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 >  Schatzplanet > Nachrichten & Presse (Moderator: Tigersteff) > Thema:

 Schatzregal-Regelung in Bayern

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Avatar  Schatzregal-Regelung in Bayern  (Gelesen 558 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
08. März 2024, um 11:47:45 Uhr

...demnächst wird wohl eine Sondelgenehmigung auf privater Nachfrage beim Landwirt aus nachvollziehbaren

   Gründen verweigert. Dieser Bericht und ähnlich gelagerte Fälle zeigen Wirkung. Da bleibt nicht mehr viel

   Platz um das Hobby auszuüben. 

   Grüsse    Winken


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P1070193.jpg
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#1
08. März 2024, um 12:55:07 Uhr

Das ist in vielen Gegenden immer schon so gewesen, die wenigsten wollen das man Funde meldet wenn du bei ihnen sondeln willst. Ich kenne zwei Bauern die schon richtig Ärger mit den Archis hatten, da ging es um Hoferweiterung. Die wollen keinen mehr von den aufm Hof sehen.

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#2
08. März 2024, um 13:02:13 Uhr

Deshalb gilt wohl gerade in Bayern demnächst noch mehr "Augen auf beim Grundstückskauf!" 
Da wird auch sicher das eine oder andere interessante Stück demnächst vom Bauern einfach untergepflügt werden bei solch praxisfernen Regelungen.
Ob das Problem jetzt so sehr die Sondengänger betrifft? Wir finden ja in der Regel eher kleine Gegenstände, die man ohne großen Aufwand bergen und aufbewahren kann. Sicher kann es sein, dass ein Fund größere Ausgrabungen nach sich zieht, aber das sehe ich eher als Ausnahme an.

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#3
08. März 2024, um 14:41:20 Uhr

Ich denke es waren auch davor schon viele Landwirte dieser Auffassung.
Zumindest habe ich öfter gehört, dass die nicht wollen das man mit der Archäologie zusammenarbeitet. Eben aus Angst vor einer Ausgrabung. Denke mal da ändert sich für uns nichts.

MfG

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#4
08. März 2024, um 15:59:09 Uhr

Ja, gebt diesen Fund dem Keltenmuseum in Manching. Dort ist er sicher. Narr

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#5
08. März 2024, um 19:03:12 Uhr

Im schlimmsten Falle wird das solche Blüten treiben, wie mir mein Opa vom Tiefbau in DDR- Zeiten berichtet hat. Dort wurden öfters mal interessante Funde bei Erdarbeiten gemacht. Was die selber verwerten konnten, haben die sich unter den Nagel gerissen, der Rest "verschwand" dann ganz schnell wieder. 
Beispielsweisen wurde mal ein Koffer mit 2 Duellpistolen gefunden. Die wurden dann zerkloppt, das Messing dem Schrotthändler verkauft und der Rest verschwand wieder in der Baugrube. Und das kam öfters mal vor, dass man lieber mal schnell das Loch zugemacht hat, bevor die Archäologen kommen und "Probleme machen"

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#6
08. März 2024, um 20:24:51 Uhr

Also soweit ich weiß ist sowas bei Bauarbeiten schon lange Praxis. Ist halt ne reine Bierfrage Lächelnd

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#7
09. März 2024, um 07:19:04 Uhr

Dann gibt es eben einen "Expresszuschlag" bzgl. des gießens der Bodenplatte. 
Den Entscheidern für diese Änderung im DSchG war offensichtlich nicht klar (oder sie waren zu naiv) welche Auswirkungen das hat. Das hat nix mit Denkmalschutz zu tun. Im Gegenteil. 
Ich hätte kein Problem damit Funde abzugeben aber die Grundstückseigentümer können so richtig die Arschkarte ziehen.

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#8
09. März 2024, um 12:46:39 Uhr

Das hat aber nichts mit der Änderung des bayrischen Denkmalschutzgesetzes zu tun, sondern ist schon sehr lange so. Ich hatte vor vielen Jahren einen Beitrag im BR-Magazin "quer" gesehen, in dem ein bayrischer Bauer eine neue Scheune auf einer Wiese bauen wollte, auf der wegen Unregelmäßigkeiten im Luftbild mit Verdacht auf alte Siedlung ein BD eingetragen wurde. Daher musste er zuerst auf eigene Kosten einen Archäologen mit Helfern und Minibagger für mehrere Tage andrücken lassen. Kosten für den Bauern 15.000 Euro. Und dabei herausgekommen ist letztendlich nichts. Verständlich, dass der Mann ziemlich angepisst war.

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#9
09. März 2024, um 13:21:17 Uhr

Wenn die Grabungskosten wenigstens steuerlich absetzbar wären, aber selbst das in anscheinend nicht möglich. Idiot
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https://www.sueddeutsche.de/muenchen/erding/erding-archaeologie-funde-kosten-grundstueckseigentuemer-1.5729829

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https://www.merkur.de/lokales/erding/erding-ort28651/erding-ueber-1200-unterschriften-erdinger-archaeologe-krause-setzt-regierung-unter-zugzwang-92076314.html

Ich habe gelesen, dass angeblich in Bayern 15% der Investitionssumme für Grabungskosten als zumutbar gelten. Traurig

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