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 Anfrage BDA Österreich was sondeln angeht und hier hab ich die Antwort

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Avatar  Anfrage BDA Österreich was sondeln angeht und hier hab ich die Antwort  (Gelesen 3760 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
09. Juni 2015, um 19:54:47 Uhr

Betreff:   Verwendung von Metallsuchgeräten
                 
 
 
                                                                                                             Wien, am 09.06.2015 
 
 
Sehr geehrter Herr ..............
zu Ihrer Anfrage vom 04.06.2015 teilen wir mit, dass jede Nachforschung durch Veränderung der Erdoberfläche bzw. des Grundes unter Wasser (Grabung) und sonstige Nachforschungen an Ort und Stelle zum Zwecke der Entdeckung und Untersuchung beweglicher und unbeweglicher Denkmale unter der Erd- bzw. Wasseroberfläche nur mit Bewilligung des Bundesdenkmalamtes vorgenommen werden dürfen.
 
Diese Bewilligung kann gemäß der gesetzlichen Vorgabe nur an Personen mit abgeschlossenem einschlägigem Studium, also an akademisch ausgebildete ArchäologInnen, erteilt werden.
 
Wird ohne Genehmigung des Bundesdenkmalamtes ein Metallsuchgerät auf einem unter Denkmalschutz stehenden Grundstück verwendet, liegt grundsätzlich eine unerlaubte und strafbare Handlung vor, die vom Bundesdenkmalamt verfolgt wird.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass derartige Bodeneingriffe nur mit Zustimmung des/r Grundeigentümers/in zulässig sind. Aktuelle Eigentumsverhältnisse können über das Grundbuch der Republik abgefragt werden (gebührenpflichtig).
Interessierte Laien haben allerdings die Möglichkeit, an wissenschaftlich geleiteten (und vom Bundesdenkmalamt genehmigten) Grabungen oder Prospektionen als MitarbeiterInnen teilzunehmen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
HR Univ.-Doz. Dr. Bernhard Hebert
Leiter der Abteilung für Archäologie

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#1
10. Juni 2015, um 05:26:26 Uhr

Moin,

danke für das Einstellen der Antwort - aber was hast Du als Antwort erwartet? In A ist es doch klar im Gesetz bestimmt, dass nur Personen mit Universitätsstudium eine Genehmigung erhalten. In D steht dagegen nur, dass eine Genehmigung erforderlich ist.

Wurde denn einmal die Verfassungsmäßigkeit dieses § überprüft?

Ich möchte mich jetzt nicht in die Verfassung von A einlesen, aber ist in A nur Personen mit Studium eine Forschung in der Verfassung garantiert? IN D darf jeder forschen.

.... aber immerhin hat man in A keine Angst vor Befundezerstörung. Bevor der Fund eventuell "verschwindet" darf der Finder ihn ausgraben.

 (2) Besteht Gefahr, dass bewegliche Fundgegenstände abhanden kommen könnten, sind diese vom
Finder trotz der Bestimmung des Abs. 1 in möglichst sicheren Gewahrsam zu nehmen oder etwa einer in §8 Abs.1 genannten Institution-zur Aufbewahrung zu übergeben. Ansonsten sind das Bundesdenkmalamt oder seine Beauftragten berechtigt, die Funde zu bergen sowie die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandeneroder vermuteter Bodendenkmale zu treffen

Viele Grüße

Walter

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#2
10. Juni 2015, um 08:36:05 Uhr

ist doch logisch, dass das garben an bodendenkmälern, oder ein gezieltes suchen nach solchen, für den laien verboten ist.
auf normalem boden darf man in österreich, sofern vom grundstücksbesitzer die erlaubnis erteilt, sehr wohl mit der sonde suchen.
findet man was historisch wertvolles, muss man es melden.
im vergleich zu deutschland finde ich es sehr entspannt bei uns. schaut mal in die österreichischen foren, was da für funde gepostet werden......

lg rob

Offline
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#3
10. Juni 2015, um 09:28:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von robgone
ist doch logisch, dass das garben an bodendenkmälern, oder ein gezieltes suchen nach solchen, für den laien verboten ist.
auf normalem boden darf man in österreich, sofern vom grundstücksbesitzer die erlaubnis erteilt, sehr wohl mit der sonde suchen.
findet man was historisch wertvolles, muss man es melden.
im vergleich zu deutschland finde ich es sehr entspannt bei uns. schaut mal in die österreichischen foren, was da für funde gepostet werden......

lg rob


Na so ganz stimmt das aber nicht.

Zumindst gibt es kaum offizielle Fundmeldungen und auch nur im geringen Umfang Meldungen über Museen, die dann nicht als Meldungen von Sondengängern weitergeleitet werden. Warum, event. doch Angst? (Offizielle Angaben durch Nachfrage von einem Archäologie Professor an das Österreichische Landesamt (BDA). Habe ich auf einer entsprechenen Tagung dieses Jahr erfahren).

Aber es gibt ja eine neue Umsetztung von europäischem Recht in Österreich. Damit verbunden einen Archäologischen Verein mit Sondengängern und Archäologen was sich sehr vielversprechend anhört und liest

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Super

« Letzte Änderung: 10. Juni 2015, um 09:36:46 Uhr von (versteckt) »

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