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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Was für Streitigkeiten doch entstehen können

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Avatar  Was für Streitigkeiten doch entstehen können  (Gelesen 4992 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. Juni 2016, um 09:14:34 Uhr

Kein Wunder, dass die Gesetze verändert wurden. Welch Schelm  Narr der Böses dabei denkt.

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http://www.focus.de/finanzen/recht/archaeologischer-fund-in-hessen-goldener-pferdekopf-verursacht-millionenstreit_id_5640268.html


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#1
17. Juni 2016, um 11:13:29 Uhr

Aber ganz ehrlich,  ich würde mich auch nicht mit 48.000 abspeisen lassen, wenn er bis zu 3.6 Mio wert sein könnte Zwinkernd
Mfg Jäger

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#2
17. Juni 2016, um 11:48:41 Uhr

Da gibt es nur ein Bild von, aber keinen Text zu?
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http://www.wetter.de/cms/millionenstreit-um-roemischen-pferdekopf-kommt-vor-gericht-2948751.html
   (hier ein Txt dazu)

Also in meinem Link ist von 1,8 Mio die Rede aber das Gutachten des Landes mit 120 000 € ist dann ja wohl vom Pförtner gemacht worden oder wie??  Schockiert  Die Archäologen brauchen sich doch nicht zu wundern, wenn denen keiner traut!

Das ist wie bei der Himmelsscheibe....da geht es auch nicht darum, sie den Leuten zu zeigen, sondern damit Geld zu scheffeln! Die ist im Nebraer Museum (Arche Nebra) gar nicht zu sehen aber eine Eintrittskarte kostet schlappe 9,50 €! Und der Bäcker im Ort, der zum 10. Jahrestag des Fundes kleine Kuchen in Form der Scheibe zum Kauf anbot, wurde ein Klage wegen Urheberrechtsverletzung angedroht und die Kuchen mussten vernichtet werden....

Sowas nannte man im MA "scheinheilig"  Grinsend

Diese Aussage finde ich aber auch komisch: "Der Pferdekopf wurde 2009 in Lahnau ausgegraben, der Fund galt als Sensation. Die damalige Rechtslage sah vor, dass ein solcher Fund zur Hälfte dem Grundstücksbesitzer und zur Hälfte dem Land gehört.

 Nono


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#3
17. Juni 2016, um 11:52:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Der Pferdekopf wurde 2009 in Lahnau ausgegraben, der Fund galt als Sensation. Die damalige Rechtslage sah vor, dass ein solcher Fund zur Hälfte dem Grundstücksbesitzer und zur Hälfte dem Land gehört. 

Warum? Damals gab es dort noch kein Schatzregal,  deshalb die Formulierung.. 
Oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Ok, war falsch verstanden Lächelnd normalerweise müsste es zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Grundstücksbesitzer gehören... Sorry

« Letzte Änderung: 17. Juni 2016, um 11:55:55 Uhr von (versteckt) »

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#4
17. Juni 2016, um 12:13:06 Uhr

Den Fund jetzt mit der Himmelsscheibe zu vergleichen finde ich genauso hirnverbrand wie der aufgerufene Preis von 1,8 oder 3,6 Millionen. Hätte ich den "Schrottkopf" gefunden hätte ich die 48000 eingestrichen.
Ich habe in italienischen Museen schon komplette römische Statuen gesehen, was sollen die denn wert sein ?

Gruß Michael

« Letzte Änderung: 17. Juni 2016, um 12:33:07 Uhr von (versteckt) »

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#5
17. Juni 2016, um 12:17:49 Uhr

Kann mich da nur Anschließen  Idiot

 

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#6
17. Juni 2016, um 14:42:10 Uhr

Das ist schon ein Wahnsinns Fund finde ich...aber woraus sich dieser enorme Wert ergibt ist mir dennoch rätselhaft Grübeln aber wenn der wirklich soviel Wert ist und die Gesetze zum Zeitpunkt des Fundes die Hälfte dem Grundstückbesitzer und die Hälfte dem Land zugestehen dann würde ich auch klagen. Aus Prinzip. Warum? Weise Freiheit ist ein Gut das durch Gebrauch wächst und durch Nichtgebrauch dahinschwindet. Hat mal irgendein schlauer Mann gesagt und hatte völlig recht.

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#7
17. Juni 2016, um 16:27:59 Uhr

OK...mit "hirnverbrand" kann ich leben...   Narr

Nein, im Ernst...ich wollte den Kopf natürlich keineswegs mit der Himmelsscheibe vergleichen sondern auf den Umstand, dass hier Preise einfach unverschämt gedrückt werden, um dann aus dem "günstigen Kauf" , maximalen Profit zu erzielen. Und mit der HS wird ordentlich Geld gescheffelt!
Ich kann damit leben, wenn nun jemand sagt, dass das eben in einer Marktwirtschaft legitim ist...dann aber eben auch, dass der Markt die Preise diktiert. Und wenn ich sehe, dass Bilder, die keine 100 Jahre alt sind, Preise von mehreren Millionen erzielen....
Das liegt eindeutig daran, dass zu viel Geld bei zu wenigen Leuten liegt...aber so ist es eben.  Nullahnung

Hier sollte einfach der Staat ein Gesetz machen, dass sich solche "Tiefgebote" sinnlos werden, dann ist das "Gschmäckle" weg! Abfindung (Entschädigung ) + x% von allen Einnahmen/später erfolgten Wertsteigerungen. (nur eine Idee) Aber daran ist ja nicht wirklich jemand interessiert....sonst bräuchten wir das Schatzregal gar nicht^^
Fakt ist, dass die Wertangaben für Funde, die in Staatsbesitz gehen sollen, stets erst einmal sehr tief angesiedelt sind.

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#8
17. Juni 2016, um 16:39:48 Uhr

Dich würde ich doch nie " hirnverbrand" titulieren, Steini. Schockiert
Ich meine den Archäologen der das im ersten Link vom Indianer gemacht hat.

Gruß Michael

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#9
17. Juni 2016, um 19:00:44 Uhr

Bleib gaaanz entspannt, Micha. Ich habe das nicht so aufgefasst und selbst wenn.....das würde bei mir unter "Meinungsfreiheit" fallen.  Grinsend Ich war mal Bauleiter, da ist man "Kummer" gewöhnt  Grinsend

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#10
17. Juni 2016, um 19:24:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Davidus
aber woraus sich dieser enorme Wert ergibt ist mir dennoch rätselhaft
Der ist auch meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar. Nicht mal dem Kopf des wohl auf dem Pferd gerittenen Augustus würde ich 3 Millionen zugestehen. Vielleicht der gesamten Statue.

Nein, 48.000 Euro als Entschädigung für die Abgabe dieses Bruchstücks empfinde ich nicht als unangemessen.

Viele Grüße,
Günter

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#11
17. Juni 2016, um 20:22:23 Uhr

Dagegen gehe ein Gutachten, das ein Wissenschaftler für das zuständige Regierungspräsidium Gießen angefertigt habe, von einem Wert von 120.000 Euro aus. Die Behörde habe dann nach dem Abzug von Aufwendungen des Landes die Entschädigung von 48.000 Euro festgesetzt.

Mir lag eigentlich mehr im Bauch, dass die Wertgutachten schon arg auseinander liegen. Kann mir sehr gut vorstellen, dass das Teil einem Sammler durchaus das Doppelte oder Dreifache wert ist. Und nur über diese Schiene lässt sich ein tatsächlicher Wert beziffern. Aber selbst wenn die 120 000 stimmen....welche "Aufwendungen" haben die gehabt, dass es dann nur noch 48 000 sind?
Ich bin da schon gespannt, was da so für Zahlen beim Prozess auf den Tisch kommen.
Der Staat kann sich von mir aus ein Vorkaufsrecht in seine Gesetzbücher schreiben aber nicht zum Bruchteil des Wertes! Das hat mich gestört....




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#12
17. Juni 2016, um 20:34:51 Uhr

Geschrieben von Zitat von SteiniPlatte
Aber selbst wenn die 120 000 stimmen....welche "Aufwendungen" haben die gehabt, dass es dann nur noch 48 000 sind?
Du musst ja von der Hälfte des Wertes ausgehen - also betrug der Aufwand 24.000 Euro, was mir aber dennoch äußerst happig für eine Restauration vorkommt!

Viele Grüße,
Günter

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#13
18. Juni 2016, um 11:32:02 Uhr

mit Verlaub - Focus erscheint mir als Quelle nur sehr bunt, nicht sehr tiefgehend.
Gießener Allgemeine vom 17.6. bzw. Wetzlarer Neue Zeitung vom 16.6. informieren da sehr hintergründig. Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
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Www.mittelhessen.de

Letztendlich hat der damalige Landesarchäologe Schallmauer die Zahl von 3 Millionen in das Spiel gebracht. Sprüche waren schon immer gern sein Ding...



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#14
18. Juni 2016, um 14:00:45 Uhr

In dieser Sache empfehle ich einen Schlichter- Heiner Geißler Zwinkernd

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