| | Geschrieben von Zitat von -warlock- Aber nicht vergessen. Erst Fundbüro danach eigener suche. Sonst ist das Unterschlagung.
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Sorry, aber ich muß drauf antworten und auch hier.
§ 246
Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig
zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Bitte Leute haut nicht immer solche Bolzen raus. Das ich mir den Ring
zueignen will davon kann nun wirklich keine Rede sein.