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 >  Technik > Ausrüstung (Moderator: Raymond) > Thema:

 Grabemesser für Spielplätze, etc.

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Avatar  Grabemesser für Spielplätze, etc.  (Gelesen 1950 mal) 0
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Offline
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#15
19. Juni 2015, um 16:47:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von d.kuebitz
... Denn ich denk mal schon, dass man damit auch einen übel verletzen kann.
Übel verletzen kannst damit bestimmt einen, das kannst aber mit einem Spargelstecher auch.
Wenn du das Messer bis zu deinem Suchort im Rucksack hast und dort erst auspackst, kann nichts passieren.
Angler brauchen doch auch keinen Waffenschein für ihre Messer, oder ?
Hier im Forum ist auch irgendwo der genaue Gesetzestext .

Gruß Michael

Offline
(versteckt)
#16
19. Juni 2015, um 16:51:39 Uhr

Du fängst aber große Fische;D

Offline
(versteckt)
#17
19. Juni 2015, um 16:58:06 Uhr

Es geht ja um die Klingenlänge, aber das weißt du sicher.Zwinkernd
Messer die zur Ausübung des Berufs oder eines Hobbys dienen, zählen nicht dazu.
Den Text haben wir hier irgendwo im Forum, das Thema gabs nämlich schon.

Gruß Michael

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