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 Sondeln in Schottland

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Avatar  Sondeln in Schottland  (Gelesen 4108 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. Juni 2013, um 15:11:36 Uhr

Kann mir jemand sagen, ob man in Schottland sondern darf? Wie sieht denn da die Gesetzgebung aus? Kann man den Detektor im Flieger mitnehmen?

Viele Grüße,

Matthäus

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(versteckt)
#1
24. Juni 2013, um 15:22:01 Uhr

Moin,

den Detektor kannst Du mitnehmen. In Schottland gibt es wohl keine NFG, Du kannst suchen, wenn Du die Erlaubnis des Grundstückseigentümers hast und Dich von archäologischen BD weghältst.

 Es dürfte aber sinnvoll sein, Dich mit dem örtlichen Detektorclub in Verbindung zu setzen, damit Du nicht in ihren Claims suchst.

In GB gibt es über 500 Detektorenclubs. Schottland hat ein Schatzregal, die Schatzfunde gehören der Krone.

Viele Grüße

Walter

« Letzte Änderung: 24. Juni 2013, um 15:22:29 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
24. Juni 2013, um 15:35:44 Uhr

Hallo Walter! 

Danke Dir für die Infos! Was die Clubs angeht, das wird schwierig, da ich nicht an einem festen Ort bin, sondern durchs Land reise. Ab wann gilt denn in Schottland ein Schatz? Bzw. was darf ich mitnehmen, was nicht?

Gruß,

Matthäus

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(versteckt)
#3
24. Juni 2013, um 15:56:05 Uhr

ich würde da oben lieber aufpassen.... die uk ist zwar das "sondelparadies" schlechthin, da die zusammarbeit mit sondengänger stark gefördert wird, was ich aber nicht empfehlen würde ist, einfach mal irgenwohin suchen zu  gehen... da kannst nämlich richtig probleme bekommen Zwinkernd

bin auch schon mal mim auto bis ganz rauf gefahren, bis nach john o groats.... dieses jahr gehts wieder in den norden..... mal schaun wie weit wir diesmal kommen .)

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(versteckt)
#4
24. Juni 2013, um 16:21:43 Uhr

Und mitnehmen könnte auch schwierig werden.
Kein Land sieht es gerne, dass Kulturgüter ausser Landes geschafft werden. Da gibt es sicherlich entsprechende Gesetze.

Gruß
Oetti1

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(versteckt)
#5
25. Juni 2013, um 09:04:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Matthäus
Hallo Walter!

Danke Dir für die Infos! Was die Clubs angeht, das wird schwierig, da ich nicht an einem festen Ort bin, sondern durchs Land reise. Ab wann gilt denn in Schottland ein Schatz? Bzw. was darf ich mitnehmen, was nicht?

Gruß,

Matthäus


Sorry, da muss ich passen. Informiere Dich doch bitte beim SG-Verband in GB. Bei einer Rundreise würde ich den Detektor zu Hause lassen, da das ganze doch mehr nach Spaßsuche als nach Forschung aussieht und die örtlichen Vereine es sicher nicht gerne sehen, dass ein Kraut ihnen die Funde wegsammelt.

In England und Wales sieht es so aus, dass zunächst die Denkmalschutzbehörde einen Fund als Schatz deklariert. Diese Entscheidung wird anschließend von einem Gericht überprüft. Erst wenn das Gericht den Fund zum Schatz erklärt tritt der Treasue Act in Kraft. Durch das Gerichtsurteil wird der Fund zum "Nationalen Erbe" erklärt oder eben nicht. Ist der Fund zum Nationalen Erbe erklärt worden, kann das Nationalmuseum in London den Fund ankaufen. Will es den Fund nicht, können regionale Museen den Fund ankauften. Wollen die den Fund auch nicht, fällt der Fund, trotz das er zum Nationalen Erbe erklärt worden ist unter die hadrian'sche Fundteilung und wird an den Entdecker und den Grundstückseigentümer zurückgegeben.

Da im Falle, dass ein Fund nicht nationales Erbe ist immer die hadrian'sche Fundteilung gilt, wird in GB soviel Wert darauf gelegt, dass nur mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers ein Grundstück zum Zwecke der Nachforschung betreten werden darf. Möglicherweise wird in GB die unerlaubte Nachforschung auch als versuchte Unterschlagung gewertet.

In Schottland gilt der Treasue Act nicht.

Setze DIch unbedingt mit dem SG-Verband in GB in Verbindung oder lasse den Detektor einfach zu Hause.

Auch in Deutschland kann die unerlaubte Entnahme von Fundstücken eine Unterschlagung gem. § 246 StGB sein.

Viele Grüße

Walter
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www.Hadrians-Erben.de


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(versteckt)Themen Schreiber
#6
25. Juni 2013, um 14:39:27 Uhr

Danke Dir, Walter!

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#7
11. Mai 2016, um 17:27:57 Uhr

Hallo zusammen,

da ich mich gerade in Schottland aufhalte und auch den Detektor dabei habe, bin ich ganz gut über die aktuelle rechtliche Lage informiert.
Vielleicht sind die Infos ja für den einen oder anderen interessant.

In Schottland darf mit der Erlaubnis des Grundstückseigentümers auf allen Flächen gesondelt werden, die nicht als "scheduled monuments" registriert sind. Hier kann man nachschauen, wo scheduled monuments sind: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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http://pastmap.org.uk/


Zuständige Stelle für Schatzfunde ist Treasure Trove, auf der Website sind alle Fragen beantwortet, was wie wann wo zu melden ist:
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http://www.treasuretrovescotland.co.uk/Information_for/detectorists.html


Ca. 55% der Foreshores (nur bei Ebbe sichtbarer Strandbereich) gehören zu den Crown Estates. Man kann sich online kostenlos eine Genehmigung dafür holen (wird umgehend erstellt). Auf Anfrage teilt die Stelle mit, welche Strände besondelt werden dürfen.
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http://www.thecrownestate.co.uk/rural-and-coastal/coastal/metal-detecting/


Sowohl Grundstückseigentümer als auch andere Sondler sind sehr territorial und verteidigen ihre Rechte – schließlich stehen dem Finder und dem Grundstückseigentümer je 50% des ex gratia payment zu, wenn ein Fund von Treasure Trove geclaimt wird.

Ohne eigene Permissions sollte man daher besser nicht suchen gehen – allerdings kann man sich auch als Gast gegen geringe Gebühr bei einer der zahlreichen Rallyes anmelden, die am Wochenende oder auch mittwochs stattfinden. Hier gibt es Infos und Termine: Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.detectingscotland.com/


Wer noch Fragen hat, immer gerne her damit!

LG
Elgonzo



« Letzte Änderung: 11. Mai 2016, um 17:35:37 Uhr von (versteckt) »

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#8
17. Mai 2016, um 05:32:04 Uhr

Moin Elgonzo,

vielen Dank für den Beitrag.

Du schreibst: Sowohl Grundstückseigentümer als auch andere Sondler sind sehr territorial und verteidigen ihre Rechte – schließlich stehen dem Finder und dem Grundstückseigentümer je 50% des ex gratia payment zu, wenn ein Fund von Treasure Trove geclaimt wird.

Gibt es dazu schriftliche Quellen? Ist ja ein gutes Argument gegen das SR.

Viele Grüße

Walter

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(versteckt)
#9
17. Mai 2016, um 07:29:17 Uhr

Geschrieben von Zitat von Walter
Moin Elgonzo,

vielen Dank für den Beitrag.

Du schreibst: Sowohl Grundstückseigentümer als auch andere Sondler sind sehr territorial und verteidigen ihre Rechte – schließlich stehen dem Finder und dem Grundstückseigentümer je 50% des ex gratia payment zu, wenn ein Fund von Treasure Trove geclaimt wird.

Gibt es dazu schriftliche Quellen? Ist ja ein gutes Argument gegen das SR.

Viele Grüße

Walter

Hallo Walter,

nein, das ist kein offizielles "Ding", aber in den englischsprachigen Foren wird oft darüber geschrieben und diskutiert.

• Fremde Sondler werden von den eigenen Permissions vertrieben.
• Sondler fahren herum und bieten Landbesitzern Geld, um bestehende Permissions an sie zu übertragen.
• Besitzer von geschichtsträchtigem Grund veranstalten Rallyes mit teilweise horrenden Startgeldern (300 Plätze a 45 Pfund)
• Es ist in England bereits ein Tourismusmodell, Sondlern aus den USA ein Komplettpaket mit Übernachtung und Ackerflächen zu verkaufen.

Aber am Samstag habe ich auch gehört, dass trotz des Modells auch in UK eine große Kluft zwischen Archäologie und Sondengängern klafft – angesichts dieser massiven Monetarisierung aus meiner Sicht auch ein wenig nachvollziehbar.

LG
Elgonzo

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#10
31. Juli 2019, um 13:03:32 Uhr

Hallo Elgonzo,

Die Karte (Foreshore and estuary map) mit den Lila eingezeichneten bereichen habe ich gefunden.

Weißt du wo man aktuell eine Genehmigung für die Foreshores bekommt bzw. Wen muss man wie kontaktieren um eine Genemigung zu erhalten?

Dein Link funktioniert leider nicht mehr.



Grüße
Hannes

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#11
31. Juli 2019, um 14:52:26 Uhr

Hi!

Als ich mich letztes Jahr vorbereitet hatte, stand auf der Seite, dass das Genehmigungssystem abgeschafft sei.
Man konnte ohne schriftliche Genehmigung am Strand suchen.

Ob das heute noch aktuell ist, weiß ich aber nicht...

LG und viel Spaß!

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