Sachen gibst
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Egge:
Hier im Ort gibt es eine 300m lange Ampelgeregelte schmale Straße, hinter einer Kurve ist rechts eine
schmale 3,5m breite Einbahnstraße die immer wieder in die falsche Richtung befahren wird, so auch Gestern
du biegst da ein und es kommt dir ein Auto entgegen, bei einem Gespräch mit einem Anwohner behauptete
der, dass der Landwirt in der Straße eine Genehmigung zum Fahren gegen die Einbahnstraße hätte.
Ich hab das als schlechten Scherz abgetan, aber heute Morgen, der Bürgermeister kam zufällig vorbei
da hab ich mal nachgefragt und tatsächlich, dem Landwirt wurde bezüglich der Fahrrichtung ein Sonderecht
eingeräumt, damit er nicht wie die anderen Anwohner den 400m weiten Umweg fahren muss.
aurelia:
Ist denn die Einbahnstrasse beidseitig so ausgeschildert? Also wenn vor mir das blaue Schild 220-20 , blau mit Pfeil erscheint, kann mir kein Fzg entgegenkommen. Ausser Polizei oder Feuerwehr evtl.
Diese Ausnahmegenehmigung moechte ich sehen! Und das kann der Buergermeister nicht anordnen. Und auch nicht wissen.aurelia
Egge:
Ist beschildert mit Verkehrszeichen 220 und 267
aurelia:
Dann mittig fahren und keinen Platz machen, dann den mal die Polizei rufen lassen. Das Folgende wuerde mich mal interessieren: darf ER das also Person? Seine zugelassenen Pkw? Seine Besucher?
buddelmike:
Gibt ein gutes Sprichwort dazu: Wer gut schmiert, der fährt gut [weise] LG Mike
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