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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Vergleich im Streit um römischen Pferdekopf vorgeschlagen

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Avatar  Vergleich im Streit um römischen Pferdekopf vorgeschlagen  (Gelesen 4063 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
02. Dezember 2016, um 16:59:38 Uhr

Da bin ich mal gespannt......

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http://www.arcor.de/content/aktuell/regional_news/hessen/5427654,1,Arch%C3%A4ologie--Landgericht-verhandelt-Streit-%C3%BCber-antiken-Pferdekopf,content.html


Gruß Tigersteff

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#1
02. Dezember 2016, um 21:39:28 Uhr

So schnell schon am ersten VErhandlungstag??
MAn darf weiter gespannt sein...

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#2
02. Dezember 2016, um 22:06:08 Uhr

Die gehen bestimmt nicht auf den Vergleich ein, wäre ja das 10 Fache.

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#3
03. Dezember 2016, um 08:59:39 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Die gehen bestimmt nicht auf den Vergleich ein, wäre ja das 10 Fache.
Das denke ich auch , soll so auch Recht sein wenn jemand zu seinem Anspruch steht. Finde ich Klasse Belehren

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#4
03. Dezember 2016, um 10:04:02 Uhr

In Montabaur bekommt ein Mann mit 4 Frauen und 23 Kindern über 30.000 Euro Sozialhilfe im Monat !!!!! Macht über 360 000 Euro im Jahr. Kotzen Kotzen Kotzen
 Was zählt da, ein Pferdekopf. Reiter Reiter Reiter

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#5
03. Dezember 2016, um 10:26:17 Uhr

Und sicher wohnen die 28 Personen per üppigen Wohngeld auf einem Schloß und ein Trabant war ein Auto und ein Kuhfladen ist ne Sachertorte.... Grinsend

Zurück zum Thema.....wenn die "Bronze" wirklich so viel wert ist, dann wird es dem Eigentümer doch ein Leichtes sein, ein oder zwei interessierte Käufer zu benennen, die diesen für diese Summe kaufen würden. Entscheidend kann ja nicht sein, was das Land als Wertangabe angibt....die sind befangen!
Und wenn es für die 1,8 Mio fundierte Wertgutachten gibt, dann finde ich auch den Vergleichsbetrag des Richters gelinde gesagt eine Frechheit! Wir sind doch keine Monarchie, wo sich der "Tribun" nehmen kann, was er will!

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#6
03. Dezember 2016, um 10:29:08 Uhr

Ich denke mal das Land Hessen wird nicht darauf eingehen.

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#7
03. Dezember 2016, um 11:08:02 Uhr

meine Meinung...für das Denkmalamt geht es hier um 2 dinge; Prinzip und Geld! Wenn man sich die Besucherzahlen und Summen zusammenrechnet, die schon seit dem Streit verloren gegangen sind, zusammen rechnet ,dann kann man sich vorstellen wie es  das Denkmalamt abfuckt! Grinsend Alleine die Himmelscheibe hatte ca 1 Millionen Besucher ,bei einen Eintrittspreis von 9,50 Erwachsene !!!!

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#8
03. Dezember 2016, um 11:10:02 Uhr

Geschrieben von Zitat von dummmel
Ich denke mal das Land Hessen wird nicht darauf eingehen.
Dann soll es so sein wie Steiniplatte schon erwähnte, hoffentlich findet sich ein Potenzieller Käufer

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#9
03. Dezember 2016, um 11:42:26 Uhr

Für mich ist der Wert des ollen Schrottkopfs völlig überzogen. Der soll die 48000€ nehmen und gut ist.
Das kaputte Ding mit der Himmelsscheibe zu vergleichen finde ich richtig schräg.
Was soll denn dann die einzig erhaltene römische Reiterstatue des Marc Aurel kosten, oder das Pferd wo sie den Kaiser "entfernt" haben ?


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#10
03. Dezember 2016, um 15:28:58 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Was soll denn dann die einzig erhaltene römische Reiterstatue des Marc Aurel kosten, oder das Pferd wo sie den Kaiser "entfernt" haben ?

Was soll Sie schon kosten ... na eine Zahl mit ganz, ganz vielen Nullen dran.

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#11
03. Dezember 2016, um 15:31:21 Uhr


Die ganze Argumentation unserer seits ist doch eh für den Arsch, die werden es sich so hinbiegen wie sie es brauchen ,  Bayern-Smilie

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#12
03. Dezember 2016, um 16:13:40 Uhr

Nun, der recht hohe Wert wurde seinerzeit vom Landesarchäologen von Hessen in den Raum gestellt!

Wenn das einzigartige Fundstück wissenschaftlich so wertvoll ist, warum soll sich der Eigentümer dann mit dem
"Kleckerbetrag" i H. v. € 48.000,-- zufrieden geben?? Damals zum Zeitpunkt der Entdeckung und Inbesitznahme
galt immerhin noch der 984 BGB ( auch das Hess. DSchG in der Fassung von 1974).
Zur Erinnerung: Hadrianische Teilung

Da es sich ja um ein historisch wichtiges Fundstück handelt, darf man sehr wohl auf den Ausgang des
Vergleiches gespannt sein - immerhin wird dies ein nicht unwichtiges, richtungsweisendes Signal für
den nächsten (ersten) wissenschaftlich hoch anzusiedelnden Fund unter Berücksichtigung des derzeit
geltenden Hess. Schatzregals sein.

Als interessierter Beobachter der derzeitigen Behandlung von Anträgen auf und Vergabe von Nachforschungsgenehmigungen
in Hessen durch kompetente (?) Teilzeitansprechpartnerinnen im LfDH wundere ich mich eigentlich
nicht mehr.
Tendenziell wird nach meiner persönlichen Auffassung wohl kein bedeutender Fund mehr seinen Weg
in das Denkmalbuch bzw. in die Landesbehörde finden. Die Zeit wird es zeigen...
Warten wir den Januar 2017 und die Forderungen bzw. Begründungen des RA des Grundstückseigentümers ab!


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#13
03. Dezember 2016, um 19:51:48 Uhr


Mit den 48000 € für den Pferdekopf könnte ich leben, aber die 30000 € Monat für 4 Frauen und 23 Kinder,

nee Danke

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#14
03. Dezember 2016, um 20:00:18 Uhr

Geschrieben von Zitat von Egge
 Mit den 48000 € für den Pferdekopf könnte ich leben, aber die 30000 € Monat für 4 Frauen und 23 Kinder,

nee Danke

Stimmt. 30.000 Euro um mich mit 4 Frauen und 23 Kindern rumschlagen zu müssen, wärem mir auch zu wenig. Grinsend



Ansonsten kann ich nur sagen, beobachten wir den Fall auch mit Interesse. Wir sind ja direkt an der hessischen Grenze und zwei von uns haben für ihren Bereich auch NFG genehmigt bekommen. Bin mal gespannt, was dabei rauskommt.

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