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 Bitte um Hilfe........ich breuchte mal Eure Meinung.....

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#15
03. Mai 2013, um 14:47:50 Uhr

Eben das Kreuz sieht doch keine Sau, so verschwommen ist das.
Eigentlich bräuchte man das Hakenkreuz nicht abdecken, sondern nur einen Strich durchmachen, andere dürfen das doch auch und da interessiert es niemanden.

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http://www.ebay.de/itm/Gegen-Nazis-Hakenkreuz-Anti-Patch-Aufnaher-Punk-neu-/380362123272?pt=Fanartikel_Textilien&hash=item588f596808


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#16
03. Mai 2013, um 14:55:32 Uhr

Theoretisch könnte man also jeden Punk nach § 86a StGB anzeigen, wegen des Zeigens von verfassungsfeindlichen Symbolen!?

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#17
03. Mai 2013, um 14:57:23 Uhr

durchgestrichene hakenkreuze gelt als nicht verfassungswidrig..hab ich mal gelesen, da sie klar die ANTI haltung darstellen...wie gesagt, hab ich mal gelesen...

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#18
03. Mai 2013, um 15:05:27 Uhr

Soll mirwegen jeder auf seine Jacke nähen, was er/sie will.... Hätte auch wenig Interesse, wie Knöllchen-Klaus, oder wie auch immer, rumzulaufen und Leute anzuzeigen.
Da das Abdecken hier im Forum gewünscht ist, sollten wir darüber nicht diskutieren und das einfach machen, bzw jemanden der es vergessen hat nett darauf hinweisen.
War ja bei dieser Münze auch so.

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#19
03. Mai 2013, um 15:10:35 Uhr

Geschrieben von Zitat von Nidhöggr
Da das Abdecken hier im Forum gewünscht ist, jemanden der es vergessen hat nett darauf hinweisen.
War ja bei dieser Münze auch so.

danke

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#20
03. Mai 2013, um 15:17:08 Uhr

was für eine Münze?


Ne ist ja auch richtig das wir das hier machen im Forum.

Ich finds nur bescheuert, durchgestrichene HK(usw) müssten dann genauso verboten werden.
Jetz fangen die bei Ebay-kleinanzeigen auch schon an HK-Münzen raus zuschmeißen? warum?
Die bringen niemanden mehr um
 Huch!
So gut jetz


Nee, tolle funde und vorallem der schöne Knopf (hinten drauf müsste BESONDERS HALTBAR stehen)oder?

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#21
03. Mai 2013, um 15:22:10 Uhr

Durchgestrichene oder anderweitig verfremdete Hakenkreuze dürfen gezeigt werden, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus „offenkundig und eindeutig“ ist. Das entschied am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dessen dritter Strafsenat hob damit das Urteil gegen den Leiter eines Versandhandels auf und sprach ihn rechtskräftig frei.
Mit dem Urteil folgte das Gericht übereinstimmenden Anträgen von Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Beide hatten in der Verhandlung vor dem BGH vergangene Woche auf einen Freispruch plädiert.

Frankfurter Allgemeine


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http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/prozess-grotesk-vor-gericht-wegen-eines-anti-nazi-symbols-a-407112.html


und wiki

Am 29. September 2006 verurteilte das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Landgericht Stuttgart
einen Versandhändler der Firma Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Nix-Gut Records
für den Versand von Waren, auf denen durchgestrichene oder von einer Faust zerschlagene Hakenkreuze zu sehen waren, nach Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 86a
Abs. 1 Nr. 1 und 2, Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 86
Abs. 1 Nr. 4 StGB zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Es sei rechtswidrig, Aufdrucke auf T-Shirts, Postern, Anhängern oder ähnlichem zu verwenden, die sich offensichtlich bewusst gegen die auf ihnen dargestellte Symbolik aussprechen – unabhängig davon, unter welchem Slogan sie verfasst und beworben wurden (etwa „Nazis raus!“). Denn es handle sich bei Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 86a
StGB unstreitig um einen abstrakten Gefährdungstatbestand. Daher sei dessen objektive Erfüllung unabhängig von der subjektiven politischen Meinung des Verwenders. Zudem solle die Symbolik der NS-Zeit gänzlich aus der Öffentlichkeit verbannt werden.
Das Urteil stieß bei deutschen Strafrechtlern und Politikern vielfach auf Empörung und wurde auch im Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bundestag
debattiert. Das bewusste Eintreten gegen Rechtsextremismus sei zu fördern, nicht zu kriminalisieren. Auf eine parlamentarische Anfrage hin kündigte das Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bundesministerium der Justiz
eine Gesetzesänderung an, falls der Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Bundesgerichtshof
Urteile gegen Träger antinazistischer Symbole bestätigen würde.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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[12]


Am 15. März 2007 sprach der BGH den Versandhändler freiSie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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[16]
, weil eine Hakenkreuzdarstellung, „deren Inhalt in offenkundiger und eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt,“ dem Schutzzweck der Vorschrift ersichtlich nicht widerspreche und daher von Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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§ 86a
StGB nicht erfasst werde.Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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« Letzte Änderung: 03. Mai 2013, um 15:32:28 Uhr von (versteckt) »

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#22
03. Mai 2013, um 15:22:29 Uhr

Tut mir leid! Habe das letzte, verschwommene Bild als Münze angesehen.... Bin seit nem Unfall linksseitig blind und habe noch so meine Schwierigkeiten mit filigranen Dingen....

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#23
03. Mai 2013, um 15:31:10 Uhr

ja die Prozesse hab ich mir auch schon mal angesehen, aber deswegen ist es immernoch Quatsch, weil die sich dann immer weiter gegenseitig Provozieren und das finde ich müsste abgestellt werden.Und nicht eine Seite immer bevorzugt werden, so wird das nie besser.


Achso dachte schon ich hab ein Bild übeflogen:)

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(versteckt)Themen Schreiber
#24
03. Mai 2013, um 23:18:56 Uhr

Hallo...............
 Lächelnd


Ja abdecken oder nicht.................
 Grinsend
wo kein Kläger da kein Richter..................

Ist doch alles voll damit.............

Ja und der Kelsch ist aus Zinn Zink oder sowas in der Richtung............


Schönen Abend..............Gruß Ralle...........

P.s. und ich verstehe Spaß............

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#25
04. Mai 2013, um 11:53:01 Uhr

Ja schöne Sachen und das einfach so gefunden, toll

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(versteckt)Themen Schreiber
#26
04. Mai 2013, um 19:32:58 Uhr

Ja einfach so beim Umgraben im Garten gefunden.......

Wir gehen jetzt aber demnächst noch mal mit dem neuen Detektor  [suchen]den Garten ab......

mal sehen ob noch was kommt........

Ich gebe dann bescheid.........

Gruß Ralle

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#27
05. Mai 2013, um 15:39:06 Uhr

trotz allem tolle Funde   Super

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