In vielen Fällen wird heutzutage auch unwissentlich nur der Besitzer gefragt.
Weil man derzeit rein juristisch gar nicht Land- oder Hauseigentum erwerben kann.
Mir hat kürzlich einer so ein Ding von dem Notar vorgelesen, was da drin steht.
Da ist immer nur die Rede vom Grundbesitz, nie vom Eigentum.
Eigentümer sind eh nur die, die Ihr Land schon vor dem Kriegsende hatten,
Alles was danach gelaufen ist, scheint mehr oder weniger Fassade zu sein.
Wer ein Haus oder ein Stück Land gekauft hat, schaut mal rein, was der Notar da geschrieben hat.
Das was ich gesehen habe, ist da immer nur von "Besitzer" die Rede - nie von Eigentum oder Eigentümer.Schaut mal selbst rein. Eigentümer sind noch die Besatzungsmächte.
Das gilt genauso für, wenn man ein Auto kauft. auch da wird man nur Besitzer.
Beachtet auch, dass der Passus "wohnhaft" verwendet wird anstelle von "aufenthältig".
Das kommt ursprünglich tatsächlich von "Haft" also Gefängnis und bedeutet dass man in seiner Wohnung "in Haft" ist. Eben Besatzungsrecht.
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EinlogenSo hab ich jedenfalls hier irgendwo gelesen. Bin auch kein Rechtsexperte.
Jetzt kann einer sagen "das ist alles Verschwörungstheorie". Aber dann wäre die
"Zeit Online" auch darin verwickelt. Da steht es nämlich. Das Besatzungsrecht gilt wohl noch.
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Registrieren oder EinlogenDie Zeit Online
Ein paar Sachen sind wohl auch aufgehoben worden. Aber darunter nicht die wichtigen Sachen.
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EinlogenAufhebung von Besatzungsrecht.
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 | |  |  | Geschrieben von {author} (1) Von Besatzungsbehörden erlassene Vorschriften, die nicht in den Amtsblättern der Besatzungsmächte veröffentlicht sind, werden aufgehoben; soweit sie vom Kontrollrat erlassen sind, verlieren sie im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihre Wirksamkeit.
(2) Nicht betroffen sind
a) die Direktiven Nr. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 17, 20, 21, 34, 36 und 53 des Kontrollrats,
b) alle Vorschriften, die sich auf die Rechtsstellung Berlins, den Verkehr mit Berlin und den Interzonenverkehr beziehen.
(3) Unberührt bleiben
a) die zu dem Gesetz Nr. 52 des SHAEF und der Militärregierungen erlassenen Genehmigungen und Anweisungen, soweit sie auf die der Rückerstattung unterliegenden Vermögenswerte, deren Ertrag oder Erlös anwendbar sind,
b) Nachtrag 1 zu den Durchführungsanweisungen des Gesetzes Nr. 58 der Amerikanischen Militärregierung und der Direktive Nr. 50 des Kontrollrats,
c) die nach Artikel 12 Abs. 3 Satz 2 des Finanzvertrages vom 26. Mai 1952 in der Fassung des Protokolls über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954 (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 301, 381), und nach Absatz 5 Satz 3 des Schreibens des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate (Bundesgesetzbl. 1955 II S. 213, 247) aufrechtzuerhaltenden Vorschriften,
d) die auf Grund des Gesetzes Nr. 44 der Alliierten Hohen Kommission erlassene und im Bundesanzeiger Nr. 104 vom 4. Juni 1953 veröffentlichte Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Deutschen Bundesrepublik in der Fassung der im Bundesanzeiger Nr. 222 vom 18. November 1954 veröffentlichten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Luftverkehrsregeln für das Gebiet der Deutschen Bundesrepublik,
e) die Sozialversicherungsdirektiven Nr. 3 Ziffer 1 und 5; Nr. 4 Ziffer 3e; Nr. 16 Ziffer 2; Nr. 20 Ziffer 1 bis 5 in Verbindung mit Sozialversicherungsdirektive Nr. 3 Ziffer 2; Nr. 23 Ziffer 3 Satz 2.
(4) In Kraft bleiben die Direktive der Alliierten Hohen Kommission vom 17. Oktober 1950 AGSEG (50) 2308 und die Zusatzanordnung vom gleichen Tage über die Prüfung der Besatzungskosten und Auftragsausgaben durch den Bundesrechnungshof.
(5) Amtsblätter der Besatzungsmächte im Sinne dieses Gesetzes sind
a) das Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland,
b) das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland,
c) das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Amerikanisches Kontrollgebiet),
d) das Amtsblatt der Militärregierung Deutschland (Britisches Kontrollgebiet),
e) das Amtsblatt des Französischen Oberkommandos in Deutschland ohne die Anhänge (Suppléments),
f) das Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland.
§ 4
Soweit in den §§ Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogen1 bis Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen. Registrieren oder Einlogen3 bezeichnete Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ganz oder teilweise ihre Gültigkeit verloren haben, hat es hierbei sein Bewenden.
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Anders gesagt: Das allierte Militär hat jederzeit das Recht jedes beliebige Auto, Haus oder Grundstück zu verwenden, sie sind sehr wahrscheinlich nämlich die Eigentümer.
Wieso das interessant ist?
Noch anders gesagt, wer einen Kumpel bei den Amis hat und sich einen Wisch von einem US General besorgen kann, der kann überall sondeln. Da kann keiner was sagen. Keine Polizei, kein Denkmalamt. Die können nur einen roten Kopf schieben und abfahren.