassen, da ist eine Forschungsarbeit von dem und dem und es würde wunderbar in
eine Museumsausstellung passen. Aber sicher doch! Eine Weile später gab es Post.
Ein Buch mit einer Widmung  und den Verweis auf ein paar Seiten in der Mein Name mit erwähnt wurde.
(Wir verdanken dem Forscherdrang von Herrn .... )
Oder sende uns keine Münzen und Scherben mehr aus dem Zeitraum aus diesen Gebiet , das ist Ausgeforscht!
Ich muß sagen der LWL bei uns leistet eine hervorragende Arbeit.
Die Archäologen hier bei uns sind sehr freundlich, kompetent und sagen dir auch sehr direkt
was los ist und wo es lang geht!
Komisches Verhalten und Stimmungsmache in dieser Wissenschaft lernte ich erst in Presse, Funk und Forum kennen.
Meine erfahrung hier vor Ort ist, es macht Spaß und ist Lehrreich! Lohnt sich auf jeden fall eine Verbindung
aufzubauen. Wenn du "grünes" siehst oder älteres ( größeres Bronzegefäss zb.) Aufhören zu graben!! Koordinaten abspeichern,
Fundort unsichtbar machen. ( Telefonieren)  Ich muss dazu sagen ich gehe viele Jahre mit der Sonde! Ich habe nicht ein Antikes oder MA
Fundstück behalten! Eine Handvoll Neuzeitlicher Münzen, Schnallen,Knöpfe und etwas Militaria.  Ich habe nicht soviel Privat das es lohnt eine Vitrine aufzustellen.
Würde nicht einen Boden füllen. Und doch ist es immer wieder Spannend.


 ( Aber wehe ich finde das Reichsbankgold! Dann führe ich nur noch Ferngespräche) Frech


  Gruss



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(versteckt)
#4
21. Februar 2014, um 22:17:29 Uhr

Hi

Ich hatte vor 10 Jahren einen Bronzekessel gefunden. Der blieb in Situ und wurde von mir umgehend gemeldet.
Bei der archäologischen Grabung kammen dann etliche Grabbeigaben, steinerne Urnenkiste, Öllampen, Ptera mit Wolfskopfgriff, ein
riesiger Schlüssel mit Bronzegriff und anschließend ein ganzer Grabgarten mit weiteren Urnen zu tage.

Das Melden und dass das ganze unters Schatzregal fällt war mir bewusst und war auch kein Problem für mich.

Aus Interesse fragte ich dann den Archäologen wie den eigentlich in RLP der Rechtsanspruch ist. Ich sagte ihm aber gleich,
das es für mich kein Problem sein dass sie die Sachen bekommen.

Seine Antwort war folgende: Alle Funde, die ich oberflächlich beim Sondeln gemacht habe falle unter meinen Rechtsanspruch.  Sobald sie die Archäologen dann weiter graben bin ich raus und sie haben den Rechtsanspruch.  Er meinte aber dann noch, dass das in Bayern anders sei. Dort hätte ich als Entdecker auch einen Anspruch auf das was die Archäologen anschließend finden.

Aber wie gesagt war und ist kein Problem für mich.

Gruß CR

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