Für so genannte "andere Waren" (darunter fallen alle Waren, die nicht in der ausschließlichen Auflistung im oben genannten Link "
Quelle: Der Deutsche Zoll
" aufgeführt sind; z. B. Textilien, Elektronik), deren Freimenge bis zu einem Warenwert von 430,- Euro beschränkt ist, zahlen Sie folgende Einfuhrabgaben:
- Bei einem Gesamtwarenwert von unter 700,- Euro pro Person zahlen sie so genannte Pauschalabgaben, die mit 13,5 % des Warenwertes berechnet werden.
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