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 Wird immer der Eigentümer gefragt?

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(versteckt)Themen Schreiber
#15
21. März 2013, um 00:40:55 Uhr

@Sondengängerübermensch: Ach, wegen der Denkmalbehörde mach ich mir nicht so den Kopp. Ich arbeite im Rathaus, und die UDB sitzt im Stockwerk über mir  Grinsend

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#16
21. März 2013, um 01:11:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelHX
Ich arbeite im Rathaus, und die UDB sitzt im Stockwerk über mir  Grinsend

oh Mann, ich würd in so nem Fall bestimmt täglich hochgehen und die Hoschis bös verarschen      
z.B. könnte man regelmäßig alte Mauertrümmer von Schutthalde, "Proben" erdverfärbter Pfützenböden, Inhalte geleerter Mülltonnen und alles Mögliche an anderen verbrauchten Zeugs, welches man als Laie ja nicht genau beurteilen kann, bei denen mit nem freundlichen "kümmert euch hübsch drum" auf Schreibtisch knallen  Grinsend
gehen die auch regelmäßig auf die Flächen raus wo Steine gesichtet wurden ? gab früher nämlich ne sogenannte Steinzeit und die noch erhaltenen Werkzeuge von damals sind meist aus Stein   Belehren hab draußen schon mal Steine gesehen ! weiß nicht was für Steine, weil bin ja kein Experte, aber vielleicht sollte sich mal son Denkmalist diese Steine ansehen - könnten immerhin Denkmäler sein Grinsend

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#17
21. März 2013, um 03:31:02 Uhr

Servus,
also ich such in Bayern und Österreich.. ich frag immer den Besitzer nach Erlaubnis.. und bei spontanen aktionen geh ich nur auf Grundstücke wo ich die Genehmigung habe..

meist is durch bissle Gespräch sowieso eine gute Basis mit dem Besitzer vorhanden

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#18
21. März 2013, um 09:25:04 Uhr

ich frag immer dem Eigentümer, und der hat ein hund  Schockiert

eigentümer stimmt zum sondeln zu,  Smiley

und wenn ich die Sonde in der Hand habe ATACKIERT mich der KÖTER leg ich die Sonde ab hört er auf  Idiot


 Benji

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(versteckt)
#19
21. März 2013, um 09:34:35 Uhr

In vielen Fällen wird heutzutage auch unwissentlich nur der Besitzer gefragt.
Weil man derzeit rein juristisch gar nicht Land- oder Hauseigentum erwerben kann.
Mir hat kürzlich einer so ein Ding von dem Notar vorgelesen, was da drin steht.
Da ist immer nur die Rede vom Grundbesitz, nie vom Eigentum.

Eigentümer sind eh nur die, die Ihr Land schon vor dem Kriegsende hatten,
Alles was danach gelaufen ist, scheint mehr oder weniger Fassade zu sein.
Wer ein Haus oder ein Stück Land gekauft hat, schaut mal rein, was der Notar da geschrieben hat.

Das was ich gesehen habe, ist da immer nur von "Besitzer" die Rede - nie von Eigentum oder Eigentümer.
Schaut mal selbst rein. Eigentümer sind noch die Besatzungsmächte.
Das gilt genauso für, wenn man ein Auto kauft. auch da wird man nur Besitzer.

Beachtet auch, dass der Passus "wohnhaft" verwendet wird anstelle von "aufenthältig".
Das kommt ursprünglich tatsächlich von "Haft" also Gefängnis und bedeutet dass man in seiner Wohnung "in Haft" ist. Eben Besatzungsrecht.

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So hab ich jedenfalls hier irgendwo gelesen. Bin auch kein Rechtsexperte.


Jetzt kann einer sagen "das ist alles Verschwörungstheorie". Aber dann wäre die
"Zeit Online" auch darin verwickelt. Da steht es nämlich. Das Besatzungsrecht gilt wohl noch.













..

















Geschrieben von {author}

Die Alliierten sind als Besatzungsmächte souveräner als der Alte Fritz. Sie sind verantwortlich für die Sicherheit der Stadt und können, wenn sie ihre Interessen beeinträchtigt sehen, unabhängig vom deutschen Recht und deutschen Gerichten entscheiden. Wiederholt haben sie Klagen vor deutschen Gerichten – etwa vor dem Verwaltungsgericht, aber auch vor Arbeitsgerichten – durch alliierte Anordnungen unterbunden und die Gerichte für unzuständig erklärt.
....
Nach dem Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandantur vom 17. März 1950 dürfen deutsche Gerichte nur mit Zustimmung der Alliierten verhandeln, falls alliierte Streitkräfte Prozeßbeteiligte sind. Als beispielsweise vor fünf Jahren eine Wohnsiedlung für amerikanische Militärangehörige in einem unberührten Landschaftsgebiet in Düppel gebaut wurde – nachdem deutsche Behörden empfohlen hatten, das wegen fehlender Bauleitplanung nicht genehmigungsfähige Bauvorhaben mit Hilfe des Besatzungsrechts durchzudrücken –, da blieb eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ergebnislos, weil der amerikanische Stadtkommandant dem Gericht die Übernahme des Falles untersagte.




..
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Die Zeit Online


Ein paar Sachen sind wohl auch aufgehoben worden. Aber darunter nicht die wichtigen Sachen.

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Aufhebung von Besatzungsrecht.














..

















Geschrieben von {author}

(1) Von Besatzungsbehörden erlassene Vorschriften, die nicht in den Amtsblättern der Besatzungsmächte veröffentlicht sind, werden aufgehoben; soweit sie vom Kontrollrat erlassen sind, verlieren sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihre Wirksamkeit.

(2) Nicht betroffen sind

a) die Direktiven Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 17, 20, 21, 34, 36 und 53 des Kontrollrats,

b) alle Vorschriften, die sich auf die Rechtsstellung Berlins, den Verkehr mit Berlin und den Interzonenverkehr beziehen.

(3) Unberührt bleiben

a) die zu dem Gesetz Nr. 52 des SHAEF und der Militärregierungen erlassenen Genehmigungen und Anweisungen, soweit sie auf die der Rückerstattung unterliegenden Vermögenswerte, deren Ertrag oder Erlös anwendbar sind,

b) Nachtrag 1 zu den Durchführungsanweisungen des Gesetzes Nr. 58 der Amerikanischen Militärregierung und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats,

c) die nach Artikel 12 Abs. 3 Satz 2 des Finanzvertrages vom 26. Mai 1952 in der Fassung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 301, 381), und nach Absatz 5 Satz 3 des Schreibens des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 213, 247) aufrechtzuerhaltenden Vorschriften,

d) die auf Grund des Gesetzes Nr. 44 der Alliierten Hohen Kommission erlassene und im Bundesanzeiger Nr. 104 vom 4. Juni 1953 veröffentlichte Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Deutschen Bundesrepublik in der Fassung der im Bundesanzeiger Nr. 222 vom 18. November 1954 veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Deutschen Bundesrepublik,

e) die Sozialversicherungsdirektiven Nr. 3 Ziffer 1 und 5; Nr. 4 Ziffer 3e; Nr. 16 Ziffer 2; Nr. 20 Ziffer 1 bis 5 in Verbindung mit Sozialversicherungsdirektive Nr. 3 Ziffer 2; Nr. 23 Ziffer 3 Satz 2.

(4) In Kraft bleiben die Direktive der Alliierten Hohen Kommission vom 17. Oktober 1950 AGSEG (50) 2308 und die Zusatzanordnung vom gleichen Tage über die Prüfung der Besatzungskosten und Auftragsausgaben durch den Bundesrechnungshof.

(5) Amtsblätter der Besatzungsmächte im Sinne dieses Gesetzes sind

a) das Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland,

b) das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland,

c) das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Amerikanisches Kontrollgebiet),

d) das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Britisches Kontrollgebiet),

e) das Amtsblatt des Französischen Oberkommandos in Deutschland ohne die Anhänge (Suppléments),

f) das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland.

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§ 4


Soweit in den §§ Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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1
bis Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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3
bezeichnete Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre Gültigkeit verloren haben, hat es hierbei sein Bewenden.




..


Anders gesagt: Das allierte Militär hat jederzeit das Recht jedes beliebige Auto, Haus oder Grundstück zu verwenden, sie sind sehr wahrscheinlich nämlich die Eigentümer.

Wieso das interessant ist?

Noch anders gesagt, wer einen Kumpel bei den Amis hat und sich einen Wisch von einem US General besorgen kann, der kann überall sondeln. Da kann keiner was sagen. Keine Polizei, kein Denkmalamt. Die können nur einen roten Kopf schieben und abfahren.


« Letzte Änderung: 21. März 2013, um 09:58:15 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#20
21. März 2013, um 12:48:12 Uhr

OT:
@SGÜM Schicker Punkt. Auchhabenwill Zwinkernd

(versteckt)
#21
21. März 2013, um 14:07:50 Uhr

Geschrieben von Zitat von jott
OT:
@SGÜM Schicker Punkt. Auchhabenwill Zwinkernd

bekommen nur die die bösen Jungs Cool brauchste Tipps Lächelnd

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(versteckt)
#22
21. März 2013, um 14:32:24 Uhr

Ich habs einfach, mein Onkel ist Landwirt und hat mir erlaubt auf all seinen Wiesen und Äckern zu sondeln  Smiley

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(versteckt)
#23
23. März 2013, um 17:59:52 Uhr

hi,

ich Handhabe es meistens so das ich die Landwirte frage.

Somit kann ich mit einem VIEL ruhigeren Gewissen bei jeder Tageszeit auf dem Acker suchen.

Mfg
Coindancer

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