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(versteckt)
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20. Juli 2025, um 18:31:31 Uhr
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Hmm... Der Verein ist wahrscheinlich nicht der Eigentümer der Grundstücke, durch die ein Gewässer fließt, sondern nur Nutzer / Gewässerpächter. Das gibt zwar Vereinsmitgliedern das Betretungsrecht des Ufers (nur) zum Angeln, aber mehr nicht. Die Erlaubnis des Vorstandes reicht da nicht. Du wirst wohl oder übel die Eigentümer ausfindig machen müssen, wenn du "sauber" sondeln willst.
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