[x] Bitte registrieren Sie sich um alle Funktionen des Forums nutzen zu können. Als Gast können Sie z.B. keine Bilder betrachten.

Registrieren          Schliessen
Achtung!
 >  Fundforen > Militaria (Moderatoren: sammlealles, Bolzenkopf, Raymond) > Thema:

 Hakenkreuz vom Acker

Gehe zu:  
Avatar  Hakenkreuz vom Acker  (Gelesen 5846 mal) 0
A A A A
*
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Seiten:  Prev 1 2 3   Nach unten
Offline
(versteckt)
#15
26. Dezember 2011, um 23:05:19 Uhr

Das ist überhaupt kein Schwachsinn, das so etwas verboten ist.
Im Forum hier ist da natürlich vom grundding her in ordnung,
aber es geht dabei ja um andere benutzung des Symbols in politischem  zusammenhang.
Irgendwann können wir als Deutsche auch bestimmt das Symbol wieder zeigen,
aber solange es immernoch idioten gibt, die zu blöd sind ihrem Leben einen Sinn zu geben oder sich
selbst wertig zu fühlen,
ohne sich in Politische Extreme zu geben, und damit andere Deppen infizieren,ist
diese Regelung gut.

Aber das ist wieder was anderes....

Ansonsten schöner Fund Super

Offline
(versteckt)
#16
27. Dezember 2011, um 07:45:09 Uhr

So gesehen müsste man aber auch die us-flagge verbieten weil unter dieser fahne schon sehr viele morde begangen wurden.
Aber wie schon erwähnt. Gesetze werden von andere gemacht

Offline
(versteckt)
#17
27. Dezember 2011, um 08:00:56 Uhr

Geschrieben von Zitat von Chris1904
So gesehen müsste man aber auch die us-flagge verbieten weil unter dieser fahne schon sehr viele morde begangen wurden.
Aber wie schon erwähnt. Gesetze werden von andere gemacht

 Smiley
genau , den Sieger fragt keiner

Dude

Offline
(versteckt)
#18
27. Dezember 2011, um 08:18:14 Uhr

Das Besprechen eines Fundstückes hier im Forum ist für mich gelebte Geschichte und hat nichts mit Verwendung von Verfassungsfeindlichen Symbolen zu tun! Hier eine Passage aus dem Gestzestext (Irrtum vorbehalten):

"Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB)."

Wir sind doch alle Sondengänger, denen es nicht um negative Handlungen im Sinne dieses Gesetzes geht, oder?

Offline
(versteckt)
#19
27. Dezember 2011, um 08:29:03 Uhr

Es ist nun mal in einem öffentlichem Forum verboten und damit ende der Diskussion.

Offline
(versteckt)
#20
27. Dezember 2011, um 10:13:09 Uhr

Geschrieben von Zitat von strolch
Es ist nun mal in einem öffentlichem Forum verboten und damit ende der Diskussion.

genau so ist es hier geht es um einen fund und nicht um gesetze

mfg.zenzi

Offline
(versteckt)
#21
27. Dezember 2011, um 11:33:57 Uhr

Moin,

rein rechtlich konnte es hier gezeigt werden, das Gesetz lässt dies ausdrücklich zu, aber der Forumsbetreiber muss das ggf. im Einzelfall, z. B. nach einer Strafanzeige eventuell erst gerichtlich durchsetzen, was lange dauern kann und Geld kostet. Das ist ihm nicht zuzumuten, deshalb steht in den Forumsregeln, dass das Zeigen von Abzeichen, die gem. § 86 StGB unter Strafe stehen, hier im Forum nicht zulässig ist.


Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#22
27. Dezember 2011, um 12:10:29 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schlesier
Das Besprechen eines Fundstückes hier im Forum ist für mich gelebte Geschichte und hat nichts mit Verwendung von Verfassungsfeindlichen Symbolen zu tun!

An dieser Stelle frage ich gerne: "bist Du bereit, dich schriftlich zu verbürgen, sämtliche Anwalts- und Prozesskosten, die dann evtl. doch auf das Forum zukommen – selbst wenn man am Ende Recht zugesprochen bekommen sollte – zu übernehmen?". Und dann ist eigentlich immer Schluss! Zwinkernd

Also bitte keine weitere Diskussion über dieses Thema. Eindeutig geschichtsbezogene Seiten wie Sie haben nicht die Berechtigung Links zu sehen.
Registrieren oder Einlogen
http://www.das-koppelschloss.de/
gehen hier auch auf Nummer Sicher!

Viele Grüße,
Günter 

Offline
(versteckt)
#23
27. Dezember 2011, um 13:40:36 Uhr

Hallo Zusammen!
Wie sieht es denn eigentlich mit Symbolen aus dem ehemaligen Bauernstaat aus.
War ja auch nicht gerade NUR für seine Menschlichkeit bekannt.
Gruß Templer

Offline
(versteckt)
#24
27. Dezember 2011, um 13:56:54 Uhr

Moin,

die Symbole der DDR fallen nicht unter den § 86 StGB, sie können öffentlich gezeigt werden.

Viele Grüße

Walter

Offline
(versteckt)
#25
27. Dezember 2011, um 15:20:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Schlesier
Das Besprechen eines Fundstückes hier im Forum ist für mich gelebte Geschichte und hat nichts mit Verwendung von Verfassungsfeindlichen Symbolen zu tun! Hier eine Passage aus dem Gestzestext (Irrtum vorbehalten):

"Ausgenommen hiervon sind Handlungen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlicher Zwecke (§ 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB)."

Wir sind doch alle Sondengänger, denen es nicht um negative Handlungen im Sinne dieses Gesetzes geht, oder?

Es ist definitiv nicht verboten solche Bilder zu posten im Forum. Auch in Schulbüchern sind Hakenkreuze.  Und wenn man ein Fundstück mit hakenkreuz bestimmen will, ist das eine forschung/wissenschaftliche arbeit.

Der Fall ist eig. absolut klar, das hat nix mit Wiederbetätigung zu tun. Ich find die Regelung einfach nur störend, sie behindert uns nur!

« Letzte Änderung: 27. Dezember 2011, um 15:22:17 Uhr von (versteckt) »

Offline
(versteckt)Themen Schreiber
#26
27. Dezember 2011, um 15:38:18 Uhr

'Hallo liebe Gemeinde
eigentlich geht es mir weniger ums gesetzliche,da ich mich als Forum-Miedglied sowieso mich dieser Regel unterordnen muss,denn sonst ist mein Bild rausgenommen.Mir wäre viel wichtiger die bestimmung dieses wunderschönen Teil´s. Grinsend
mfg schwingi

Offline
(versteckt)
#27
27. Dezember 2011, um 16:05:22 Uhr

Geschrieben von Zitat von Leon
Der Fall ist eig. absolut klar, das hat nix mit Wiederbetätigung zu tun. Ich find die Regelung einfach nur störend, sie behindert uns nur!

Ich kann die Verärgerung sehr gut verstehen da es einfach lästig ist. Leider ist es aber so dass schon mancher Forenbetreiber aufgrund derlei Problematik sein Recht erst vor Gericht erstreiten musste und ich hoffe ihr habt Verständnis dass nicht auf eine solche Situation brenne  Zwinkernd

Grüsse,

Christian

Offline
(versteckt)
#28
27. Dezember 2011, um 16:22:13 Uhr

Also des verstehe ich jetzt nicht ganz. Auf der einen seite darf das symbol gezeigt werden und auf der andereen wieder nicht.
Das ist ganz schön verwirrend. In anderen Foren ist es aber erlaubt sie zu zeigen.
Diese deutschen gesetzte sind echt so unübersichtlich sodas sich kein mensch auskennt.


Gruß
Hannibal

Offline
(versteckt)
#29
27. Dezember 2011, um 16:52:41 Uhr

Lassen wir es doch dabei! Der administrator möchte keine probleme mit den behörden und genau das müssen wir auch respektieren. Würde ich ein forum wie dieses betreiben würde ich auch wollen dass meine entscheidungen so hingenommen werden wie sie sind.

Lg chris Smiley

Seiten:  Prev 1 2 3
Haftungsausschluss / Nutzungsbedingungen Datenschutzerklärung Impressum Kontakt Mobile Version
Powered by SMFPacks WYSIWYG Editor