[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Fundforen > Waffen und Ausrüstung vor WKI > Antike Schusswaffen & Munition (Moderator: kugelhupf) > Thema:

 Vorderladerpistole???? Bestimmung????

Gehe zu:  
Avatar  Vorderladerpistole???? Bestimmung????  (Gelesen 1064 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten: 1    Nach unten
Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. Februar 2014, um 15:10:13 Uhr

Vielleicht kann mir jemand was zu der Vorderlader Pistole?Huch wenn es sich um so etwas handelt, was sagen.
Ist eine Orginal so wie ich erfahren habe jedoch wollte man zu DDR Zeiten sie erhalten und hat sie zum Verchromen gebracht um den Rost aufzuhalten. Der Holzgriff wurde dann mit Holzspänen die in Goldenem Lack geworfen worden überzogen.
Ich überlege sie wieder in den Orginal Zustand zu bringen das heißt die Chromschicht bei jemanden entfernen zu lassen und vorsichtig den Holzgriff wieder freizulegen.
Macht das Sinn oder lieber so lassen??? Alles vorhanden bis auf die ganzen Stifte die diese Pistole zusammenhalten.
Muss ich wenn ich das Ding zu Hause haben was BEACHTEN??? Zwecks Waffengesetze?Huch
Alles total wackelig. Sollte jemand damit veruchen nur irgendetwas abzufeuern dem fehlen hinterher die Hände würde ich denken.


Es sind 1 Anhänge in diesem Beitrag die Sie als Gast nicht sehen können.

Bitte registrieren Sie sich um sie ansehen zu können.

vorderlader.JPG
Offline
(versteckt)
#1
02. Februar 2014, um 15:15:15 Uhr

Die ist doppelläufig und fällt somit in D unter das Waffengesetz.

Diese Stücke wurden kurz vor 1900 und auch noch danch als einfache "Garten-oder Weinberg" Pistole hergestellt.

Zur Selbstverteidigung auch geeignet  Schockiert Amen

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#2
02. Februar 2014, um 15:37:26 Uhr

Wie ist der Werdegang wenn ich so etwas behalten möchte!!!! Da sie Schussunfähig ist was muss ich da beachten. Gibt es für sowas als Sammler eine Ausnahme??

Offline
(versteckt)
#3
02. Februar 2014, um 20:17:42 Uhr

warum hast du dem Stück einen Socken angezogen,grins,grins
Spaß bei Seite ein schönes Stück
schwingi

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#4
02. Februar 2014, um 20:46:40 Uhr

Das war leider nicht ich. Ich würde sie gerne in den Orginal Zustand wieder versetzen. Bin mir aber nicht sicher  ob sich das lohnt.

Offline
(versteckt)
#5
02. Februar 2014, um 20:58:36 Uhr

Geschrieben von Zitat von Son Dler
Wie ist der Werdegang wenn ich so etwas behalten möchte!!!! Da sie Schussunfähig ist was muss ich da beachten. Gibt es für sowas als Sammler eine Ausnahme??

Als erstes, morgens um 6 Uhr Kaffee bereit halten Grinsend

Für Sammler mit einer Waffenbesitzkarte ja, sonst muss sie vom zugelassenen Fachmann entsprechend hergerichtet werden mit Papieren.

Offline
(versteckt)
#6
02. Februar 2014, um 21:07:21 Uhr

Ich wüsste ja so gerne, wer sich diesen Unfug mit dem Verbot von zweiläufigen Vorderladern für Normalos ausgedacht hat. Als wenn man mit zwei (oder mehr) erlaubten einschüssigen nicht das gleiche anrichten könnte! Zwinkernd

Nachdem dieses Stück mMn schon ganz schön verschandelt wurde, würde ich da keine Kosten für eine Umänderung investieren und mich auch nicht in die Illegalität begeben. Sprich, ich würde das Ding von der Polizei abholen lassen.

Viele Grüße,
Günter


Offline
(versteckt)
#7
02. Februar 2014, um 21:09:05 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich wüsste ja so gerne, wer sich diesen Unfug mit dem Verbot von zweiläufigen Vorderladern für Normalos ausgedacht hat. Als wenn man mit zwei (oder mehr) erlaubten einschüssigen nicht das gleiche anrichten könnte! Zwinkernd

...


Oh Drusus, Du sprichts mir aus der Seele Engel

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#8
03. Februar 2014, um 13:08:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Drusus
Ich wüsste ja so gerne, wer sich diesen Unfug mit dem Verbot von zweiläufigen Vorderladern für Normalos ausgedacht hat. Als wenn man mit zwei (oder mehr) erlaubten einschüssigen nicht das gleiche anrichten könnte! Zwinkernd

Nachdem dieses Stück mMn schon ganz schön verschandelt wurde, würde ich da keine Kosten für eine Umänderung investieren und mich auch nicht in die Illegalität begeben. Sprich, ich würde das Ding von der Polizei abholen lassen.

Viele Grüße,
Günter


Na dann weg damit  Down Weinen Weinen

Offline
(versteckt)
#9
03. Februar 2014, um 21:42:01 Uhr



Seiten: 1 
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor