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 BD

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(versteckt)Themen Schreiber
#0
19. Mai 2016, um 13:25:23 Uhr

Weiß nicht ob hier schon mal die Frage aufkam wie nah man an ein BD Suchen darf, da wir letztens auf einmal in einem Graben standen.


LG nixfinder

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#1
19. Mai 2016, um 18:10:46 Uhr

Suchen kannst du auch auf dem BD, nur graben nicht!
Machen die Lesefundsucher ja auch.

Aber vor Herbst 2007 als es noch keinen Denkmalatlas Frums! gab, hat da doch auch niemand drauf geachtet. Meiner Ansicht nach sind die roten Flächen sowieso nicht verbindlich, da deren Koordinaten nicht auf den gesetzlichen Denkmallisten auftauchen. Nono

Früher war dass noch genau geregelt, mit Flurnummern auf einer Liste.
Da konnte auch noch nicht jeder selbsternannte Heimatpfleger nach Lust und Laune digitale rote Flecken verteilen. Down

Mfg PP Winken

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#2
19. Mai 2016, um 18:46:04 Uhr

Geschrieben von Zitat von Pinpointer
Suchen kannst du auch auf dem BD
Wie sicher bist Du dir da, was Bayern angeht?

Ich hab nämlich auch schon das Gegenteil gehört!

Viele Grüße,
Günter

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#3
19. Mai 2016, um 18:49:52 Uhr

Ich denke mal, dass man auf einem BD weder graben darf, noch etwas entfernen. Das gilt auch für Oberflächenfunde. Ist aber nur meine bescheidene Meinung. Rein theoretisch könnte man auch darauf die Sonde schwenken, nur nicht mehr als das.

Als Entfernung waren meistens 100-200m veranschlagt worden. Ob das auch so stimmt, kann ich nicht beurteilen.

Gruß
Fabian

« Letzte Änderung: 19. Mai 2016, um 18:50:11 Uhr von (versteckt) »

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#4
20. Mai 2016, um 19:59:00 Uhr

Im Leitfaden zur Benutzung von Metallsonden des Landesamtes für Denkmalschutz in Bayern steht folgendes geschrieben:

 
 
"da die Abgrenzung der Bodendenkmäler meist nicht sicher ist, gilt der Umgebungsbereich von einigen hundert Metern als Vermutungsfläche, in der Bodeneingriffe ebenfalls einer Erlaubnis bedürfen."

hier das PDF dazu:

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http://www.blfd.bayern.de/medien/einsatz_metallsonden.pdf



Ich verweise aber in dem Zusammenhang auch meinen Beitrag hier:
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http://www.detektorforum.de/smf/index.php/topic,100465.msg1047011.html#msg1047011

in dem ich mich generell kritisch zum Thema Bodendenkmäler in Deutschland äußere. Denn so wie es jetzt geregelt ist, ist es eigentlich nicht hinnehmbar.

« Letzte Änderung: 20. Mai 2016, um 20:31:19 Uhr von (versteckt) »

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#5
20. Mai 2016, um 20:43:26 Uhr

Geschrieben von Zitat von Kini
da die Abgrenzung der Bodendenkmäler meist nicht sicher ist, gilt der Umgebungsbereich von einigen hundert Metern als Vermutungsfläche, in der Bodeneingriffe ebenfalls einer Erlaubnis bedürfen."

Der Duden meint übrigens zu "einigen": "eine unbestimmte kleinere Menge; ein wenig, etwas; nicht allzu viel" - sehr, sehr schwammig also! Würde mich mal interessieren, wie ein Richter im Ernstfall dieses Wort auslegt!

Nach meinem Laiengefühl müsste eigentlich bei oder vor 500m Schluss mit "einigen hundert Metern" sein, denn ab da werden es eher "viele hundert Meter", wenn man davon ausgeht, dass man ab 10 x 100m von "tausend Metern" oder "1km" sprechen sollte.

Aber 500m wären schon mächtig. Da kenne ich Gegenden, in denen man überhaupt nicht mehr sondeln dürfte!

Viele Grüße,
Günter

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#6
20. Mai 2016, um 21:00:24 Uhr

Ich denke wir wissen alle warum der Text so schwammig gehalten wurde. Und die Meisten wissen auch wieviele Scherben notwendig sind um einen Acker rot einzufärben. Auf wieviel "Siedlungen" wurden Gebäudegrundmauern oder ähnliches gefunden? Die haben sich komplett in Luft aufgelöst.
Wie lief es damals ab? Dei Gebäude wurden bis auf die Grundmauern abgetragen und die Steine anderweitig verwendet. Das war aber der Armut geschuldet und mit einfachsten Mitteln gemacht. Technisch gar nicht in der Lage solche Strukturen komplett zu entfernen ist es doch schon komisch wo die Siedlungen hin verschwunden sind. Wars vielleicht gar kein Siedlungsplatz? Trotz der fünf Scherben und zehn Dachziegel? Der Heimatpfleger macht nur dann einen guten Job wenn er jährlich ein paar neue Bodendenkmäler ausweist, und wer will schon einen schlechten Job machen.

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#7
20. Mai 2016, um 21:50:42 Uhr

Hallo,

in den meisten Landesgesetzen steht glaube ich, dass man nicht mit technischen Hilfsmitteln nach BDs suchen darf, deshalb ist das Suchen mit dem Auge ok, aber nicht das Schwingen mit der Sonde.

Wie nah man herangehen darf hängt wohl davon ab, wie die BDs definiert sind. Die Flächen in Brandenburg z.B. sind fest definiert und haben einen Durchmesser zwischen etwa 100 und 1000 Metern (wobei größere Flächen eher Dorfzentren sind). Man kann leicht nachprüfen, dass die Flächen nicht nur das eigentliche BD umfassen (z.B. eine Klosterruine), sondern auch noch eine Pufferzone und Gebiete abseits, die mit der Kernzone in irgendeiner Beziehung standen. Wenn dort also wirklich bekannte Gemäuer oder Siedlungsstrukturen waren, sollte man schon einigen Abstand nehmen, bei unbekannten Sachen (Einzelfunde) müsste eine Entfernung von 50 bis 100 Metern eigentlich ausreichen.

Viele Grüße
Jacza

P.S. hier mal ein Beispiel um zu sehen, was eine BD-Fläche so alles abdecken kann


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kloster_chorin.jpg
kloster_chorin_bd.jpg
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#8
20. Mai 2016, um 22:06:01 Uhr

Diese Kennzeichnung von Bodendenkmälern ist in meinen Augen großer Quatsch. Es gibt in Deutschland praktisch keine Flächen, die nicht Besindlungsspuren aufweisen. Das beweisen Regionen mit intensiven Feldbegehungen aber auch lineare Bauprojekte (Straßen, Erdgastrassen etc.) Ich habe bei mir im Umkreis nicht einen einzigen Acker ohne archäologische Fundstellen. Nicht etwa, weil hier besonders viel los war, sondern, weil die Flächen seit vielen Jahrzehnten begangen und abgesucht wurden.

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#9
20. Mai 2016, um 22:10:43 Uhr



Mir kommt das sehr widersprüchlich vor, dass das Amt eine Fläche beispielsweise im Bayernatlas als BD kennzeichnet und im gleichen Atemzug eine zusätzliche
Schutzzone von mehreren hundert Metern um das gekennzeichnete BD beansprucht. Ja,was nun? Wenn das Amt von einer Fläche den Verdacht hat,dass es ein BD sein könnte, dann muss es auch als solches ausgewiesen werden. Wenn eine Fläche nicht als BD ausgewiesen ist, dann behandle ich sie auch so. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit?
Einen gewissen Abstand zu BD zu halten, ist klug, weil es genügend Anscheißer gibt, ( Zitat:  ......bei dem gibt`s eine Hausdurchsuchung) und solchen Denunziantenschweinen
gönne ich diesen Genuss einfach nicht.

G&GF


karuna Winken


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