Durchgestrichene oder anderweitig verfremdete Hakenkreuze dürfen gezeigt werden, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus „offenkundig und eindeutig“ ist. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dessen dritter Strafsenat hob damit das Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprach ihn rechtskräftig frei.
Mit dem Urteil folgte das Gericht übereinstimmenden Anträgen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten in der Verhandlung vor dem BGH vergangene Woche auf einen Freispruch plädiert.
Frankfurter Allgemeine
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Einlogenhttp://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/prozess-grotesk-vor-gericht-wegen-eines-anti-nazi-symbols-a-407112.html
und wiki
Am 29. September 2006 verurteilte das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenLandgericht Stuttgart
einen Versandhändler der Firma
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für den Versand von Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, nach Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen§ 86a
Abs. 1 Nr. 1 und 2, Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen§ 86
Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Es sei rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, die sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (etwa „Nazis raus!“). Denn es handle sich bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen§ 86a
StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand. Daher sei dessen objektive Erfüllung unabhängig von der subjektiven politischen Meinung des Verwenders. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannt werden.
Das Urteil stieß bei deutschen Strafrechtlern und Politikern vielfach auf Empörung und wurde auch im Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenBundestag
debattiert. Das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei zu fördern, nicht zu kriminalisieren. Auf eine parlamentarische Anfrage hin kündigte das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenBundesministerium der Justiz
eine Gesetzesänderung an, falls der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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EinlogenBundesgerichtshof
Urteile gegen Träger antinazistischer Symbole bestätigen würde.
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Am 15. März 2007 sprach der BGH den Versandhändler frei
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, weil eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt,“ dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht widerspreche und daher von Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Einlogen§ 86a
StGB nicht erfasst werde.
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