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 Bergbaulexikon

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(versteckt)Themen Schreiber
#210
08. Januar 2009, um 06:38:34 Uhr

Nachtrag Das Patronenverfahren


dient zum Absichern des Kohlenstoßes gegen Abböschen.

Die 2-Kammer-Patronen werden in das Bohrloch eingeführt. Anschließend wird ein Vierkant-Hartholznagel mittels Kohlendrehbohrmaschine ins Bohrloch gedreht. Dabei werden die 2-Kammer-Patronen zerstört und die Komponenten vermischt. Das Harzgemisch verklebt bei der erhärtung den Holznagel im Bohloch und sichert so den Kohlenstoß gegen Abböschen.

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(versteckt)Themen Schreiber
#211
08. Januar 2009, um 06:39:11 Uhr

Nachtrag Das Verpreßverfahren


dient zur Verfestigung von Gestein und Kohle.

Die beiden Komponenten werden von der Pumpstation aus Behältern angesaugt und über getrennte Druckleitungen zum Bohrloch geschickt. Im Beschickungsrohr erfolgt die Mischung der beiden Komponenten.

Als Druckleitungen werden HD-Schläuche verwendet.

Bohrlochverschlüsse müssen auch nach Beendigung des Verpreßvorganges ihre Halte- und Dichtfunktion beibehalten.

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(versteckt)Themen Schreiber
#212
08. Januar 2009, um 06:40:12 Uhr

Nachtrag Das Einfüllverfahren


dient in mächtigen Streben mit hohen Abbaufortschritten zur Stabilisierung des Kohlestoßes.

Dabei werden die Bohrlöcher leicht einfallend erstelt.

Das Zweikomponentengemisch wird drucklos mit Hilfe eines Beschickungsrohres in das Bohrloch eingebracht. Während des Pumpvorgangs wird das Beschickungsrohr herausgezogen und so das Bohrloch mit Kunstharz gefüllt. Anschließend werden Hartholzstäbe bzw. glasfaserverstärkte Kunststoffstäbe in der erforderlichen Länge in das Bohrloch eingeschoben und das Bohrloch mit einem Holzpflock verschlossen, damt das aufschäumende Harzgemisch nicht austreten kann.

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(versteckt)Themen Schreiber
#213
08. Januar 2009, um 07:43:15 Uhr

Nachtrag


Stein- und Kohlenfall


Als Stein- und Kohlenfall bezeichnet man das Hereinbrechen von Teilen des anstehenden Gebirgskörpers (Kohle und/oder Nebengestein aus der Firste, den Stößen oder der Ortsbrust) in den Grubenbau.


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(versteckt)Themen Schreiber
#214
08. Januar 2009, um 07:44:10 Uhr

Nachtrag Bereißen



Maßnahme zur Verhinderung der Gefahr von Stein- und Kohlenfall, das Bereißen von Firste, Stößen und Ortsbrust. Alle beim Prüfen des Gebirges als lose erkannten Gesteins- und Kohlepartien sind aus dem Gebirgsverband herauszulösen. Diese Arbeit sollte im Regelfall vom Ortsältesten oder einem erfahrenen Hauer ausgeführt werden.


« Letzte Änderung: 03. Mai 2009, um 05:46:12 Uhr von (versteckt) »

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#215
07. Oktober 2009, um 06:32:38 Uhr

Nachtrag Maße und Gewichte aus dem Bergbau

Längenmaße:

1 preußische Meile = 7,532484 km
1 rheinischer Fuß = 1 preußischer Fuß = 12 Zoll = 0,31385 m
1 Zoll = 0,02615 m
1 Rute (Ruthe) = 12 Fuß = 3,7662 m
1 Lachter = 80 Zoll = 2,0924 m


- Fortsetzung folgt -

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(versteckt)Themen Schreiber
#216
07. Oktober 2009, um 06:34:21 Uhr

Flächenmaße:

1 Quadratlachter = 4,378138 m²
1 Quadratfuß = 0,0985 m²


Raummaße:

1 Kubikfuß = 0,0309 m³ = 30,9 Liter


- Fortsetzung folgt -

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(versteckt)Themen Schreiber
#217
08. Oktober 2009, um 06:34:01 Uhr

Gewichtsmaße für Kohle:

Mengen wurden früher in Raummaßen wie Faß, Gang, Malter, preußische Tonne, Ringel oder Scheffel gemessen. Aufgrund der spezifischen Eigenart der Kohle kann nicht immer ganz genau in heutige Gewichtsmaße umgerechnet werden.

1 Raumtonne = 1 preußische Tonne = 4 Scheffel = 0,222 t = ca. 220 kg
1 Malter 1766 = 4 Ringel
1 Ringel:
märkisch = 1,4286 Scheffel = 0,35712 preußische Tonnen
Grafschaft Mark 1786 = 75,63 kg
Grafschaft Mark 1793 = 80,00 kg
preußischer Normalringel 1802 = 79,00 kg

- Fortsetzung folgt -


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(versteckt)Themen Schreiber
#218
08. Oktober 2009, um 06:36:14 Uhr

Ab dem 1.1.1818 wurde der Ringel durch den Scheffel ersetzt. Ab 1827 wurden 4 Scheffel durch 1 preußische Tonne ersetzt. Dabei betrug

1 Scheffel = 0,25 preußische Tonnen = 50 Liter = 54,96 kg

In Preußen galten dann ab 1855 als offizielle Gewichtsmaße:

1 preußische Tonne = 4 Scheffel = 200 kg
1 Scheffel = 1 Neuscheffel = 50 kg

1896 wurde der Centner als Gewichtsmaß eingeführt:

1 Centner = 1 Neuscheffel = 50 kg

Seit 1881 gilt als offizielles Gewichtsmaß nunmehr die Tonne:
1 t = 1.000 kg

- Fortsetzung folgt -


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(versteckt)Themen Schreiber
#219
09. Oktober 2009, um 06:22:42 Uhr

Berechtsamsmaße:

Längenfelder:

1 Fundgrube = 42 Lachter = 87,881 m
1 Maaß (Maß) = 28 Lachter = 58,587 m

Längenfeldgrößen nach der Kleve-Märkischen Bergordnung:

1 Fundgrube + max. 20 Maaßen = max. 602 Lachter = max. 1.260 m


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(versteckt)Themen Schreiber
#220
09. Oktober 2009, um 06:23:42 Uhr

Hierzu kam die Vierung von üblicherweise 7 Lachtern, je zur Hälfte in das Hangende und Liegende des Fundflözes.
Dies wurde als Kleine Vierung bezeichnet.

Seit dem 1.7.1821 war die Große Vierung mit einer Ausdehnung der Vierung auf max. 500 Lachter erlaubt, wobei die Verleihung im Einfallen des Flözes bis in die ewige Teufe bzw. dem Muldentiefsten der Lagerstätte erfolgte.

Mit Einführung des Längenfeld-Bereinigungsgesetzes vom 16.6.1954 wurden nachfolgend alle bis dahin noch bestehenden Längenfelder gelöscht.


- Fortsetzung folgt -

(versteckt)
#221
09. Oktober 2009, um 07:14:42 Uhr

 Belehren :)Zwischendurch :

Großen Respekt vor Deiner Arbeit Applaus Smiley

liebe Grüße Winken Smiley

Pituli

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(versteckt)Themen Schreiber
#222
10. Oktober 2009, um 07:10:01 Uhr

Geviertfelder:

1 Fundgrube = 28 x 28 Lachter = 784 Lachter² = 3.432,4600 m²
1 Maaß (Maß) = 14 x 14 Lachter = 196 Lachter² = 858,1154 m²


Die Größe der Geviertfelder variierte im Laufe der Zeit und hatte folgende Abmessungen:

nach dem Gesetzt vom 1.7.1821:
1 Fundgrube + max. 1.200 Maaßen = max. 235.984 Lachter² = max. 1.033.138 m²

nach dem Allgemeinen Berggesetz vom 24.6.1865:
1 Maximalfeld = 500.000 Lachter² = 2.189.000 m²

nach der Novelle des Bergesetzes vom 18.6.1907:
1 Maximalfeld = 2.200.000 m²

Geviertfelder haben grundsätzlich senkrechte Ebenen und werden bis in die Ewige Teufe verliehen. Seit dem 13.8.1980 erfolgt diese Verleihung nach dem Bundesberggesetz.


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