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 Gerichtsentscheid in Baden-Württemberg vom August 2016

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Avatar  Gerichtsentscheid in Baden-Württemberg vom August 2016  (Gelesen 2577 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
10. September 2016, um 10:49:50 Uhr

Moin an alle...

Ich wollte Euch fragen, was Ihr zu dem Gerichtsentscheid in Baden-Württemberg vom August 2016 haltet.

Konkret, findet Ihr es gut, dass in einem Bundesland das sondeln durch einen Gerichtsfall definiert wurde. Und somit, nach NICHT Bodendenkmälern suchend, ein Hobby wieder ins richtige Licht gerückt wird und wieder ohne Angst ausgelebt werden kann?

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An alle anderen aus den übrigen Bundesländern, würdet Ihr das nicht auch für Euer Bundesland wünschen? So zum Beispiel Niedersachsen, Schleswig-Holstein usw. ohne lange Prozedere,  Kurse und Nachforschungsgenehmigung nach NICHT Bodendenkmälern und auf NICHT geschützten Gebieten (Naturschutzgebiete und Grabungsschutzgebiete) dem Hobby Frönen zu können?

Oder findet Ihr es wünschenswert, wenn in ganz Deutschland nur mit einer Nachforschungsgenehmigung gesondelt werden darf?

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Eure Meinung würde mich freuen...


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(versteckt)
#1
10. September 2016, um 13:39:26 Uhr

Dieser Fall ist ein Einzellfall ! Es gibt auch kein Urteil, da der Kläger nach Richterlicher Belehrung die Klage zurückgezogen hat. Auch hat der Richter die Aussage " Ich suche nur Euro und DM Münzen " nicht als Schutzbehauptung gewertet sondern im zweifel für den Angeklagten !
Der Richter hat dem Denkmalamt aufgezeigt, dass die Auslegung wie sie vom Amt gemacht wird so nicht richtig ist!
BW wird hier wohl das Gesetz nachbessern, so wie es Schleswig schon gemacht hat.

Langfristig wird die Situation sich nicht verbessern sondern von der Ordnungswidrigkeit hin zur Straftat !

In Schleswig-Holstein ist die Benutzung von Mess u. Suchgeräte die auch in der Lage sind Bodendenkmale zu finden, ohne Genehmigung eine Straftat.
 Hier hat SH auf einer Klage von einem Militaria Sucher reagiert. Das Gesetz ist jetzt einfach zu verstehen, wie von Sondengängern gefordert!
   

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