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 >  Fundforen > Dachboden & Flohmarkt Funde (Moderator: Gratian) > Thema:

 Dachbodenfund Pistole

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Avatar  Dachbodenfund Pistole  (Gelesen 3888 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Juni 2010, um 08:18:24 Uhr

Hallo habe sie auf ein Dachboden gefunden , kann mir jemand was dazu sagen was es für
eine ist und von wann [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ] [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ] [ Anhang: Sie können keine Anhänge ansehen ]


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Bild 623.jpg
Bild 624.jpg
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#1
17. Juni 2010, um 08:41:58 Uhr

für mich eine Spielzeug Pistole Zwinkernd

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#2
17. Juni 2010, um 08:45:00 Uhr

Könnte eine Knallkorkenpistole sein - zeig doch mal den Lauf von vorne Zwinkernd

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#3
17. Juni 2010, um 08:49:36 Uhr

Stimmt genau - eine Knallkorkenpistole

Viele Grüße

Walter

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#4
17. Juni 2010, um 08:54:54 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter Franke
Stimmt genau - eine Knallkorkenpistole

Viele Grüße

Walter

sind diese Knallkorkenpistolen eigentlich frei zu tragen oder fallen die auch unters Waffengesetz ?

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#5
17. Juni 2010, um 09:02:40 Uhr

 

Unterabschnitt 2:
Vom Gesetz mit Ausnahme des § 42a ausgenommeneWaffen

1. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt1 Nr. 1.1, ausgenommen Blasrohre),
die zum Spiel bestimmt sind, wenn aus ihnen nur Geschosse verschossen werden können, denen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 0,5 Joule (J) erteilt wird, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so geändert werden, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,5 Joule (J) steigt.

2. Schusswaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt1 Nr. 1.1),
bei denen feste Körper durch Muskelkraft ohne Möglichkeit der Speicherung der so eingebrachten Antriebsenergie durch eine Sperrvorrichtung angetrieben werden (z. B. Blasrohre).

3. Gegenstände,
die zum Spiel bestimmt sind, wenn mit ihnen nur Zündblättchen, -bänder, -ringe (Amorces) oder Knallkorken abgeschossen werden können, es sei denn, sie können mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen in eine Schusswaffe oder einen anderen einer Schusswaffe gleichstehenden Gegenstand umgearbeitet werden.

 

(Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung)


« Letzte Änderung: 17. Juni 2010, um 09:04:30 Uhr von (versteckt) »

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#6
17. Juni 2010, um 09:07:47 Uhr

also frei zu tragen oder wie kann ich das verstehen

da ja für Platz/Gas Waffen der kleine Waffenschein für das tragen erforderlich ist

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#7
17. Juni 2010, um 09:09:31 Uhr

ich denke, das man dafür auch den kleinen Waffenschein braucht.


 Winken

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#8
17. Juni 2010, um 09:10:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Feldbegeher
also frei zu tragen oder wie kann ich das verstehen

So hatte ich das auch verstanden.

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#9
18. Juni 2010, um 07:26:18 Uhr

Wie lächerlich ist denn das. Demnächst muss ich für mein Küchenmesser auch noch nen Waffenschein beantragen...

Ich weiß, Gesetz ist Gesetz...

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#10
12. August 2010, um 16:02:45 Uhr

Hallo
Ist alte Knallkorken pistole gab es viel in Polen zukaufen.
aber die Korken dafür bekommst du  nicht mehr, nicht mal die pistole gibt es.
Wurde anscheinend bei der wende wo Osiland kaput ging nicht mehr verkauft.
Da Wesisachen besser sind lach. Grinsend
gruß luchs Winken

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#11
12. August 2010, um 17:02:23 Uhr

gibts doch noch Schockiert

ich habe noch 2 Knallkorkenpistolen mit Knallkorken abzugeben  Zwinkernd


GF Feldbegeher

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#12
12. August 2010, um 18:42:07 Uhr

Ja verlangst dafür?

gruß  [winken]luchs

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#13
12. August 2010, um 19:39:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von luchs
Ja verlangst dafür?

gruß  [winken]luchs

Anfrage per PN  Zwinkernd

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