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 BR24 vor Ort Sondengänger: Wo hört die Schatzsuche auf, wo fängt Diebstahl an

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Avatar  BR24 vor Ort Sondengänger: Wo hört die Schatzsuche auf, wo fängt Diebstahl an  (Gelesen 191 mal) 0
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(versteckt)Themen Schreiber
#0
18. August 2026, um 22:44:15 Uhr

Ein Bericht über Sondengänger in Bayern mit einem Bekannten aus dem Forum.

Für mich eine Sendung mit deutlichen Mängeln. Zum einen wird unterschlagen, dass es Entschädigung und Finderlohn erst ab einen Netto-Fundwert von EUR 1.000 gibt und zum anderen wird so getan, als gäbe es nur einen geringen Anteil selbstloser Sucher, die nur für das Amt arbeiten wollen (was wohl stimmt) und der Rest sind profitgeile Sondler, die mit dem Hobby reich werden wollen und alles verhökern, was sie ausgraben. Dass es auch einen mMn nicht geringen Anteil von "Hobby-Archäologen" gibt, die Funde von geringem wissenschaftlichen Wert melden würden, wenn sie diese nach Auswertung wieder für ihre eigene kleine Sammlung zurückbekommen, wie es ja in vielen anderen Bundesländern üblich ist, wird mit keiner Silbe erwähnt.

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https://www.youtube.com/watch?v=gkCn6xjdOYQ


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#1
vor 9 Stunden

Es zeigt aber auch die unterschiedlichen Sichtweisen und Ängste beider Seiten.
Ich persönlich sehe den finanziellen Aspekt als Sondler als nicht richtig an. Es ist ein Hobby (maximaler Aufwand bei minimalem Nutzen). Wertschätzung wäre mir da viel wichtiger. Informationen von den gemeldeten Funden und die Chance Funde wieder zu bekommen oder, bei Ausstellung, namentlich genannt zu werden.

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#2
vor 9 Stunden

Bei Alltagsfunden hab ich auch kein finanzielles Interesse, allerdings kenne ich paar Sondengänger persönlich die haben zur Zeit der Hadrianischen Teilung bei Top Funden vier- bis fünfstellige Beträge abkassiert. Da sieht die Sache dann schon ganz anders aus.

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#3
vor 7 Stunden

Aber ich betreibe das Hobby doch nicht wegen dem Geld!? Das wäre ein unterirdischer Stundensatz

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(versteckt)Themen Schreiber
#4
vor 6 Stunden

Geschrieben von Zitat von MichaelP
allerdings kenne ich paar Sondengänger persönlich die haben zur Zeit der Hadrianischen Teilung bei Top Funden vier- bis fünfstellige Beträge abkassiert. Da sieht die Sache dann schon ganz anders aus.

Ich kann daran auch nichts Verwerfliches erkennen, denn das ist eigentlich geltendes deutsches Recht. BGB § 984 Schatzfund sagt klipp und klar:

"Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war."

Dass dies so einfach von den Ländern außer Kraft gesetzt werden kann, war mir schon immer ein Rätsel!

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#5
vor 5 Stunden

...das Schatzregal ist m.Mn. schon o.k., das an kulturhistorisch wertvollen Funden kein priv. Eigentum erfolgen

   kann ist richtig !  Bei der alten Regelung  "Hadrianische Teilung" sind diese Gegenstände für die Altertums-

   forschung und für nachfolgende Generationen verloren. Was macht der Finder mit seinem Anteil und der

   geschichtlich ahnungslose Grundstücksbesitzer / Landwirt damit, es wird zu jedem annehmbaren Preis

   verkauft und in alle Winde verstreut und damit aus dem Zusammenhang gerissen.

   Alles kompliziert, hätte das Bundesland in diesem Falle ein Vorkaufsrecht, wer schätzt dann den reellen 

   monetären oder wissenschaftlichen Wert ? Nach welchem Wert dann wird der Fund bewertet und nach

   welcher Bewertung erfolgt dann der Finderlohn ?
   
   Die Staatskassen sind Leer, die Museen chronisch Klamm, Das wird der wahre Grund für die Einführung

   des jetzt gültigen Schatzregales sein, das faktisch einer Fund-Enteignung gleichkommt. Aber wenn kein

   privates Eigentum an den Funden erfolgen kann, wäre es auch keine Enteignung sondern eine Sicherstellung

   ohne Entschädigung. Die Folgen dieser Regelung sind bekannt, trotzdem hoffe ich persönlich auf die weitere

   eigenverantwortliche Vorgehensweise bei Funden dieser Art von Kulturgut, allein im Interesse uns nachfolgender

   Generationen.

   Grüsse.    Winken

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(versteckt)Themen Schreiber
#6
vor 4 Stunden

Wenn ich sehe, was alleine in München an mMn überflüssigen U-Bahn und Tram Verlängerungen bzw. neuen Strecken gebaut wird, können zumindest die Bayrischen Kassen gar nicht sooo leer sein.

Die englische Lösung ist in meinen Augen die richtige. Schatzregal nur bei wissenschaftlich wirklich wertvollen Funden, dann aber Entschädigung für Finder und Grundeigentümer gemäß Einschätzung eines unabhängigen Sachverständigen. Und dann gefälligst Namensnennung des Finders im Museum, sofern gewünscht.

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#7
vor 2 Stunden

Geschrieben von Zitat von berni
  Bei der alten Regelung  "Hadrianische Teilung" sind diese Gegenstände für die Altertums-

   forschung und für nachfolgende Generationen verloren. 
   Grüsse.    Winken

Ich weiß ja nicht wie du oder andere es gemacht haben, aber bei der Hadrianischen Teilung musste man Funde auch melden. Nicht gemeldete Funde waren genauso wie beim Schatzregal  Unterschlagung. Wenn es den Archäologen gefiel bestand von Seiten der Archäologie die Möglichkeit sie käuflich zu erwerben, wenn nicht was meistens der Fall war hatte man wieder auf legale Weise was für seine Sammlung.

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(versteckt)
#8
vor 50 Minuten

Geschrieben von Zitat von Drusus

Die englische Lösung ist in meinen Augen die richtige. 

So siehts aus!


Michel  Winken

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