| | Geschrieben von Zitat von Drusus Tja, unter etwas anderen Umständen fällt sowas unter Grabschändung und Störung der Totenruhe. Die Pinselschwinger sind doch nichts anderes als lizenzierte Grabräuber.
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Sehe ich auch so.
Es gibt heutzutage genug Möglichkeiten den Inhalt des Sarges zu untersuchen,ohne ihn zu öffnen ( Endoskop,MRT,CT ) .
Und wenn die Bleiverkleidung ein Problem ist, dann muss man sich eben gedulden,bis die Technik soweit entwickelt ist, das es möglich ist .
Siehe dem vielzitierten Archiargument " Im Tresor Boden ist alles am besten aufgehoben, da folgenden Generationen bessere Möglichkeiten zu Untersuchung haben werden ."

Gruß