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 Was muss man beachten, um in Baden-Württemberg suchen gehen zu können?

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Avatar  Was muss man beachten, um in Baden-Württemberg suchen gehen zu können?  (Gelesen 23721 mal) 0
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#30
24. Oktober 2017, um 13:22:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Du meinst bestimmt den Schutzbrief der Union- vergiss den Verein schnell wieder Grinsend

Den habe ich nach den Statement´s über den "Schutzbrief" gleich vergessen.

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#31
08. April 2018, um 15:50:46 Uhr

Danke für die Arbeit die du dir gemacht hast.
Bin durch Videos auf das sondeln gekommen und will damit beginnen. Wollte aber nicht illegal durch die Gegend sondeln.
War total verunsichert über die Rechtslage.
Nochmals Danke 
Frank

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#32
08. April 2018, um 15:59:24 Uhr

Schweigend Ja das in Baden Württemberg ist echt nicht so toll. Leider stellen sich hier die "Entscheider" voll gegen Sondler ein...

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#33
15. Juni 2018, um 09:33:22 Uhr

Hallo,

hier ein ganz interessanter Beitrag zum Thema :

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https://www.anwalt.de/rechtstipps/sondengaenger-mit-metalldetektor-in-deutschland_128430.html


Viele Grüße

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#34
15. Juni 2018, um 10:23:42 Uhr

Danke für die Info  Smiley

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#35
15. Juni 2018, um 11:55:34 Uhr

Danke für den interessanten Link!

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#36
15. Juni 2018, um 17:39:46 Uhr

Vielen Dank, Delong.
Gruß Shamash

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#37
19. Juni 2018, um 21:04:11 Uhr

Sehr interessant! Dankeschön!!!

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#38
08. Januar 2020, um 13:44:36 Uhr

Hallo Ernte,
auch nachdem inzwischen einige Jahre vergangen sind, hat mir Dein Beitrag wichtige Informationen vermittelt. Dafür auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön aus B-W.

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#39
15. Januar 2020, um 21:09:14 Uhr

Hey, hast du schon mal Probleme bekommen und musstest was aus dem Text verwenden?

Hinzugefügt 15. Januar 2020, um 21:51:13 Uhr:

Danke für den Beitrag...

Hinzugefügt 15. Januar 2020, um 21:51:50 Uhr:

Aber dass nach so vielen Jahren immernoch unklarheit herrscht ist wirklich traurig... da ist ja gar nichts passiert in den letzten Jahren...

« Letzte Änderung: 15. Januar 2020, um 21:51:50 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#40
17. März 2020, um 14:49:49 Uhr

Hi Sondler,

habe mir mal die Rechtliche Grundlagendurchgelesen. Habe mich dafür entschieden, sondeln zu gehen mit Erlaubnis des Grundstück Besitzers. Jetzt die große frage ich würde auch gerne beim Denkmalamt mich über KD1, KD2 und GSG informieren, mache ich mich damit gleich automatisch zum Potenziellen Grabräuber? Also bin ich dann gleich im Visier?
Ich will es wissen, das ich mit Erlaubnis des Bauern nicht doch mal auf einem KD sondel. Wenn ich mich informiert habe, habe ich ja auch den Nachweis das ich dies beachte.

Gruß Ben

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#41
17. März 2020, um 18:31:06 Uhr

Vielen herzlichen Dank für die ausführliche Beschreibung unseres Hobby`s!!!!

Hut ab, da steckt Herzblut dahinter!

Grüße von einem BW-Sondler!

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#42
26. September 2020, um 21:25:56 Uhr

Danke schön für diesen Beitrag.

Grüß Roland

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#43
27. September 2020, um 10:51:54 Uhr

Hi Leute!

Habe das eben nochmals durchgelesen und dann zum Thema noch ein wenig gegoogelt, wobei ich dieses interessante pdf zum Thema Bodendenkmäler in Ba-Wü gefunden habe ,denke das passt hier zum Thema mit rein:

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Gruß
Micha

Hinzugefügt 27. September 2020, um 11:00:55 Uhr:

Interessanter Link zum Thema Kultur- und Bodendenkmale in Ba-Wü:
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https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage/-/sbw/Schutz+von+Kulturdenkmalen-5000622-lebenslage-0


« Letzte Änderung: 27. September 2020, um 11:00:55 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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#44
29. Dezember 2020, um 09:47:40 Uhr

Das Amtsgericht Buchen hat die Rechtslage sehr gut zusammengefasst. Als rechtskundige Person komme ich zu dem selben Schluss.
Das Sonden ohnd NFG ist daher dort erlaubt, wo mit dem Auffinden von KD nicht ernsthaft zu rechnen ist. Bei Äckern, welche seit langem umgepflügt werden besteht eine solche Gefahr nicht, da selbst das Denkmalamt regelmäßig mitteilt, dass sie kein Interesse an dem Objekt selber hat, sondern nur an den Fundumständen. Bei jehrelang bewirtschafteten Äckern besteht ein solcher Zusammenhang in der Flugschicht nicht mehr, weswegen das Denkmalamt bei Ausgrabungen immer die obersten 40cm abnimmt und nicht durchsucht. Hierzu gibt es bezüglich der Anhörung im NRW Landtag zum dortigen DSchG sehr interessante Ausführungen.

Wenn ich auf einem Acker nun aber ein KD (zB Vicus oä) entdecke, muss ich die Suche einstellen.

Nicht maßgeblich ist der wirtschaftliche Wert des Fundes, da es nach dem DSchG nur auf den wissenschaftluchen Wert ankommt. Daher kann man die Definition eines KD nicht am Alter der Gegenstandes festmachen, sondern nur an den Umständen. Wenn als eine römische Münze absolut neue Erkenntisse liefert würde, besteht zB ein solcher wissenschaftlicher Wert. Oder wenn die Münze aufgrund des Prägejahres ganz neue Erkenntnisse liefern würde.
Finde ich hingegen römische Münzen, welche regional voll ins Bild passen, besteht keinerlei wissenschaftlicher Wert. Ausschlaggebend ist immer, ob ein Archäologe oder Historiker mit dem Fund etwas anfangen kann und einen wissenschaftlichen Wert aus ihm ziehen kann.

Insgesamt kann man folgende Faustformel aufstellen: Je gestörte der Boden, desto weniger ist mit einem KD zu rechnen. (Äcker idR 0%, Neu-Wald 0%). In alten Wäldern hingegen ist mit Vorsicht vorzugehen. Hier besteht beim Auffinden von KD wahrscheinlich ein Fundzusammenhang, der zu Problemen führen kann.

Abschließend kann ich Ernte voll zustimmen, wenn die Archis nur viel Angst machen wollen. Dahinter steckt idR nichts. Im Zwigespräch geben die jüngeren Archis sogar in BW zu, dass sie auf Hilfe durch ehrenamtliche angewiesen sind und dass sie wissen, dass die 0-8-15 Suche legal ist. Sie werden eigentlich nur dann ärgerlich, wenn man in der Nähe oder auf KD sucht.

Interessant was das Verfahren zum Fund von Sondelpower. Er wurde nur wegen der Fundunterschlagung belangt, nicht aber wegen dem Suchen an sich.

Viele Grüße


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