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 DSu macht Bauchland

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#15
05. Oktober 2016, um 16:10:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Und diese Pressemitteilung dürften erheblich mehr Personen lesen, natürlich mit Hinweis auf den Raubgräberflyer, wie die Meldungen der Union.


Da muß ich dir uneingeschränkt recht geben.

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#16
05. Oktober 2016, um 16:14:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Günter, wer was wann zahlen muß, ist doch auch in einem Regelwerk festgeschrieben. Wenn jemand klagt, es zu einem Verfahren kommt entstehen Kosten. Zieht der Kläger die Klage zurück ist er für die bis dahin entstandenen Koste ursächlich verantwortlich und hat diese zu tragen.
Wie auch immer, ich kann nicht sehen, dass der Kläger oder die Sondler in BW jetzt irgenwas gewonnen hätten und so bleibt das für ihn halt ein Verlustgeschäft... oder zumindest eine teure Ehrenmitgliedschaft! Zwinkernd

Du schreibst hier von verschiedenen Auslegungen. Tja, ich fürchte, dass die Auslegung, welche das Regierungspräsidium BW hier wiedergibt, die ist, welche auch die Sondler betrifft. Denn dort steht: "Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden." Mal schaun, ob man dann seinen Hals mit einem "aber die Union hat gesagt..." aus der Schlinge ziehen kann!

Gruß,
Günter

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#17
05. Oktober 2016, um 16:22:25 Uhr

Genau, das steht auch im Flyer und ist der Knackpunkt an der ganzen Geschichte

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#18
05. Oktober 2016, um 16:22:43 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Wenn sich sogar das Gericht äußert und die Auslegung der Deesuh kritisiert, kann sie nicht so wirklich richtig sein...Ein Gericht ist nämlich UNABHÄNGIG.

"Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Urheber der Falschmeldung selbst folgende Gegendarstellung übermittelt: "Als Verantwortlicher … werden Sie darauf hingewiesen, dass der Artikel den Inhalt der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt. Schon der Titel, wonach der Kläger einen Erfolg erzielt habe, ist irreführend... Die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 27 des Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg) vorliegt, war nicht Gegenstand des Verfahrens." "

Q: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Glaubst du dies wirklich?

Den Begriff Gegendarstellung verwendet das LDA und zitiert dann: "werden Sie darauf hingewiesen".

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#19
05. Oktober 2016, um 16:25:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jacza
Und ihr glaubt wirklich den Mist, den das Landesamt da schreibt? Nikolaus

Vergleicht nochmal die Aussagen des Richters: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://- Inhalt entfernt --online.de/20-08-2016-pressemitteilung-- Inhalt entfernt --erzielt-hervorragenden-erfolg-vor-gericht


...
"Der zuständige Richter machte von Anfang an klar, dass das Suchen mit dem Metalldetektor grundsätzlich erlaubt ist. Er sieht nichts Verbotenes an der Suche. Zum Erstaunen des Klägers stellte das Verwaltungsgericht sogar fest, dass für dieses Hobby keine Einsichtnahme notwendig ist. Hierbei könne man nicht die entsprechenden Ordnungswidrigkeit begehen, so der Richter. So können laut Verwaltungsgericht Stuttgart Kulturdenkmäler durch das Hobby (also durch das Suchen und Graben) nicht in ihrem Erscheinungsbild oder ihrer Substanz verändert werden. Aufgrund marginaler Bodeneingriffe oder dem Aufheben einer Münze sei keine Veränderung oder gar Zerstörung der Substanz gegeben. Es wurde grundsätzlich betont: Der Vorsatz entfällt bei diesen Ordnungswidrigkeiten, wenn der Sondler nicht weiß, dass es sich um ein Kulturdenkmal handelt. Die Fahrlässigkeit entfällt, wenn bei verständiger Betrachtung ein Kulturdenkmal nicht erkannt werden konnte. (- Inhalt entfernt -: Beispielsweise müsste ein Schild aufgestellt sein, auf dem auf ein Kulturdenkmal hingewiesen wurde. Dann erst hätte erkannt werden können, dass massive Bodeneingriffe (z.B. durch einen Bagger) das Erscheinungsbild verändern können.) Insofern schützt auch dieses Erfordernis den Sondler vor der Begehung dieser Ordnungswidrigkeit. Wenn kein Kulturdenkmal erkannt werden konnte, begeht der Sondler keine Ordnungswidrigkeit.

Grabungsschutzgebiete gebe es lediglich eine einstellige Anzahl im Regierungsbezirk Stuttgart, sodass dies vernachlässigt werden könne.

Zum wichtigsten Punkt aller Sondler, dem immer wieder durch die Denkmalämter unterstellten Vorwurf des Entdeckens von bzw. der Suche nach Kulturdenkmälern, entgegnete das Verwaltungsgericht: Wer nicht nach Kulturdenkmälern suche, der begehe schon keinen Vorsatz. Ein Verstoß setzt einzig und allein das Ziel der Suche nach Kulturdenkmälern voraus. Auch eine Fahrlässigkeit kann der Sondler nicht begehen, außer er würde seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Zu diesen Sorgfaltspflichten zählt jedoch nicht die Einsicht- und Kenntnisnahme von denkmalschutzrechtlich geschützten Gebieten. Auch wegen dieser möglichen Ordnungswidrigkeit braucht der Sondler keine Einsicht in das Denkmalbuch und die Denkmalliste, so die Ansicht des Gerichts. Wortwörtlich das Verwaltungsgericht: „Die Gefahr, die der Kläger annimmt, bei seiner Suche gegen diese Ordnungswidrigkeit zu verstoßen, besteht nicht. Um diese Ordnungswidrigkeit zu vermeiden, ist eine Einsicht hierfür nicht erforderlich“. Der Richter nannte ein konkretes Beispiel, woran eine Fahrlässigkeit festgemacht werden kann: Wenn der Sondler bei seiner Suche nach z.B. DM- und Euromünzen eine römische Münze findet, so entsteht kein Vorsatz, da das Ziel seiner Suche nicht die Entdeckung von Kulturdenkmälern ist. Auch, wenn man eine römische Münze aufhebt und nicht daran denkt, dass es ein Kulturdenkmal sein könnte, greife die Fahrlässigkeit nicht. Problematisch könnte es erst in dem Moment werden, wenn der Sondler innerlich zu der Erkenntnis kommt: „Jetzt habe ich ein Kulturdenkmal entdeckt, nehme es mit und melde es nicht der Behörde.“ (- Inhalt entfernt -: Allerdings ist hier bereits fraglich, ob eine einzelne römische Münze, wie es sie millionenfach gibt, überhaupt ein Kulturdenkmal darstellen kann.) Eine Fahrlässigkeit des Entdeckens von Kulturdenkmälern komme allenfalls in Betracht, wenn sich bei verständiger Betrachtung (durch einen Dritten) trotzdem über die Sorgfaltspflicht hinweggesetzt wurde. (- Inhalt entfernt -: Wenn also ein Schild an der Suchstelle besagt, dass an dieser Stelle mit dem Auffinden von Kulturdenkmälern zu rechnen sei, und der Sondler dieses Schild an Ort und Stelle hätte sehen können, so ist bei verständiger Betrachtung (durch einen Dritten) davon auszugehen, dass der Sondler fahrlässig in Kauf nimmt, Kulturdenkmäler zu entdecken. Setzt sich also bei vollständiger Betrachtung ein Sondler über dieses Schild hinweg, so käme für ihn zwar kein Vorsatz, aber eventuell eine Fahrlässigkeit bei seiner Suche nach DM- und Euromünzen in Betracht)."

So wie ich es verstanden habe, ist die Suche mit Metallsonde nicht generell verboten, nur für die gezielte Nachsuche nach historischen Gegenständen (auf Bodendenkmälern) benötigt man dann halt eine Genehmigung.

Viele Grüße
Jacza





Öh das ist doch der Beitrag von der Deutschen Suppenkasper Union! VG Stuttgart hat doch geschrieben Zitat:
der von Ihnen genannten Verhandlung unrichtig bzw. verzerrt darstellt.

Also welcher Aussage soll man glauben? Dem VG Stuttgart oder dem Geschreibe von der Deeesuh.

Ich bin gespannt ob die Deeesuh eine Richtigstellung bringt!

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#20
05. Oktober 2016, um 16:51:33 Uhr

Es ist schon erstaunlich, wie lange sich das Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium als Vertretung des Landes Baden-Württemberg in dieser Sache mit einer Stellungnahme zurück gehalten haben.

Es ist halt schwer und tut weh, ungeliebte Tatsachen so stehen zu lassen. Insbesondere der Schlusssatz der Mitteilung: "Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden" zeigt, dass bei manchen  Behördenvertretern jetzt "der Arsch auf Grundeis" geht.

Grüße und gut Fund!

Hans

« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 16:56:24 Uhr von (versteckt) »

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#21
05. Oktober 2016, um 17:01:20 Uhr

Geschrieben von Zitat von Edgaralan
Es ist schon erstaunlich, wie lange sich das Landesdenkmalamt und Regierungspräsidium als Vertretung des Landes Baden-Württemberg in dieser Sache mit einer Stellungnahme zurück gehalten haben.

Es ist halt schwer, ungeliebte Tatsachen so stehen zu lassen. Insbesondere der Schlusssatz der Mitteilung: "Durch die Falschmeldung über eine angebliche Entscheidung des Verwaltungsgericht Stuttgarts ist eine Zunahme illegaler Sondengänger zu befürchten. Verdächtige Vorgänge sollten umgehend der Polizei gemeldet werden" zeigt, dass bei manchen Behördenvertretern jetzt "der Arsch auf Grundeis" geht.

Grüße und gut Fund!

Hans

Das zeugt auch davon, dass man im LDA völlig die Ausführungen des Richters ignoriert. Die Übermenschen, Kraft ihres Amtes, kommen durch und die Kalkköpfe werden alles auf die Beine stellen ihre beschnittene Fachideotenansicht durchzusetzen.

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#22
05. Oktober 2016, um 17:01:48 Uhr

Und das soll dann gut sein, wieder so ein Hinweis, der übrigens seit vielen Jahren schon auf dem Flyer steht, bei Verdacht die Polizei zu rufen  Unentschlossen

Das Ehrenmitglied hatte bis dato nicht den Mumm, mal dazu Stellung zu nehmen und seine Eindrücke von der Aussage des Richters zu schildern Down

Die Ausführungen des Richters haben doch überhaupt keine Rechtsgültig bzw.- Verbindlichkeit- warum wird darauf beharrt???



« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 17:06:23 Uhr von (versteckt) »

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#23
05. Oktober 2016, um 17:10:30 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Das zeugt auch davon, dass man im LDA völlig die Ausführungen des Richters ignoriert. Die Übermenschen, Kraft ihres Amtes, kommen durch und die Kalkköpfe werden alles auf die Beine stellen ihre beschnittene Fachideotenansicht durchzusetzen.

Edgaralan und Charlie, mir erschließt sich bei euren Ausführungen der kausale Zusammenhang nicht. Bin bestimmt auch nur ein Ideot.

LG
Elgonzo

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#24
05. Oktober 2016, um 17:11:21 Uhr

noch dazu wurden die Äußerungen des Richters durch die Union verbreitet ! was wurde dazu Gedichtet, was entspricht der Wirklichkeit?

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#25
05. Oktober 2016, um 17:33:53 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68










Die Ausführungen des Richters haben doch überhaupt keine Rechtsgültig bzw.- Verbindlichkeit- warum wird darauf beharrt???


Geschrieben von Zitat von Andi68

Die Ausführungen des Richters haben doch überhaupt keine Rechtsgültig bzw.- Verbindlichkeit- warum wird darauf beharrt???



Klar sind die Ausführungen des Richters nicht gleich zu setzen mit Urteilen der OVG, des BGH oder der VVG. Dennoch hat ein Jurist, Richter eine Rechtslage beurteilt. Diese Beurteilung ist/kann Argumentationsgrundlage in einem auszufechtenden Verfahren sein.

Diese Ausführungen können aber auch Argumentationsgrundlage für die Archäologen sein das geltende Recht zu ihren Gunsten ändern zu lassen.

Und dies ist es was mich auf die Palme bringt. Ottonormalbürger soll sich an geltendes Recht halten, Kräfte mit entsprechender Lobby biegen sich ihr Recht zurecht.

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#26
05. Oktober 2016, um 17:36:45 Uhr

hoffe, dass die DSU noch öfter auf die Schnauze fallen            Super



Gruß xp 68          Detektorforum

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#27
05. Oktober 2016, um 17:38:48 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
Diese Ausführungen können aber auch Argumentationsgrundlage für die Archäologen sein das geltende Recht zu ihren Gunsten ändern zu lassen. Und dies ist es was mich auf die Palme bringt.

Deesuh sei dank Zwinkernd

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#28
05. Oktober 2016, um 17:45:25 Uhr

Geschrieben von Zitat von Jäger1
Deesuh sei dank Zwinkernd

Oder, den Staußen sei Dank das man Schleswig Holsteinige Modelle einführen kann.

Immer schön den Kopf in den Sand stecken und abwarten.

Hinzugefügt 05. Oktober 2016, um 18:06:19 Uhr:

Geschrieben von Zitat von xp
hoffe, dass die - Inhalt entfernt - noch öfter auf die Schnauze fallen Super



Gruß xp 68 Detektorforum

Das die D.U umstrittene Wege geht und deshalb kritisiert wird verstehe ich.
Aber das man hier alles was die LDA abziehen, hin nimmt, passt nicht zu solch ein Forum.

Dieses Forum besteht aus Usern mit einem Detektor und die Tendenz geht dahin unser Hobby
in D zu verbieten und nur noch einigen ausgewählten zugänglich zu machen.

Irgend wann wird es bei dieser Entwicklung nur noch ein Forum für Auserwählte geben. Die Mitgliederzahl
wird dann überschaubar sein. siehe genehmigte Sondengänger in SH

Mal sehen wer dann in solch einem Forum noch Werbung schaltet?

Und wo finden die Sondengänger ihre Heimstadt welche nie und nimmer nach Kulturdenkmalen suchen?

Gruß Charlie

« Letzte Änderung: 05. Oktober 2016, um 18:06:19 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#29
05. Oktober 2016, um 18:11:28 Uhr

Geschrieben von Zitat von Charlie
....

Irgend wann wird es bei dieser Entwicklung nur noch ein Forum für Auserwählte geben. Die Mitgliederzahl
wird dann überschaubar sein. siehe genehmigte Sondengänger in SH

..

Immer schön polemisch bleiben und alles wird gut;D

Die Anzahl der Mitglieder der Detektorgruppe SH dürfte die der Mitglieder der D"S"union" sicher überschreiten.

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