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 2cm Flak oder 50bmg ???

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Avatar  2cm Flak oder 50bmg ???  (Gelesen 2379 mal) 0
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#15
17. März 2013, um 23:37:58 Uhr

Zündhütchen (auch die .50 Hütchen) kann man ab 18 bei jeden Waffenhändler kaufen!
Laut Gesetz ist es verboten Patronen zu besitzen ohne jegliche erlaubnis (MES, WBK usw.)
Eine Patrone ist keine Patrone wenn entweder das Pulver oder das Geschoss fehlt. (für das Pulver benötigt man einen Pulverschein) d.h. das zeug ist auch verboten
Geschosse mit Leuchtspur, Brand usw. sind auch nicht frei erhältlich. Hartkerne sind aber erlaubt!

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#16
18. März 2013, um 09:08:52 Uhr

Geschrieben von Zitat von Hannibal
Zündhütchen (auch die .50 Hütchen) kann man ab 18 bei jeden Waffenhändler kaufen!
Laut Gesetz ist es verboten Patronen zu besitzen ohne jegliche erlaubnis (MES, WBK usw.)
Eine Patrone ist keine Patrone wenn entweder das Pulver oder das Geschoss fehlt. (für das Pulver benötigt man einen Pulverschein) d.h. das zeug ist auch verboten
Geschosse mit Leuchtspur, Brand usw. sind auch nicht frei erhältlich. Hartkerne sind aber erlaubt!

Das ist so richtig es gibt auch in der Waffen Bucht frei ab 18 welche zu erwerben wo die Zündhütchen nicht abgeschlagen sind. Ist vielen Sammlern ohne WBK sehr wichtig das sie nicht abgeschlagen ist und die Hülse nicht angebohrt.

Gruß Fuchs

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#17
18. März 2013, um 09:57:42 Uhr

Geschrieben von Zitat von Sondelix
...entweder in einen tiefen Teich werfen, noch tiefer wieder eingraben, oder den Stress auf sich nehmen und den KMRD benachrichtigen. Da sich das Teil aber offenbar schon in Deiner Bude befindet, würde ich es in einem tiefen Gewässer entsorgen.

Du warst doch auch dabei, als uns der gute Herr Rausch dazu angehalten solche Funde zu melden. Von daher verstehe ich nicht, wie Du so einen Ratschlag geben kannst. 

Wir wissen wohl alle, dass man mit so einem Teil nicht mehr so ganz viel anrichten kann...trotzdem verstehe ich das Prinzip "ich gehe lieber auf Kosten anderer dem eigenem Ärger aus dem Weg" hier nicht. 

Im Grunde darf man das Geschoss ja nicht einmal woanders hin bringen. Aber wenn hier schon zur Debatte steht es irgendwohin zu transportieren, dann kann man es doch auch wieder zum Fundort bringen und dort den KBD rufen. Gewissenstechnisch halte ich das für die sauberste Lösung.

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