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 >  Fundforen > Waffen und Ausrüstung vor WKI > Antike Schusswaffen & Munition (Moderator: kugelhupf) > Thema:

 Gefahr? Waffen ausgraben ...

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Avatar  Gefahr? Waffen ausgraben ...  (Gelesen 5309 mal) 0
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#15
27. Juni 2010, um 17:14:43 Uhr

Ob Du jetzt die Polizei oder direkt bei den Kampfmittelbeseitigern anrufst liegt doch in Deiner Hand.
Wichtig ist doch das der Weltkriegsschrott da endlich verschwindet bevor er Schaden an Leib und Leben anrichtet.


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#16
27. Juni 2010, um 17:25:47 Uhr

Wenn man jetzt eine verrostete geladene Waffe findet und die bewegt verstößt man doch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder ?

Ich meinte das nämlich so: Person A hat die Waffe im Nichtwissen, dass es eine Waffe ist, mit nach Hause genommen...

Da müsste es doch jetzt Ärger geben mit der  Polizei, oder ?

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#17
27. Juni 2010, um 17:27:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthias49
Ob Du jetzt die Polizei oder direkt bei den Kampfmittelbeseitigern anrufst liegt doch in Deiner Hand.
Wichtig ist doch das der Weltkriegsschrott da endlich verschwindet bevor er Schaden an Leib und Leben anrichtet.


Jo, und wenn man dann etwas findet sollte man es schon mal gar nicht einfach wieder vergraben.
Das erinnert mich an "den großen Gelehrten", der seine angeblichen Freunde bei Niedrigwasser direkt in ein ehemaliges Minenfeld laufen lies und sich hinterher noch darüber beschwerte, als er gefragt wurde, warum er nicht direkt den KMRD gerufen hätte.

Gruß
Michael

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#18
27. Juni 2010, um 17:30:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von B0r3d
Wenn man jetzt eine verrostete geladene Waffe findet und die bewegt verstößt man doch gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder ?

Ich meinte das nämlich so: Person A hat die Waffe im Nichtwissen, dass es eine Waffe ist, mit nach Hause genommen...

Da müsste es doch jetzt Ärger geben mit der  Polizei, oder ?


Dazu schau Dir mal das Kriegswaffenkontrollgesetz an:

Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=24226.html


Dort steht auch, welche Waffen genau unter dieses Gesetz fallen und was für Strafen beim verbotenem Besitz solcher Waffen verhangen werden.

Gruß
Michael

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#19
27. Juni 2010, um 17:56:34 Uhr

Moin,

also bis jetzt ist bei der Suche selbst noch nicht passiert. In die Luft sprengen sich und andere immer nur die, die Munition mit nach Hause nehmen und dort glauben, dass "Mann" mit diversen Werkzeugen daran herumhantieren kann und die Munition würde das einfach so hinnehmen - tut sie aber nicht.

Das Erkennen von Munition ist schon schwieriger weil nicht alles nach Munition aussieht. Die Praxis lehrt, dass nahezu alles, dessen Funktion man nicht sofort erkennen kann, einen militärischen Ursprung hat (Betrifft natürlich zum großen Teil Ausrüstung). Deshalb Finger weg und liegen lassen, bis der KMRD anrückt.

Der Besitz von Waffen, Munition und Sprengstoff ist nach diversen Gesetzen verboten. Eine Waffe ist ein Gerät, bei dem ein Geschoss durch ein Rohr abgeschossen wird, bei einem Rostklumpen von einem K 98 ist dies jedoch nicht mehr möglich, folglich ist es auch keine Waffe mehr. Der Spaß hört aber beim MG und größeren Kalibern auf, die fallen unser das KWKG, wobei der Zustand unwichtig ist.
Wer sich hierüber informieren möchte, rufe bitte direkt beim BKA an, da dort festgelegt wird, was eine Waffe ist und was nicht, können sie darüber auch vortrefflich Auskunft erteilen. Auf die in einem Forum gegebenen Auskünfte sollte sich niemand verlassen, egal wie gut oder schlecht sie begründet sind.

Das merkst Du schon an dem was ich geschrieben habe. Ist der Rostklumpen von K 98 noch eine Waffe oder nicht mehr. Was hilft es Dir im Fall der Fälle sich darauf zu berufen - "Der Franke hat aber geschrieben, es ist keine Waffe mehr!". Es hilft Dir nichts.

Also informiere Dich an der zuständigen Stelle - und ein kleiner Rat - mache es schriftlich, dann hast Du die Antwort vom BKA schwarz auf weiß - nur das zählt.

Viele Grüße

Walter



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#20
27. Juni 2010, um 22:50:42 Uhr

Also bei mir gibt es leider viele bombentrichter und alte flack stationen in Wäldern. Zum glück habe ich bisher nur hülsen gefunden. Engel. Aber ,wenn ich mal so eine granate munition etc. finden sollte würde ich sie in jedem fall irgendwie der  Polizei oder dem KMRD melden. Wie sieht das aus wenn du das Zeuch im Wald gefunden hast? Weil Wald = Naturschutzgebiet und Naturschutzgebiet =  Suchen Verboten. Wenn die Polizei dann ankommt oder der KMRD, dann  ist doch bestimmt die sonde weg oder es gibt mindestens gewaltigen ärger......ODER?Huch

mfg

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#21
28. Juni 2010, um 06:03:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hottes92
Also bei mir gibt es leider viele bombentrichter und alte flack stationen in Wäldern. Zum glück habe ich bisher nur hülsen gefunden. Engel. Aber ,wenn ich mal so eine granate munition etc. finden sollte würde ich sie in jedem fall irgendwie der  Polizei oder dem KMRD melden. Wie sieht das aus wenn du das Zeuch im Wald gefunden hast? Weil Wald = Naturschutzgebiet und Naturschutzgebiet =  Suchen Verboten. Wenn die Polizei dann ankommt oder der KMRD, dann  ist doch bestimmt die sonde weg oder es gibt mindestens gewaltigen ärger......ODER?Huch

mfg

Moin,

richtig erkannt. An Deiner Frage ersehe ich, dass Du nicht im Besitz einer entsprechenden Nachforschungsgenehmigung bist und ohne diese hast Du auch in dem Wald nichts zu suchen, jedenfalls nicht mit einem Detektor, es sei denn Du suchst in Bayern und mit Erlaubnis des Waldeigentümers. Ob der Wald ein Naturschutzgebiet (NSG) ist, siehst Du bei einem Blick in Deine topo-Karte. Innerhalb eines NSG ist die Suche ohnehin verboten.

Viele Grüße

Walter

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#22
28. Juni 2010, um 07:26:08 Uhr

Hallo,

1) "Wald" ist nicht = "Naturschutzgebiet".
Wer im Wald geladene Munition oder Waffen(teile) findet, sollte prinzipiell immer Polizei oder KMRD benachrichtigen.
Das gilt auch für Naturschutzgebiete. Vielleicht kann man sich was einfallen lassen um die Sonde aus der Geschichte herauszuhalten.
Geladene Munition oder gar Granaten oder Bomben einfach liegen zu lassen ohne Meldung finde ich aber unverantwortlich.
Man stelle sich mal vor wenig später geht ne Phosphorbombe hoch, oder spielende Kinder finden intakte Munition und hämmern auf der rum...
Wer Angst hat ein Bussgeld aufgebrummt zu bekommen wegen "Naturschutzgebiet", der soll eben ne anonyme Meldung beim KMRD veranlassen.

2) (gültiges) Waffengesetz:

"1.4.6
dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."

Das gilt für einen K98 ebenso, wie für ein Maschinengewehr. Sofern sämtliche relevanten Teile (Lauf mit Patronenlager, Verschluss und Griffstück mit Abzugseinheit nicht mehr funktionsfähig gemacht werden können, ist man weitestgehend aus dem Schneider.
Gott gebe jedem den Sachverstand das beurteilen zu können...

Jedenfalls wird selten so heiß gegessen, wie gekocht wird. Die Kirche im Dorf lassen- siehe: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Unbrauchbares-MG-bringt-Technik-Fan-vor-Gericht-960597392



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