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 Adressbekanntgabe durch die Gemeinde

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Avatar  Adressbekanntgabe durch die Gemeinde  (Gelesen 1315 mal) 0
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Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#0
24. September 2016, um 21:13:16 Uhr

Hallo Freunde,

meine Heimatgemeinde rückt unverzüglich eine mir unbekannte Adresse des Eigentümers eines Grundstücks ( im Wald oder auch Acker) raus, wenn ich sie wegen eines Funds ( zu Händeln nach § 984 BGB ) darum bitte.
Es gibt aber andere Gemeinden, die da Zicken machen. Und damit verhindern sie, dass ich mich zum Thema Fundunterschlagung entlasten kann.
Weiss evtl. jemand, wo darüber eine Rechtsquelle zu finden ist ? Wann ist die Gemeinde zur Adressherausgabe verpflichtet ? Mein Interesse dürfte doch berechtigt sein, oder ?

Viele Grüße und Danke
Feinder-man Winken

Offline
(versteckt)
#1
24. September 2016, um 21:19:50 Uhr

Na herzlichen Glückwunsch,  wo bleibt den da der Datenschutz
der Gemeinde, die einfach mir nichts dir nichts solche Daten weiter
gibt! Das halte ich für mehr als fragwürdig! 


Michel Winken

Offline
(versteckt)
#2
24. September 2016, um 21:20:49 Uhr

Wenn sie dir die Herausgabe verweigern, solltest du dir das schriftlich geben lassen, vielleicht geben sie dann nach.
Zur Not kannst die Hadrianische Teilung auch mit mir machen. Zwinkernd

LG Michael

Offline
(versteckt)
#3
24. September 2016, um 21:32:11 Uhr



Adressdaten werden in BY herausgegeben, wenn der Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" zur Herausgabe hat. Bei einer Fundsache glaube ich nicht,
dass dies der Fall ist. Ich denke, dass die den Grundeigentümer kontaktieren, damit er sich mit dir in Verbindung setzen kann, wenn er will. Aber das ist eine
persönliche Einschätzung - wie die genaue Gesetzeslage ist, weiß ich auch nicht. Pragmatisch sind die von deiner Heimatgemeinde.Was soll denn das
Datenschutzgewäsch, wenn du jemandem zutragen willst, was ihm zusteht....


G&GF


karuna  Winken

Offline
(versteckt)
#4
24. September 2016, um 21:35:22 Uhr

Och Karuna, weil ich selbst tag täglich damit zu tun habe.
Zeigt doch auch die Reaktionen der Gemeinden die "zicken".


Michel Winken

Offline
(versteckt)
#5
25. September 2016, um 06:38:12 Uhr


Wenn ich den Namen und Adresse eines Grundstückseigentümers beim Katasteramt erfrage, mit einer
Begründung  zb. ,,Kaufinteresse ,, wird der Name des Eigentümers ohne Problem mitgeteilt .

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#6
25. September 2016, um 09:57:36 Uhr

Super Leute,

Karuna triffts auf den Punkt
und die Tipps von Michael und Egge ( schriftlich geben lassen bzw. Anfrage Katasteramt ) .... =  perfekt !

Beste Grüße und Danke nochmal !
Feinder-man  Winken


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