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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Merkwürdiger Diebstahl !?

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Avatar  Merkwürdiger Diebstahl !?  (Gelesen 1460 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. Februar 2014, um 14:48:38 Uhr

Hat sich da ein amtlicher etwa die Taschen vollgestopft ?  Zwinkernd
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http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/polizei/kunstdiebstahl-oder-raubgraeber-in-mainz-raetsel-um-mittelalter-fund-mit-totenkoepfen-und-keramik-in-bingerbrueck_13850882.htm


Gruß Michael


« Letzte Änderung: 08. Februar 2014, um 14:54:58 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#1
08. Februar 2014, um 14:59:30 Uhr

Nach den Begrifflichkeiten in der Überschrift, in denen  mal wieder
das deutsche Strafrecht-Vokabular Raub gnadenlos mißbraucht wird.
Raubgräber
Raubkopierer
und andere Verbrecher....

muß man dem Schreiberling für die Bezeichnung  "illegaler Hobbybuddler"
schon fast dankbar sein.

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
08. Februar 2014, um 15:06:51 Uhr

Na wenn da Inventarnummer drauf kleben, geht es wahrscheinlich nicht um Hobbybuddler.
Die sollen mal lieber in den eigenen Reihen suchen

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#3
08. Februar 2014, um 15:09:39 Uhr

Vielleicht ein besonders gründlicher "Räuber", ne falsch. Dieb.

Wäre es Raub gewesen, hätten wir davon gelesen.

Interessant ist, daß im Museum wohl nichts fehlt. Oder die haben so viel, daß es eh nicht auffällt.

Oder die haben das falsche Museum gefragt ;-)

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#4
08. Februar 2014, um 23:33:44 Uhr

Dem Museum sind "keine Lücken im bestand bekannt". HAHAHAHHAHAHAHAHAHAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA
Da hat sicher an einem Tag ein Mitarbeiter alle tausende Kartons durchgeschaut ob ein Krüglein fehlt. WITZIG!

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#5
09. Februar 2014, um 00:19:47 Uhr

Dort gibt es noch einige Bilder von den Funden:

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http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/polizei/nach-fund-historischer-mainzer-ausgrabungsstuecke-in-bingen-polizei-und-staatsanwalt-ermitteln-anwesen-in-bingerbrueck-versiegelt_13854093.htm


Es scheint keine Metallsonde dabei benutzt worden zu sein. Zwinkernd , also war es wohl kein Sondler. Frech

Gruß
Micha

Habe es gerade noch gesehen: Der Archäologe Michael Müller-Karpe wirft die Sondler in den selben Topf:
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http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/das-ist-kein-kavaliersdelikt_13855709.htm


 Nono Nono Down

« Letzte Änderung: 09. Februar 2014, um 00:24:13 Uhr von (versteckt) »

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#6
09. Februar 2014, um 08:36:33 Uhr

Ja Wahnsinn... Aber der Kindersarg bei Southerby wahr doch schon längst das Thema...
Ich bin mir fast sicher das die den schon mal aufgedeckt hatten auch mit den Krügen und allem Gedöns, damals hieß es er dürfe es behalten oder ähnlich...

Gruß SpAß'13...

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Verwarnt
#7
09. Februar 2014, um 09:25:37 Uhr

Geschrieben von Zitat von mann
Habe es gerade noch gesehen: Der Archäologe Michael Müller-Karpe wirft die Sondler in den selben Topf:
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http://www.allgemeine-zeitung.de/politik/rheinland-pfalz/das-ist-kein-kavaliersdelikt_13855709.htm


 Nono Nono Down

Fühlst Du dich etwa angesprochen? Engel
Bei dem  Objekt ist´s nun mal nicht von der Hand zu weisen, dass alles schon mit Detektoren durchsucht wurde.
Man sollte evtl. auch zwischen dem normalen Ackersondler und einem, der bewusst solche Objekte absucht, unterscheiden. Belehren


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#8
09. Februar 2014, um 20:14:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Watzmann
Fühlst Du dich etwa angesprochen? Engel
Bei dem  Objekt ist´s nun mal nicht von der Hand zu weisen, dass alles schon mit Detektoren durchsucht wurde.
Man sollte evtl. auch zwischen dem normalen Ackersondler und einem, der bewusst solche Objekte absucht, unterscheiden. Belehren

Nein ich fühle mich nicht angesprochen.
Du und ich, und ich glaube jeder normale Ackersondler kennt den Unterschied zwischen einem harmlosen Sondler und  einem
kriminellen Raubgräber.
Aber Otto Normalbürger(nichtsondler) könnte doch assoziieren : Metalldetektor=Raubgräber oder Raubgräber=Metalldetektor.
Ich will sagen: ein Sondler ist kein Raubgräber.
Ein Raubgräber ist ein krimineller der sich ggf. eines Metalldetektors bedient.
Wir wissen daß. Aber weiß es auch jeder Leser des Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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#9
09. Februar 2014, um 20:29:40 Uhr

Geschrieben von Zitat von mann
Nein ich fühle mich nicht angesprochen.
Du und ich, und ich glaube jeder normale Ackersondler kennt den Unterschied zwischen einem harmlosen Sondler und  einem
kriminellen Raubgräber.
Aber Otto Normalbürger(nichtsondler) könnte doch assoziieren : Metalldetektor=Raubgräber oder Raubgräber=Metalldetektor.
Ich will sagen: ein Sondler ist kein Raubgräber.
Ein Raubgräber ist ein krimineller der sich ggf. eines Metalldetektors bedient.
Wir wissen daß. Aber weiß es auch jeder Leser des Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Wem tust Du eigentlich bei einer RAUB-Grabung Gewalt an? Den Erdboden oder wie? 

Das ist der gleiche Schei.. wie RAUB-kopieren.

Man kann einen Bank-Raub machen, mann kann einer Oma eine Handtasche rauben.

Aber ich halte es für nicht möglicht dem Erdboden etwas zu "rauben"

Antiquitätendiebstahl mag noch richtig sein. Oder Denkmalsentwendung.

Aber Raub!! mit den Detektor auf der Wiese? Da musst Du schon mit dem Detektor der Oma drohen und Ihr dann die Handtasche entreißen. Sonst wird das nix mit Raub.

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#10
12. Februar 2014, um 20:45:36 Uhr

Wie du schon richtig geschrieben hast ist es ja deiner Meinung nach Denkmalsentwendung...

Also wenn ich der Bank nun das geld einfach aus dem Tresor entwende ist das also auch kein Raub oder wie muss ich das verstehen...

Du kannst doch nicht Apfel mit Birnen verstricken...

Du könntest natürlich auch einfach Papas Autoschlüssel entwenden und solange du ihm nicht das Auto Klaust ist es auch noch seins...

Och man... Es kann einfach sein das das Land vergessen hat das es noch selber Besitz auf einem Acker vergessen hat bevor es diesen Verkauft hat und das beansprucht es dann wenn es jemand wieder findet... Solange du es nicht unterschlägst...

Ist doch ganz klar...

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#11
12. Februar 2014, um 21:06:13 Uhr

??   Irre Das heißt der Staat (Bundesland) kann es einfallen ups das haben wir übersehen gehört uns....und ab die Post???

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#12
12. Februar 2014, um 21:07:41 Uhr

Vereinfachte Begriffsdefinition...

Unterschlagung : z.B. etwas Überlassenes nicht zurück geben...
Diebstahl: z.B. etwas entwenden...
Raub : z.B. etwas "unter Gewaltandrohung" entwenden...

Demnach wäre ein Raubgräber, jemand, der dem "Erdboden" etwas "unter Gewaltandrohung" entwendet  Idee

D.h. im rechtlichen Sinne, kann es überhaupt keine Raubgräber geben  Narr

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#13
12. Februar 2014, um 21:13:50 Uhr

Ach so ja O.K.

Aber wen du ein Loch buddelst Zauberst du es dann...?
Weil wenn du Kraft anwendest gehst du da mit Gewalt bei... in dem Sinne wird die Auslegung wohl richtig sein habe mich da mal mit Spezielen Leuten drüber unterhalten und da ist kein Rütteln...

Wenn du Sichtfunde machst kannst du aber sicher sein das du keine Gewalt ausübst weil du kein Loch mit Anstrengung Gräbst...

Die Gewalt ist in der Beziehung nach dem Gesetz Bla Bla Text Numer 0 8 15...
halt so Ausgelegt kann man nichts machen...!

Gruß SpAß´13...

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(versteckt)Themen Schreiber
#14
12. Februar 2014, um 21:17:14 Uhr

Ein Raub hat nur was mit Gewalt Ausübung auf Personen zu tun.

« Letzte Änderung: 12. Februar 2014, um 21:19:37 Uhr von (versteckt) »

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