| | Geschrieben von Zitat von edelweiss Wieder eingraben ist doch sicherlich auch illegal oder?
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Du darfst das Ding nicht besitzen, du darfst es nicht transportieren. Du müsstest korrekterweise Polizei oder KMRD zu dem Ding hinführen.
Da das aber für ein einzelnes nicht explosives und bereits abgefeuertes Geschoss ein bisschen viel Aufwand wäre, denke ich, dass in diesem Fall ein ganz tiefes Loch (unter Sondenerreichbarkeit) nicht die schlechteste aller Möglichkeiten wäre. Keinesfalls solte man sowas aber einfach oberflächlich liegenlassen!
Alles ohne Gewähr - das ist keine Rechtsberatung.
Viele Grüße,
Günter