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 >  Sondengehen > Anfängerfragen (Moderator: Raymond) > Thema:

 Ohne genehmigung in NRW

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Avatar  Ohne genehmigung in NRW  (Gelesen 5925 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
16. Januar 2020, um 19:33:08 Uhr

Guten Abend liebe Leute 

Bin neu was das Thema angeht 

Meine Frage 
Wo darf ich in NRW ohne eine genehmigung suchen gehen 
Antwortete bitte ohne irgendwelche Paragrafen 
Oder soll ich mich lieber an einen Anwalt wenden

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(versteckt)
#1
17. Januar 2020, um 11:07:04 Uhr

Moin 

auf Spielplätzen und an Badestränden von Kiesgruben, Badessen. Das Rheinufer geht auch nur mit NFG 

Viele Grüße und gut Fund


Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#2
20. Januar 2020, um 17:18:14 Uhr

Warum darf man das Rheinufer nur mit Genehmigung durchlaufen

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(versteckt)
#3
20. Januar 2020, um 17:59:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roman84
Warum darf man das Rheinufer nur mit Genehmigung durchlaufen

Moin,

eine Antwort ist jetzt schwierig, weil Du keine Paragrophen wolltest, oder jetzt vielleicht doch?

Weil Paragraf 13 DSchGNW das so vorsieht.

Viele Grüße und gut Fund

Walter

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
20. Januar 2020, um 18:41:26 Uhr

Jetzt mal blöd gesagt da sind ja auch Badeorte oder Strände
Ich suche ja nach Neuzeitlichen Gegenständen 
Sprich Euros Schmuck

« Letzte Änderung: 20. Januar 2020, um 18:44:07 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#5
20. Januar 2020, um 19:17:43 Uhr

Ich interpretiere das so.

Der §13 Abs. 1 sagt:
"Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässerbergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde."

Dem zufolge, wenn Du nicht nach Bodendenkmälern graben und diese nicht bergen willst, kannst Du überall sondeln.

Gruß Thomas

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(versteckt)
#6
20. Januar 2020, um 19:54:50 Uhr

Bringt Bier und Popcorn für die nun folgende, sich alle paar Wochen wiederholende Diskussion.
Mal ganz generell gefragt:
Warum keine NFG? Gerade NRW zählt zu den Sondengänger freundlichsten Bundesländen.
Hast du Sorge wegen den Kosten?





Die Ausrede, dass im §13 ja nur von Bodendenkmälern die Rede ist und du ja gar nicht nach diesen suchst, ist natürlich völliger Schwachsinn.
Du nimmst ja billigend im Kauf auf BD zu stossen und archäologisch wertvolle Zusammenhänge im schlimmsten Fall zu zerstören.
Oder wirst du nach dem möglichen Fund einer alten römischen Goldmünze diese wieder am selben Ort vergraben, da du ja nur nach Euros und Rolex Uhren suchst?



Was dein Anwalt dazu sagt würde mich sehr interessieren.
Kontaktierst du den regelmäßig?

Hinzugefügt 20. Januar 2020, um 20:06:20 Uhr:

Und noch etwas Lektüre:


Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
https://www.lwl-archaeologie.de/media/filer_public/38/62/3862b2a7-358d-4308-9370-59d7d446de34/po_sondeng_nrw_a5_rz_online.pdf


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https://www.lwl-archaeologie.de/media/filer_public/20/ec/20ecaffa-0dd3-481a-82b2-eedb07bc33ea/sondeng_folder_quadrat_rz_nov2017_klein.pdf


« Letzte Änderung: 20. Januar 2020, um 20:32:53 Uhr von (versteckt) »

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(versteckt)
#7
20. Januar 2020, um 21:09:19 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dortmunda

Warum keine NFG? Gerade NRW zählt zu den Sondengänger freundlichsten Bundesländen.


Stimmt, warum eigentlich keine NFG beantragen? Ich wäre froh in NRW zu wohnen und so überhaupt die Chance auf eine NFG zu haben...

In meinem Bundesland gab es auf meine NFG-Anträge nur knallharte Versagungen, im Wesentlichen mit der Begründung:

"Ausgrabungen und Prospektionen werden in XXX ausschließlich durch gesondert befähigtes Personal vorgenommen"

heißt übersetzt:

"Sie sind ein Sondler und Halbhirn und deshalb haben Sie hier nichts zu wollen, Par ordre de mufti, Sie können mich mal gern haben

Dr. Schweinchenschlau"

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(versteckt)Themen Schreiber
#8
21. Januar 2020, um 00:04:57 Uhr

Geschrieben von Zitat von sucher1964
Ich interpretiere das so.

Der §13 Abs. 1 sagt:
"Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässerbergen will, bedarf hierzu der Erlaubnis der Oberen Denkmalbehörde."

Dem zufolge, wenn Du nicht nach Bodendenkmälern graben und diese nicht bergen willst, kannst Du überall sondeln.

Gruß Thomas
Jetzt mal ehrlich ich bin ein Neuling in der Sache 
Ich möchte nur mein Metalldetektor (kaufen und testen das mal ausprobieren und kennenlernen) .....
......
Und dafür muss man(n) ein Bewerbungsgespräch führen bei den Archäologen sich vorstelle und irgendwelche Anträge ausfüllen 
Irgendwelche Karten ausdrucken wo man suchen will ...
Und dann noch Geld für die Genehmigung zahlen warum ...

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(versteckt)
#9
21. Januar 2020, um 00:08:07 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roman84
nen) .....
......
Und dafür muss man(n) ein Bewerbungsgespräch führen bei den Archäologen sich vorstelle und irgendwelche Anträge ausfüllen 
Irgendwelche Karten ausdrucken wo man suchen will ...
Und dann noch Geld für die Genehmigung zahlen warum ...

Ja genau so läuft das.
Sonst noch Fragen?

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#10
21. Januar 2020, um 00:32:49 Uhr

Geschrieben von Zitat von Dortmunda
Bringt Bier und Popcorn für die nun folgende, sich alle paar Wochen wiederholende Diskussion.
Mal ganz generell gefragt:
Warum keine NFG? Gerade NRW zählt zu den Sondengänger freundlichsten Bundesländen.
Hast du Sorge wegen den Kosten?





Die Ausrede, dass im §13 ja nur von Bodendenkmälern die Rede ist und du ja gar nicht nach diesen suchst, ist natürlich völliger Schwachsinn.
Du nimmst ja billigend im Kauf auf BD zu stossen und archäologisch wertvolle Zusammenhänge im schlimmsten Fall zu zerstören.
Oder wirst du nach dem möglichen Fund einer alten römischen Goldmünze diese wieder am selben Ort vergraben, da du ja nur nach Euros und Rolex Uhren suchst?



Was dein Anwalt dazu sagt würde mich sehr interessieren.
Kontaktierst du den regelmäßig?

Geschrieben von Zitat von Dortmunda
Hinzugefügt 20. Januar 2020, um 20:06:20 Uhr:

Und noch etwas Lektüre:


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Hinzugefügt 21. Januar 2020, um 00:39:55 Uhr:

Eben nicht ich bin nicht gezielt nach BD zu suchen 
Oder Archäologische Sachen

« Letzte Änderung: 21. Januar 2020, um 00:39:55 Uhr von (versteckt), Grund: Doppel-Beitrag zusammengefasst »

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(versteckt)
#11
21. Januar 2020, um 01:02:45 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roman84
Jetzt mal ehrlich ich bin ein Neuling in der Sache Ich möchte nur mein Metalldetektor (kaufen und testen das mal ausprobieren und kennenlernen) ...........Und dafür muss man(n) ein Bewerbungsgespräch führen bei den Archäologen sich vorstelle und irgendwelche Anträge ausfüllen Irgendwelche Karten ausdrucken wo man suchen will ...Und dann noch Geld für die Genehmigung zahlen warum ...

Willkommen in der Realität.

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(versteckt)
#12
21. Januar 2020, um 06:14:01 Uhr

Geschrieben von Zitat von Roman84
Und dafür muss man(n) ein Bewerbungsgespräch führen bei den Archäologen sich vorstelle und irgendwelche Anträge ausfüllen Irgendwelche Karten ausdrucken wo man suchen will ...Und dann noch Geld für die Genehmigung zahlen warum ...

Du kannst auch gerne z.B. nach Brandenburg ziehen,da hättest du dann Grund zu klagen...
Leider ist das Ländersache und überall anders geregelt...als Sondler in NRW empfinde ich
das als "Jammern auf hohen Niveau"....meine Fresse

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(versteckt)
#13
21. Januar 2020, um 08:02:13 Uhr

Geschrieben von Zitat von Firestone
Du kannst auch gerne z.B. nach Brandenburg ziehen,da hättest du dann Grund zu klagen...
Also das musst jetzt mal erklaeren.
In Brandenburg kann man ohne weiteres eine 
NFG erhalten, man muss halt nur an einem Lehrgang 
teilnehmen.

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(versteckt)
#14
21. Januar 2020, um 08:15:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Suchspule
Also das musst jetzt mal erklaeren.In Brandenburg kann man ohne weiteres eine NFG erhalten, man muss halt nur an einem Lehrgang teilnehmen.

Kein plan ob du eine hast in Brandenburg oder beabsichtigst eine zu bekommen,
das prozedere ("einen Lehrgang") zieht sich über 2 jahre hin,ist mit vielen Aufwendungen verbunden
z.B. Anfahrtswege ,Kosten ,Wochenend lehrgängen Vormittags&Nachmittags,Prüfung ect.
Schulung bzw.Gespräch (Austausch) ist schon OK aber hier übertreibt man es.
Wiegesagt Ländersache und jeder darf da etwas "Gott"spielen
Wenn du das als "ohne weiteres" bezeichnest Irre

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