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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Silberschatz

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Avatar  Silberschatz  (Gelesen 2099 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
17. April 2019, um 08:24:49 Uhr

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https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/Mittelalterlicher-Fund-aus-dem-Ostalbkreis-Silbermuenz-Schatz-aus-Ellwangen-wird-praesentiert,silbermuenz-schatz-in-esslingen-praesentiert-100.html


Gruß Master Sergeant

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#1
17. April 2019, um 08:40:34 Uhr

Hab ich gestern in den Nachrichten gesehen
   Ärgerlich diese bösen bösen Raubgeräberbuben  Prügel

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#2
17. April 2019, um 10:40:28 Uhr

Man muss sich natürlich noch in der BILD ablichten lassen Super  Tätscheln
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https://www.bild.de/regional/stuttgart/stuttgart-aktuell/esslingen-finder-muss-strafe-zahlen-schatz-gefunden-pech-gehabt-61288856.bild.html


« Letzte Änderung: 17. April 2019, um 10:45:55 Uhr von (versteckt) »

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#3
17. April 2019, um 10:48:08 Uhr

Manchen Leuten sieht mans an   Idiot

Und flüchtige Bekanntschaften...  Nono

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#4
17. April 2019, um 11:32:36 Uhr

Strahlkotzen könnte ich bei dieser Meldung:

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https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.sensationsfund-wird-in-esslingen-praesentiert-archaeologen-praesentieren-ellwanger-schatz.97ecbc92-6c51-4e8c-8dfc-d2a59c878e04.html


Zitat: "Auch wenn niemand für das illegale Treiben der Raubgräber Verständnis hat, die Faszination, die von der  Archäologie ausgeht, verstehen die Denkmalschützer schon. Sie bieten jedem, der mit einer Metallsonde den Untergrund durchspüren will, eine legale Zusammenarbeit als ehrenamtlicher Mitarbeiter an."

Wie verlogen ist denn das?

Und Zitat: "Andererseits bittet das Denkmalamt jeden Bürger, sofort die Polizei zu verständigen, wenn er einen Sondengänger auf den Feldern oder im Wald sieht."

LG
Sondokan

« Letzte Änderung: 17. April 2019, um 11:44:09 Uhr von (versteckt) »

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#5
17. April 2019, um 12:12:24 Uhr

Geschrieben von Zitat von MichaelP
Man muss sich natürlich noch in der BILD ablichten lassen Super [tätscheln]
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GrinsendSuper 


Michel Winken

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#6
17. April 2019, um 12:13:31 Uhr

Nicht dass ich Schwarzsondeln Gutheissen will, aber das zeigt wieder den Irrsinn in Deutschland. Selbst bei einer Nachmeldung aus freien Stücken!! bekommst du Riesenärger und ne dicke Geldstrafe, statt Begnadigung und etwas Fingerklopfen.

Als Quintessenz aus dieser Story für alle Sondler, welche irgendetwas zu Hause haben, was sie vielleicht nicht haben sollten, kommt nur heraus:
Behaltet es, schweigt für immer, denn eine Meldung wird Euch wohl niemand danken....

Armes Deutschland.

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#7
17. April 2019, um 14:17:27 Uhr













..

















Geschrieben von {author}

;Das gezielte Suchen nach Kulturdenkmälern ist in Baden-Würtemberg in der Regel nicht erlaubt




..

Also wenn er nicht explizit in einem Bodendenkmal geschützten Bereich gesucht hat, versteh ich die Aussage nicht ganz. Das suchen im Wald scheint auf der einen Seite nicht erlaubt, aber ist die Suche nach Militaria = Suche nach Kulturdenkmälern?

Ich denke das richtige Zeichen wäre gewesen eine Verwarnung auszusprechen, mit einem ordentlichen Finderlohn. Die Menschen in den Denkmalämtern verstehen einfach nicht, dass eine Entlohnung der abgegeben Funde die allgemeine Abgabe der Funde immens steigern würde. Das was dort passiert ist ein absolut falsches Zeichen und fördert nur, dass die Funde nicht mehr gemeldet werden...    Applaus


« Letzte Änderung: 17. April 2019, um 14:21:24 Uhr von (versteckt) »

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#8
17. April 2019, um 15:59:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von bigfoot
Nicht dass ich Schwarzsondeln Gutheissen will, aber das zeigt wieder den Irrsinn in Deutschland. Selbst bei einer Nachmeldung aus freien Stücken!! bekommst du Riesenärger und ne dicke Geldstrafe, statt Begnadigung und etwas Fingerklopfen.

Als Quintessenz aus dieser Story für alle Sondler, welche irgendetwas zu Hause haben, was sie vielleicht nicht haben sollten, kommt nur heraus:
Behaltet es, schweigt für immer, denn eine Meldung wird Euch wohl niemand danken....

Armes Deutschland.
§ 246
Unterschlagung
 
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Eine Selbstanzeige kann sich strafmildern auswirken denke ich. Aber wenn du zu einem Beamten dackelst und dem was erzählst und DER dich dann anzeigt weil der Chef das von ihm erwartet oder weil er es selbst für korrekt hält...
Wem kann man da was vorwerfen außer dem jungen Herrn selbst? Dass wegen dem keiner seinen Job verlieren will? Ich bin erstaunt

Wenn er nach dem gesetz unschuldig ist, wird das Verfahren ja eingestellt oder er gewinnt es. Wenn er verurteilt wird und wir alle das doof finden, dann muss man wohl mal das Gesetz ändern. Das klappt aber kaum wenn man hier herumschimpft...

« Letzte Änderung: 17. April 2019, um 16:08:31 Uhr von (versteckt) »

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#9
17. April 2019, um 16:06:53 Uhr

Hier sagt man" Dummheit gehört gestraft"   Smiley

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#10
17. April 2019, um 18:16:51 Uhr

Grim, genau das ist das Problem. Es gibt sie immer weniger, die Leute mit Rückrad auf solchen Posten. Habe viel mit Behörden zu tun: Es entscheidet kaum einer mehr nach gesunden Verstand. ( Der hängt ordergemäss an der Garderobe) Es wird nur nach Vorschrift gehandelt, ob es Sinn macht oder nicht, egal, mir kann keiner was. Es werden dadurch Milliarden verschwendet, nur um stur nach Vorschrift zu handeln. Glaube mir, ich weiß sicher wovon ich rede. In vielen Großbetrieben läuft das ähnlich. Bloß nach Vorschrift handeln, damit mir keiner was kann, genau dann kommt so etwas Kontraproduktives raus, aber tue das man weiter als „Geschimpfe“ ab und mache weiter Dienst nach Vorschrift.

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#11
17. April 2019, um 18:36:41 Uhr

Geschrieben von Zitat von Andi68
Manchen Leuten sieht mans an Idiot



A propos, was soll der Penny machen?  Cool

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#12
18. April 2019, um 06:37:15 Uhr

Da keiner weiß, wie hoch die "schuldangemessene" Geldstrafe ausgefallen ist, kann es sich durchaus um ein Fingerklopfen gehandelt haben. Unterschlagung war, ist und bleibt der Tatbestand – da war ein Freispruch rechtlich einfach nicht möglich.

Die Außenwirkung ist natürlich nun die, dass in BW keine Altfunde mehr nachgemeldet werden… kontraproduktiv ist das richtige Wort. Aber für einen Beamten, der so eine Meldung vorgelegt bekommt, natürlich eine verfahrene Sache, die wenig Handlungsspielraum lässt. Hat wenig bis gar nichts mit fehlendem Rückgrat zu tun.

Viele Grüße
Elgonzo

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#13
18. April 2019, um 08:16:32 Uhr

Geschrieben von Zitat von Elgonzo
Da keiner weiß, wie hoch die "schuldangemessene" Geldstrafe ausgefallen ist, kann es sich durchaus um ein Fingerklopfen gehandelt haben. 
Die Geldstrafe beträgt 1600€, so stehts zumindest in der Bild.

Gruß Michael

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#14
19. April 2019, um 08:04:58 Uhr

Tja, mal  wieder ein Eigentor seitens der Amtarchäologie....

Silence is golden...

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