Adressdaten werden in BY herausgegeben, wenn der Antragsteller ein "berechtigtes Interesse" zur Herausgabe hat. Bei einer Fundsache glaube ich nicht,
dass dies der Fall ist. Ich denke, dass die den Grundeigentümer kontaktieren, damit er sich mit dir in Verbindung setzen kann, wenn er will. Aber das ist eine
persönliche Einschätzung - wie die genaue Gesetzeslage ist, weiß ich auch nicht. Pragmatisch sind die von deiner Heimatgemeinde.Was soll denn das
Datenschutzgewäsch, wenn du jemandem zutragen willst, was ihm zusteht....
G&GF
karuna