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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Streit um Barbarenschatz von Neupotz

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Avatar  Streit um Barbarenschatz von Neupotz  (Gelesen 4249 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
30. Mai 2016, um 08:50:22 Uhr

Mal sehen was das noch gibt.
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http://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article154040283/Streit-um-Barbarenschatz-von-Neupotz.html


Gruß Michael

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#1
30. Mai 2016, um 09:31:56 Uhr

Nun ja anscheinend teilt der/die Besitzer den Schatz ja mit Forschung und Allgemeinheit. Wenn mir als Besitzer so ein Bescheid ins Haus flattern würdenab damit in den Safe oder zur Bank und mal bei Sothebys angerufen die finden sicher einen Sammler in Timbuktu der alles auf einmal kauft...

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#2
30. Mai 2016, um 09:36:43 Uhr

Nach 35 Jahren daherkommen, einfach typisch Behörde Nono Nono Nono
Da war wohl jemand sehr langweilig....

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#3
30. Mai 2016, um 10:27:00 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Nach 35 Jahren daherkommen, einfach typisch Behörde Nono Nono Nono
Da war wohl jemand sehr langweilig....

Hat sicher auch seinen Grund.
Die Eigentümer sind nun auch 35 Jahre älter, falls sie noch am Leben sind.
Gesetzt den Fall, sie versterben, aufgrund des jetzigen hohen Alters, besteht schon die Gefahr, dass 
es in die Erbmasse geht.
Sollte es per Testament der falsche bekommen, ist auch ein gesplitteter Verkauf denkbar.

Sind natürlich nur Mutmaßungen. Ein Versuch auf Unterschutzstellung für so einen bedeutenden
Fund, ist es doch allemal wert. 
Wird aber nichts daraus.Grinsend

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#4
30. Mai 2016, um 17:04:49 Uhr

Eigentlich brauchen die nur weniger Geld verschleudern, ein paar Taler in die Hand nehmen, den Schatz kaufen und gut ist. Schockiert 
Sollten die Eigentümer schon älteren Semesters sein, fließt ein Teil des Geldes über die Erbschaftssteuer zurück.

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#5
30. Mai 2016, um 18:20:28 Uhr

Hi

Ich finde es gut, dass so ein Schatz in der Gesamtheit erhalten bleiben soll.
Es wird nicht an den Eigentumsrechten gerüttelt und das ist gut so.

Ich habe schon mehrfach Berichte über den Fund gesehen und würde mal sagen, dass
es der Familie nicht an Geld mangelt.

Bei einem Verkauf ins Ausland würde eh das neue Kulturschutzgesetz greifen.

Gruß CR

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
30. Mai 2016, um 18:43:14 Uhr

Welches neue Kulturschutzgesetz, da ist doch noch nichts beschlossen worden, oder habe ich was verpasst.

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#7
30. Mai 2016, um 19:03:31 Uhr

Hi

Wird aber nicht lange auf sich warten lassen.
Und mit der jetzigen Formulierung, die überall rumgeistert fällt der eh darunter.

Gruß CR

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
30. Mai 2016, um 20:06:18 Uhr

Da glaube ich noch gar nicht dran, bisher ist es glaube ich eher so eine Wunschvorstellung von der Tante.
Mal abwarten wie das ausgeht.

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#9
30. Mai 2016, um 20:26:04 Uhr

Nach dem neuem Kulturgüterschutzgesetz fallen diese, wohl nach und nach aus dem Altarm des Rheins beim Kiesbackern geborgenen Gegenstände, mit Sicherheit unter dieses Gesetz. Wird dann als Ensemble zum " Deutschen Kulturgut" erklärt und kann dann somit nur noch als geschlosssenes Ensemble in der Bundesrepublik Deutschland verkauft werden und darf nicht ins Ausland gelangen. Zur Zeit befinden sich ja diese Teile als Leihgabe im Museum. Bei einem Abziehen dieser Gegenstände aus dem Museum wird dann sicherlich dieses Kulturgüterschutzgesetz greifen. Mal ein Beispiel aus Bayern.
 Der Besitzer " Lodenfrey" in München war ein ganz großer Käfersammler und hatte dazu eine eigene Zeitschrift rausgegeben. Er hatte jedes Jahr Exkursionen nach Südamerike und Afrika und weitere Kontinente unternommen, um diese Käfer zu sammlen. Daneben hatte er 2 Personen ständig mit der Erhaltung seiner Sammlung angestellt, da es sich ja um Organisches Material handelte und das ständig duch Milben gefährdet war. Die Bayrische Staatssammlung war an seine Sammlung interessiert. Sie hätten diese Sammlung auch bekommen, aber Herr Lodenfrey stellte Bedingungen an eine Übergabe, unter anderem auch, daß die selbe Betreuung stattfinden müsse. Das wurde abgelehnt. Inzwischen hat sich auch das Museum in Basel für diese Sammlung beworben und würde auch die Bedingungen erfüllen. Soffort wurde seine Sammlung zum Deutschen Kulturgut erklärt und durfte nicht mehr ins Ausland transferriert werden. Man könnte ja meine, da es sich um Käfer aus dem Ausland im größeren Stil handelt, daß das ja kein deutsches Kulturgut wäre. Hier greift noch ein Gesetzt aus dem 3.Reich, daß alle Kultugüter auf Deutschem Boden zum Deutschen Kuturgut erklärt. Als Herr Lodenfrey starb hat seine Frau die ganze Sammlung geerbt. Sie selber hat dann diese ganze Sammlung tetamentarisch dem Museum in Basel vermacht. Nach ihrem Tod kam es dann zu einem Prozess., wo folgendes Urteil erging. Besitzer und Eigentümer ist das Museum Basel aber es darf diese Sammlung nicht in die Schweiz ausführen. Das letzte Wort lag dann beim Außenminister ( Herr Kinkel ), der dann so wie ich informiert bin, diese Sammlung frei gab.
Derfla  Winken

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#10
30. Mai 2016, um 20:27:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Carolus
Und mit der jetzigen Formulierung, die überall rumgeistert fällt der eh darunter.

Darum würde ich, wenn  mir der Schatz gehören würde, damit genau das gleiche machen, was viele (Ex)Leihgeber von Fossilien auch schon gemacht haben (*). Dem Museum wieder wegnehmen und ins Ausland schaffen, solange das noch möglich ist. Mit dem Gedanken "sorry, aber wir haben diesen 'Krieg' nicht begonnen!"

Viele Grüße,
Günter

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http://www.welt.de/regionales/bayern/article149733961/Gesetz-vertreibt-urzeitlichen-Schnabelfisch-aus-Museum.html


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#11
30. Mai 2016, um 20:39:47 Uhr

Drusus, ich gehe davon aus, daß dieses Ensemble auch nach dem heutigen Gesetz schon unter "Nationales Kulturgut" gestellt werden kann. Siehe hierzu mein vorhergehendens Posting. Das würde heißen, dieses Kulturgut müßte heute abgeholt werden und dann sofort ins Ausland gebracht werden bevor es in die Liste des Nationalen Kulturgut eingetragen werden kann. Da besteht aber sicherlich ein Leihvertrag der einzuhalten ist.
Derfla  Winken

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#12
30. Mai 2016, um 20:47:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von Derfla
Drusus, ich gehe davon aus, daß dieses Ensemble auch nach dem heutigen Gesetz schon unter "Nationales Kulturgut" gestellt werden kann. Siehe hierzu mein vorhergehendens Posting.
Ja, da haben wir uns beim Schreiben überschnitten.

Wundert mich, dass diese "Nationales Kulturgut" Bestimmung nicht schon bei zuvor genannten Solnhofener Fossilien angewandt wurde!

Viele Grüße,
Günter

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#13
30. Mai 2016, um 20:52:01 Uhr

Hi Günter,

nicht das du mich falsch verstehst.
Ich befürwortete den Schutz des Kulturgutes aller Nationen.
Ich habe aber auch die Petition zum Erhalt des privaten Sammelns unterschrieben,
da ich die Formulierung des Gesetzentwurfes für nicht gut halte.
Und gegen eine "Enteignung" der Sammler aufgrund dieser Gesetzesformulierung bin.

Da gehört noch viel Arbeit und Änderung rein.

Gruß CR

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#14
30. Mai 2016, um 21:03:57 Uhr

Carolus Rex, da kann ich Dir nur zustimmen. Hoffen wir mal, daß diese Parlament nicht zum " Jasagerparlament" wird wie wir es schon einmal in einem Deutschen Staat hatten und diese Abgeordneten Vernunft walten lassen.
Derfla  Winken

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